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   OLG Schleswig, 11.07.2014 - 10 UF 87/14   

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https://dejure.org/2014,21856
OLG Schleswig, 11.07.2014 - 10 UF 87/14 (https://dejure.org/2014,21856)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.07.2014 - 10 UF 87/14 (https://dejure.org/2014,21856)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - 10 UF 87/14 (https://dejure.org/2014,21856)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindesunterhalt - und die Geltendmachung durch einen Beistand bei getrennt lebenden Eltern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geltendmachung von Kindesunterhalt durch das Kind im eigenen Namen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltendmachung von Kindesunterhalt durch das Kind im eigenen Namen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Geltendmachung von Kindesunterhalt durch das Kind im eigenen Namen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 359
  • FamRZ 2014, 1712
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 24.11.2006 - 17 UF 182/06

    Zurückweisung einer Berufung

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2014 - 10 UF 87/14
    Eine andere Auffassung verweist darauf, dass die Beistandsvorschriften die Regelung des § 1629 Abs. 3 Satz 1 BGB verdrängen (OLG Stuttgart, JAmt 2007, 40; Mix, JAmt 2013, 122; Palandt/Götz, BGB, 73. Aufl. 2014, § 1713 Rn. 3).
  • OLG Oldenburg, 02.04.2014 - 11 UF 34/14

    Gerichtliche Geltendmachung von Kindesunterhalt bei Getrenntleben der Eltern;

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2014 - 10 UF 87/14
    Dies wird zum Teil unter Hinweis auf § 1629 Abs. 3 Satz 1 BGB verneint (OLG Oldenburg, Beschluss vom 02.04.2014 - 11 UF 34/14 -, juris; OLG Celle NJW-RR 2012, 1409; AG Regensburg JAmt 2003, 366; Staudinger/Rauscher, BGB-Neubearbeitung 2014, § 1713 Rn. 6c).
  • BGH, 29.10.2014 - XII ZB 250/14

    Zulässigkeit der Beistandschaft des Jugendamts zur gerichtlichen Geltendmachung

    Insoweit wird auf die Intention des Gesetzgebers verwiesen, der für den Fall der gemeinsamen elterlichen Sorge, die nach Trennung verheirateter Eltern der Regelfall sei, die Möglichkeit der Beistandschaft habe eröffnen wollen (OLG Schleswig FamRZ 2014, 1712, 1713; OLG Stuttgart JAmt 2007, 40; Erman/Roth BGB 14. Aufl. § 1713 Rn. 2 a; MünchKommBGB/v. Sachsen Gessaphe 6. Aufl. § 1713 Rn. 8; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1713 Rn. 3; NK-BGB/Zempel 3. Aufl. § 1712 Rn. 19; Knittel JAmt 2007, 40 ff.; Meysen JAmt 2008, 120, 121 f.; Mix JAmt 2013 S. 122, 123).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einrichtung einer Beistandschaft keine Kosten verursacht, weil die Vertretung durch das Jugendamt als Beistand kostenfrei ist (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2014, 1712, 1713; Mix JAmt 2013, 122, 123).

    Eine Benachteiligung würde indes eintreten, wenn man - wie das Beschwerdegericht - die Vertretung des Kindes verheirateter Eltern durch einen Beistand in einem Kindesunterhaltsverfahren untersagte (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2014, 1712, 1713).

    Vielmehr wird die Hinzuziehung eines Beistands als gesetzlicher Vertreter des Kindes regelmäßig dafür sorgen, dass sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind aus dem Unterhaltsverfahren herausgehalten werden, so dass hierdurch im Zweifel Konflikte eher vermieden werden (OLG Schleswig FamRZ 2014, 1712, 1713; Mix JAmt 2013, 122, 123; NK-BGB/Zempel 3. Aufl. § 1712 Rn. 19).

  • OLG Stuttgart, 04.03.2016 - 17 UF 292/15

    Elterliche Sorge: Entscheidung über Religionszugehörigkeit des Kindes

    Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass der Wille des Kindes deshalb nicht oder nur in geringerem Maße zu berücksichtigen wäre, weil nach § 5 RelKErzG die eigene Entscheidungsbefugnis des Kindes erst mit Erreichen der dort genannten Altersgrenze eintritt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2014, 1712 Rn. 27; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1255, 1256).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2016 - 20 UF 152/15

    Elterliche Sorge: Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die

    Deshalb erscheint es gerade vor dem Hintergrund, dass die Eltern M's aus verschiedenen Kulturkreisen stammen und verschiedenen Religionsgemeinschaften angehören, aus der Sicht des weltanschaulich neutralen Staates geboten, das Kind nicht bereits jetzt endgültig in eine Religionsgemeinschaft zu integrieren, wie es insbesondere durch die Taufe der Fall wäre (OLG Hamm FamRZ 2014, 1712 im Fall acht Jahre alter Kinder, die katholisch getauft werden wollen; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1255; OLG Schleswig FamRZ 2003, 1948 im Fall eines dreijährigen Kindes, das an dem kirchlichen Gemeindeleben teilnimmt).
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