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   OLG Schleswig, 11.07.2012 - 2 W 187/11   

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https://dejure.org/2012,21682
OLG Schleswig, 11.07.2012 - 2 W 187/11 (https://dejure.org/2012,21682)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.07.2012 - 2 W 187/11 (https://dejure.org/2012,21682)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - 2 W 187/11 (https://dejure.org/2012,21682)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweisung an das zuständige Gericht trotz rügeloser Verhandlung; Rechtsfolgen eines Verzichts auf die Erhebung der Rüge der Unzuständigkeit vor Belehrung gem. § 504 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweisung an das zuständige Gericht trotz rügeloser Verhandlung; Rechtsfolgen eines Verzichts auf die Erhebung der Rüge der Unzuständigkeit vor Belehrung gem. § 504 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verweisung trotz rügeloser Verhandlung möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verweisung trotz Ankündigung rügeloser Einlassung (IBR 2012, 1246)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2012 - 2 W 187/11
    Diese Bindungswirkung greift auch dann ein, wenn der Beschluss unrichtig oder verfahrensfehlerhaft ist, und entzieht auch einen sachlich zu.U.nrecht ergangenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich der Nachprüfung (BGH NJW 1988, 1794/1795; BGH FamRZ 1990, 1226/1227; BayObLGZ 1985, 397/401).

    Die Bindungswirkung gilt ausnahmsweise nur dann nicht, wenn die Verweisung jeder Rechtsgrundlage entbehrt und daher willkürlich ist oder wenn sie auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (BGHZ 102, 338/3411 BayObLGZ 1991, 280/281 f.; Zöller/Greger; ZPO , 29. Aufl., § 281 Rn. 17 und 17a).

  • BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85
    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2012 - 2 W 187/11
    Diese Bindungswirkung greift auch dann ein, wenn der Beschluss unrichtig oder verfahrensfehlerhaft ist, und entzieht auch einen sachlich zu.U.nrecht ergangenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich der Nachprüfung (BGH NJW 1988, 1794/1795; BGH FamRZ 1990, 1226/1227; BayObLGZ 1985, 397/401).
  • BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 26/90

    Gerichtsstandsbestimmung bei Sorgerechtsverfahren getrennt lebender Eltern

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2012 - 2 W 187/11
    Diese Bindungswirkung greift auch dann ein, wenn der Beschluss unrichtig oder verfahrensfehlerhaft ist, und entzieht auch einen sachlich zu.U.nrecht ergangenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich der Nachprüfung (BGH NJW 1988, 1794/1795; BGH FamRZ 1990, 1226/1227; BayObLGZ 1985, 397/401).
  • BGH, 13.05.1992 - XII ARZ 11/92

    Gerichtliche Zuständigkeit für eine Klage auf nachehelichen Unterhalt nach

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2012 - 2 W 187/11
    Dementsprechend ist anerkannt, dass eine rügelose Verhandlung zur Sache eine Verweisung nicht hindert, wenn es an der nach § 504 ZPO vorgeschriebenen Belehrung gefehlt hat (BGH NJW-RR 1992, 1091 ).
  • BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2012 - 2 W 187/11
    Aus dem Vorrang der vom Gesetzgeber bewusst festgelegten Bindungswirkung, deren Sinn darin besteht, den Streit über die Zuständigkeit bald zu beenden und zur Sachentscheidung zu gelangen (vgl. BGH NJW-RR 1994, 126/127), ergibt sich, dass bei einer inhaltlich unrichtigen Entscheidung Willkür nur bejaht werden kann, wenn die Verweisung schlechterdings nicht zu rechtfertigen ist.
  • OLG Köln, 31.10.1984 - 2 W 147/84
    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2012 - 2 W 187/11
    Die Wertangabe des Klägers gemäß § 61 GKG hat dabei Bedeutung als Indiz für den Wert und bleibt im Zweifel maßgebend (OLG Köln MDR 1985, 153 mit zustimmender Anmerkung Mümmler JurBüro 1985, 1213; Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rn. 16 "Wertangabe").
  • OLG Zweibrücken, 24.04.2010 - 2 AR 12/10

    Bindungswirkung einer Verweisung; Rechtsfolgen der Klageerhebung vor einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2012 - 2 W 187/11
    Eine Zuständigkeitsbegründung durch vorherigen schriftlichen Rügeverzicht ist mit dem Wortlaut des § 39 ZPO nicht zu vereinbaren (OLG Zweibrücken MDR 2010, 832 ).
  • AG Berlin-Mitte, 06.04.2022 - 108 C 246/20
    Danach wird die Zuständigkeit dadurch begründet, dass der Beklagte rügelose mündlich verhandelt (Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom 11.7.2012 - 2 W 187/11).

    Eine Zuständigkeitsbegründung durch vorherigen schriftlichen Rügeverzicht ist mit dem Wortlaut des § 39 ZPO nicht zu vereinbaren(OLG Zweibrücken Beschluss vom 22.4.2010 - 2 AR 12/10; Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom 11.7.2012 - 2 W 187/11).

    Das war, wie ausgeführt, auch nach dem schriftlichen Rügeverzicht der Beklagten noch möglich (OLG Zweibrücken a.a.O.) ( Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom 11.7.2012 - 2 W 187/11).

  • BayObLG, 09.06.2021 - 101 AR 46/21

    Zuständigkeit durch Verzicht auf die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit

    Selbst wenn man erst dem Verhandeln zur Hauptsache gemäß § 39 Satz 1 ZPO zuständigkeitsbegründende Wirkung beimessen wollte (so noch: OLG Schleswig, Beschluss vom 11. Juli 2012, 2 W 187/11, juris Rn. 29; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. April 2010, 2 AR 12/10, MDR 2010, 832 [juris Rn. 7]), bestünde infolge der eingetretenen verfahrensrechtlichen Bindungswirkungen kein Bedürfnis mehr für eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, denn eine gemeinsame Rechtsverfolgung der in Streitgenossenschaft klagenden Antragstellerinnen zu 1) bis 6) gegen die Antragsgegnerinnen zu 1) bis 4) als Streitgenossinnen ist aufgrund der Verzichtserklärungen gesichert (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 30. März 1999, 1Z AR 16/99, juris Rn. 8 f.).
  • BGH, 19.03.2013 - X ARZ 622/12

    Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit

    Auch daraus kann jedoch nicht entnommen werden, dass der Beklagte stets die Möglichkeit haben müsste, die Zuständigkeit durch rügelose Verhandlung zu begründen (ebenso OLG München, Beschluss vom 20. August 2012 - 34 AR 312/12, ZIP 2012, 2180; OLG Schleswig, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 W 187/11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. April 2010 - 2 AR 12/10, MDR 2010, 832).
  • KG, 20.11.2017 - 2 AR 44/17

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständigkeitsbegründung durch Rügeverzicht vor

    Ein solcher unwiderruflicher Rügeverzicht ist nach mittlerweile ganz herrschender Auffassung zulässig und begründet die Zuständigkeit eines an sich unzuständigen Gerichts, wenn er nicht nur angekündigt, sondern unter Beachtung der nach § 38 ZPO vorgesehenen Form mit dem erforderlichen Rechtsbindungswillen erklärt wird (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12 -, Rn. 11, NJW-RR 2013, 764; Beschluss vom 19. März 2013 - X ARZ 622/12 -, Rn. 10, juris; Beschluss vom 27. August 2013 - X ARZ 425/13 -, Rn. 10, NJW-RR 2013, 1398; Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, a. a. O., § 39 Rn. 5; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 39 Rn. 8; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 38. Aufl. 2017, § 39 Rn. 8; Patzina, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 39 Rn. 8; Wieczorek/Schütze/Smind/Hartmann, ZPO, 4. Aufl. 2014; aA noch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. April 2010 - 2 AR 12/00, MDR 2010, 832; OLG Schleswig, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 W 187/11, SchlHA 2013, 78).
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