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   OLG Schleswig, 12.01.2012 - 16 Kart 48/09   

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OLG Schleswig, 12.01.2012 - 16 Kart 48/09 (https://dejure.org/2012,6847)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.01.2012 - 16 Kart 48/09 (https://dejure.org/2012,6847)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 16 Kart 48/09 (https://dejure.org/2012,6847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung des von der Bundesnetzagentur vorgenommenen Effizienzvergleichs für Gasnetzbetreiber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung des von der Bundesnetzagentur vorgenommenen Effizienzvergleichs für Gasnetzbetreiber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 25.03.2010 - 202 EnWG 20/09

    Energiewirtschaft: Ermittlung der Erlösobergrenze

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2012 - 16 Kart 48/09
    Der von der Bundesnetzagentur vorgenommene Effizienzvergleich für Gasnetzbetreiber ist rechtlich nicht zu beanstanden (im Ergebnis Anschluss vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2010, 202 EnWG 20/09; OLG München, Beschluss vom 25. November 2010, Kart 17/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2011, VI-3 Kart 185/09; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. April 2011, W 41/09.Kart; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Mai 2011, 11 W 16/09 (Kart)).

    Für zu weitgehend hält der Senat dagegen insoweit die Auffassungen, dass die Beschwerde "einen sie nachweislich belastenden Verfahrensfehler" aufweisen müsse oder sie nachweisen müsse, dass eine höhere als die festgelegte Erlösobergrenze richtig sei (Abgrenzung zu so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2011, und OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2010, 202 EnWG 20/09).

    Der Senat schließt insoweit im Ergebnis an die bisher ergangene obergerichtliche Rechtsprechung an (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2010, 202 EnWG 20/09; OLG München, Beschluss vom 25. November 2010, Kart 17/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2011, VI-3 Kart 185/09; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. April 2011, W 41/09.Kart; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Mai 2011, 11 W 16/09 (Kart).

    Nach alldem besteht für den Senat auch kein zureichender Anlass, der Beschwerdegegnerin aufzugeben, die beim Effizienzvergleich verwendeten Daten - ggf. in anonymisierter Form - offen zu legen, wie dies die Beschwerdeführerin begehrt, § 84 Abs. 2 EnWG (so im Ergebnis auch etwa OLG Koblenz, aaO., S. 18f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2011 aaO., Rn. 119 bei juris).

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2012 - 16 Kart 48/09
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die die Beschwerdeführerin (Bl. 252) hinweist, ein Gutachten als Beweismittel grundsätzlich nicht verwertbar, wenn es auf Geschäftsunterlagen beruht, die eine Partei nur dem Sachverständigen, nicht aber dem Gericht und der Gegenpartei zur Verfügung stellt (BGH, Kartellsenat, Urteil vom 12. November 1991, BGHZ 116, 47 , Rn. 30ff, 32 bei juris).

    Damit stimmt auch überein, dass - schon in zweipoligen Rechtsbeziehungen - die Verwertung eines ohne Offenlegung der Datengrundlage erstatteten Gutachtens nur grundsätzlich unzulässig ist (BGHZ 116, 47 , Rn. 32 bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2011 - 3 Kart 185/09
    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2012 - 16 Kart 48/09
    Der von der Bundesnetzagentur vorgenommene Effizienzvergleich für Gasnetzbetreiber ist rechtlich nicht zu beanstanden (im Ergebnis Anschluss vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2010, 202 EnWG 20/09; OLG München, Beschluss vom 25. November 2010, Kart 17/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2011, VI-3 Kart 185/09; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. April 2011, W 41/09.Kart; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Mai 2011, 11 W 16/09 (Kart)).

    Der Senat schließt insoweit im Ergebnis an die bisher ergangene obergerichtliche Rechtsprechung an (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2010, 202 EnWG 20/09; OLG München, Beschluss vom 25. November 2010, Kart 17/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2011, VI-3 Kart 185/09; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. April 2011, W 41/09.Kart; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Mai 2011, 11 W 16/09 (Kart).

  • OLG München, 25.11.2010 - Kart 17/09

    Gasnetzentgeltregulierung: Berücksichtigung von Erlösen aus der Auflösung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2012 - 16 Kart 48/09
    Der von der Bundesnetzagentur vorgenommene Effizienzvergleich für Gasnetzbetreiber ist rechtlich nicht zu beanstanden (im Ergebnis Anschluss vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2010, 202 EnWG 20/09; OLG München, Beschluss vom 25. November 2010, Kart 17/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2011, VI-3 Kart 185/09; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. April 2011, W 41/09.Kart; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Mai 2011, 11 W 16/09 (Kart)).

    Der Senat schließt insoweit im Ergebnis an die bisher ergangene obergerichtliche Rechtsprechung an (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2010, 202 EnWG 20/09; OLG München, Beschluss vom 25. November 2010, Kart 17/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2011, VI-3 Kart 185/09; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. April 2011, W 41/09.Kart; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Mai 2011, 11 W 16/09 (Kart).

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2012 - 16 Kart 48/09
    Mit diesem letzten Gedanken hat der Bundesgerichtshof auch etwa in der E.ON/Stadtwerke Eschwege-Entscheidung (Beschluss vom 11. November 2008, KVR 60/07) die Einwände gegen das Ergebnis einer Marktdaten-Erhebung des Bundeskartellamts und das Verlangen der gerichtlichen Überprüfung abschlägig beschieden: Nur bei ernsthaften Zweifeln an der Richtigkeit der Auswertungsergebnisse, d.h. dann, wenn der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten dazu Anlass gebe, habe das Gericht eigene Erhebungen anzustellen (Rn. 30 und 32 bei juris).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2012 - 16 Kart 48/09
    In der vorliegenden sog. mehrpoligen Rechtsbeziehung (vgl. dazu speziell BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006, BVerfGE 115, 205, Rn. 94ff.) gibt es keine vermittelnde Lösung, die beiden Interessen gerecht werden könnte, sondern nur ein Entweder-Oder.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 3.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2012 - 16 Kart 48/09
    Denn auch in einem solchen Fall ist sowohl die richtige Ermittlung des zugrunde liegenden Sachverhalts als auch die Einhaltung der wissenschaftlich vertretbaren Methode zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 2003, BVerwGE 118, 352 , Rn. 8 bei juris; Britz u. a.-Preedy, § 84 Rn. 14).
  • BGH, 28.06.2011 - EnVR 48/10

    EnBW Regional AG

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2012 - 16 Kart 48/09
    Insoweit haben sich die Beteiligten im Anschluss an den klärenden Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2011, EnVR 48/10, hinsichtlich des anzuwendenden sog. EK-II-Zinssatzes verständigt.
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 184/09

    Behandlung von Erlösen aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen und

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2012 - 16 Kart 48/09
    Hier ist der Spielraum darüber hinaus -wie dargelegt- aus der Verordnung selbst abzulesen (so etwa auch OLG Düsseldorf, VI-3 Kart 184/09 (V), Beschluss vom 21. Juli 2010, RdE 2011, 100, 104; OLG Stuttgart, aaO. Rn. 156, 162).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - 3 Kart 204/09

    Genehmigung von Höchstnetzentgelte für ein Stromverteilernetz durch die

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2012 - 16 Kart 48/09
    Was die "Richtigkeit" ihrer Entscheidung angeht, kommt der Behörde entgegen der Meinung der Beschwerde bei der Ermittlung der Effizienzwerte ein gewisser Spielraum zu, der womöglich am besten mit dem sachgebietsspezifischen Ausdruck des Regulierungsermessens beschrieben werden kann (vgl. auch OLG Stuttgart, aaO., Rn 156 bei juris [Vorgehensspielraum]; OLG München, aaO., S. 16 [weites Regulierungsermessen und Einschätzungsprärogative]; OLG Düsseldorf, aaO., Rn. 109 bei juris [Einschätzungs- und Gestaltungsfreiraum; in der früheren Entscheidung vom 15. Dezember 2010, VI-3 Kart 204/09, S. 27 ist insoweit noch von "Regulierungsermessen und Einschätzungsprärogative" die Rede]; OLG Koblenz, aaO., S. 13 [Beurteilungsspielraum]; OLG Frankfurt, aaO., S. 25 [Regulierungsermessen und Einschätzungsprärogative]).
  • OLG Schleswig, 01.10.2009 - 16 Kart 2/09

    Berechnung des Eigenkapitalzinssatzes im Rahmen der Genehmigung der Strom- und

  • OLG Schleswig, 01.02.2021 - 53 Kart 21/19

    Festlegung der Erlösobergrenzen bei der Elektrizitätsnetznutzung:

    Was die Begründung angeht, so muss diese - vgl. schon Senat, Beschluss vom 12. Januar 2012, 16 Kart 48/09, Rn. 60 - nach allgemeinen Grundsätzen inhaltlich und vom Umfang so gehalten sein, dass die Möglichkeit besteht, sich mit den maßgeblichen Erwägungen auseinanderzusetzen.

    Eben dieses Problem der sog. Multikollinearität war Gegenstand der Kritik an früheren Effizienzvergleichen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Januar 2012, 16 Kart 48/09, Rn. 95) und hat zur Abschaffung der teilweise wiederholenden Pflichtparameter (vgl. nur Gutachten S. 87) geführt.

    In Ansehung des materiell-rechtlichen Überprüfungsmaßstabs des behördlichen Vorgehens hat der Senat bereits mit Beschluss vom 12. Januar 2012 (16 Kart 48/09, Rn. 69ff. m.w.N. zur bis dahin ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung) ausgeführt, dass der Behörde, was die "Richtigkeit" ihrer Entscheidung angeht, bei der Ermittlung der Effizienzwerte ein gewisser Spielraum zukommt, der am besten mit dem sachgebietsspezifischen Ausdruck des Regulierungsermessens beschrieben werden kann.

    Der Prüfstein für die "Richtigkeit" der Ergebnisse des Effizienzvergleichs liegt nicht in einer mehr oder weniger großen Konstanz zu vorigen Modellen, sondern darin, dass das nach ingenieurwissenschaftlichen und statistischen Maßgaben entwickelte Modell am Ende zu signifikanten Ergebnissen kommt, für deren Überzeugungskraft ausschlaggebend ist, dass das Modell durch die möglichst weitgehende Übereinstimmung der Ergebnisse in den vier verschiedenen Betrachtungen unter Heranziehung der jeweils gleichen Output- und Strukturparameter, die (Rang-)Korrelationsbetrachtungen und die Second-Stage-Analysen gleichsam selbsttragend werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Januar 2012, 16 Kart 48/09, Rn. 149), und eben daran - vgl. zu eben diesen Beurteilungskriterien für die Güte des Modells Gutachten S. 77 - hat sich auch die Beschwerdegegnerin orientiert.

    Das Nämliche gilt für ihre (nicht vorgelegte) Analyse der angeblichen Benachteiligung durch die Missachtung des "City-Effekts" (Verhältnis von Zählpunkten zu Anschlüssen), dessen Signifikanz (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 12. Januar 2012, 16 Kart 48/09, Rn. 132) die Beschwerde nicht darlegt; dagegen sprechen die Second Stage-Analysen des Gutachtens (S. 107ff.; s.a. S. 168 zu den erheblichen Nachteilen, zu denen die Ersetzung des Normierungsfaktors "Zählpunkte" durch den [bisherigen] der "Anschlusspunkte" führte).

    "Das Nämliche gilt für ihre Analyse der angeblichen Benachteiligung durch die Missachtung des "City-Effekts" (Verhältnis von Zählpunkten zu Anschlüssen), dessen Signifikanz (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 12. Januar 2012, 16 Kart 48/09, Rn. 131) die Beschwerde nicht darlegt; dagegen sprechen die Second Stage-Analysen des Gutachtens (S. 107ff.; s.a. S. 168 zu den erheblichen Nachteilen, zu denen die Ersetzung des Normierungsfaktors "Zählpunkte" durch den [bisherigen] der "Anschlusspunkte" führte).".

    "Das Nämliche gilt für ihre (nicht vorgelegte) Analyse der angeblichen Benachteiligung durch die Missachtung des "City-Effekts" (Verhältnis von Zählpunkten zu Anschlüssen), dessen Signifikanz (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 12. Januar 2012, 16 Kart 48/09, Rn. 132) die Beschwerde nicht darlegt ; dagegen sprechen die Second Stage-Analysen des Gutachtens (S. 107ff.; s.a. S. 168 zu den erheblichen Nachteilen, zu denen die Ersetzung des Normierungsfaktors "Zählpunkte" durch den [bisherigen] der "Anschlusspunkte" führte).

  • OLG Schleswig, 10.03.2016 - 16 Kart 3/14

    Bestimmung der Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Gas: Bemessung

    Insoweit hat sich unterdes auch im Energiewirtschaftsrecht der Gedanke eines sachgebietsspezifischen Ausdrucks des Regulierungsermessens ausgebreitet, der eben diesem grundlegenden sozialwissenschaftlichen Umstand Rechnung trägt (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 12. Januar 2012, 16 Kart 48/09, Rn. 69 bei juris [m. w. N. zur obergerichtlichen Rechtsprechung]).

    Mit der rechtskräftigen Entscheidung des Senats vom 12. Januar 2012 (16 Kart 48/09) sei die Festlegung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode bestandskräftig geworden.

  • OLG Schleswig, 16.04.2018 - 16 U 110/17

    Vergabe von Wegenutzungsverträgen: Nachprüfungstiefe bei

    Das schließt es einerseits aus, eine bestimmte Bewertung noch "passieren" zu lassen, wenn nach Lage der Dinge - dies eine Maßgabe aus der Überprüfung des sog. Regulierungsermessens (vgl. ausführlich Senat, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 16 Kart 48/09 -, juris Rn. 69ff. - eine andere Bewertung sachlich als eindeutig vorzugwürdig erscheinen muss; andererseits ist, da das Gericht nicht seine Bewertung an die Stelle der Gemeinde setzen kann, bei einer alternativen Bewertung der Beurteilungsspielraum der Stadt stets mit zu berücksichtigen, sodass eine Korrektur nur in den Grenzen eines eindeutigen Vorzugs und also nur insoweit in Betracht kommt, als dass dabei das Maß des noch gut Vertretbaren nicht überschritten wird.
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 3 Kart 40/11

    Kriterien für die Anwendung des Qualitätselements durch die Regulierungsbehörde

    Die methodische Ausgestaltung einer Qualitätsregulierung im Rahmen der Anreizregulierung enthält wertende und prognostische Elemente, die wesentlich von ökonomischen Einschätzungen abhängen und schon von daher die Charakterisierung einer Annahme als "richtig" oder "falsch" nicht bezüglich aller Einzelheiten zulassen (zum Benchmarking des Effizienzvergleichs Senat, Beschluss vom 12.01.2011, VI-3 Kart 185/09 (V), zit. nach juris, Rdnr. 109; ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2012, 202 EnWG 8/09; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.01.2012, 16 Kart 48/09).
  • OLG Schleswig, 02.10.2014 - 16 Kart 3/13

    Regulierungsverfahren für Stromnetznutzungsentgelte: Vorgaben der

    Die ökonometrisch gegebene relative Methodenoffenheit und der Umstand, dass man vorab eben nicht wissen kann, welche wie gefundene Prognose der späteren Realität einmal am nächsten kommen wird, führt zur Anerkennung eines sog. sektorspezifischen Regulierungsermessens (vgl. zu dessen Begriff und Grund auch Senat, Beschluss vom 12. Januar 2012, 16 Kart 48/09 Rn. 69ff. bei juris).

    Und von den aus der Auswertung dieser Einlassungen sich ergebenden Fragestellungen hängt auch ab, bis in welche Tiefe die weitere Ermittlung des Gerichts zu gehen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Januar 2012, 16 Kart 48/09, Rn. 66ff. bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 5 Kart 6/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Betrieb von

    Dass der Verordnungsgeber dies auch angesichts des engen Zeitfensters für die Durchführung des Effizienzvergleichs nicht wollte, kommt in den engen zeitlichen Vorgaben und der Option, auf eine nicht vollständige Datengrundlage zurückzugreifen, wie auch in § 12 Abs. 1 Satz 3 ARegV zum Ausdruck (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, Beschluss v. 12.01.2011 - VI-3 Kart 185/09 (V) aaO; OLG Schleswig, Beschluss v. 12.01.2012 - 16 Kart 48/09 Rn. 122, juris).
  • OLG Schleswig, 23.02.2021 - 53 Kart 21/19

    Orientierungssätze

    "Das Nämliche gilt für ihre Analyse der angeblichen Benachteiligung durch die Missachtung des "City-Effekts" (Verhältnis von Zählpunkten zu Anschlüssen), dessen Signifikanz (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 12. Januar 2012, 16 Kart 48/09, Rn. 131) die Beschwerde nicht darlegt; dagegen sprechen die Second Stage-Analysen des Gutachtens (S. 107ff.; s.a. S. 168 zu den erheblichen Nachteilen, zu denen die Ersetzung des Normierungsfaktors "Zählpunkte" durch den [bisherigen] der "Anschlusspunkte" führte).".

    "Das Nämliche gilt für ihre (nicht vorgelegte) Analyse der angeblichen Benachteiligung durch die Missachtung des "City-Effekts" (Verhältnis von Zählpunkten zu Anschlüssen), dessen Signifikanz (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 12. Januar 2012, 16 Kart 48/09, Rn. 132) die Beschwerde nicht darlegt ; dagegen sprechen die Second Stage-Analysen des Gutachtens (S. 107ff.; s.a. S. 168 zu den erheblichen Nachteilen, zu denen die Ersetzung des Normierungsfaktors "Zählpunkte" durch den [bisherigen] der "Anschlusspunkte" führte).

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 5 Kart 3/21

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 5 Kart 6/21 (V) v. 12.05.2022

    Dass der Verordnungsgeber dies auch angesichts des engen Zeitfensters für die Durchführung des Effizienzvergleichs nicht wollte, kommt in den engen zeitlichen Vorgaben und der Option, auf eine nicht vollständige Datengrundlage zurückzugreifen, wie auch in § 12 Abs. 1 Satz 3 ARegV zum Ausdruck (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, Beschluss v. 12.01.2011 - VI-3 Kart 185/09 (V) aaO; OLG Schleswig, Beschluss v. 12.01.2012 - 16 Kart 48/09 Rn. 122, juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 3 Kart 39/11
    Die methodische Ausgestaltung einer Qualitätsregulierung im Rahmen der Anreizregulierung enthält wertende und prognostische Elemente, die wesentlich von ökonomischen Einschätzungen abhängen und schon von daher die Charakterisierung einer Annahme als "richtig" oder "falsch" nicht bezüglich aller Einzelheiten zulassen (zum Benchmarking des Effizienzvergleichs Senat, Beschluss vom 12.01.2011, VI-3 Kart 185/09 (V), zit. nach juris, Rdnr. 109; ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2012, 202 EnWG 8/09; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.01.2012, 16 Kart 48/09).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 5 Kart 2/21

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 5 Kart 6/21 (V) v. 12.05.2022

    Dass der Verordnungsgeber dies auch angesichts des engen Zeitfensters für die Durchführung des Effizienzvergleichs nicht wollte, kommt in den engen zeitlichen Vorgaben und der Option, auf eine nicht vollständige Datengrundlage zurückzugreifen, wie auch in § 12 Abs. 1 Satz 3 ARegV zum Ausdruck (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, Beschluss v. 12.01.2011 - VI-3 Kart 185/09 (V) aaO; OLG Schleswig, Beschluss v. 12.01.2012 - 16 Kart 48/09 Rn. 122, juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 107/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für ein Gasverteilernetz; Bestimmung des

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