Rechtsprechung
OLG Schleswig, 12.06.2015 - 17 U 103/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Halters eines Pferdes mit erkennbar problematischem Verhalten für Schäden des Bereiters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254; BGB § 833; BGB § 834
Haftung des Halters eines Pferdes mit erkennbar problematischem Verhalten für Schäden des Bereiters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Tierhalterhaftung bei mitwirkendem Verschulden eines selbständigen Bereiters
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Problempferd wirft Pferdeflüsterer ab - Nach dem Reitunfall eines Pferdefachwirts müssen sich Tierhalterin und Krankenversicherung die Behandlungskosten teilen
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Tierhalterhaftung - mitwirkendes Verschulden eines Bereiters
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 10.10.2014 - 5 O 515/13
- OLG Schleswig, 12.06.2015 - 17 U 103/14
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 104/15
Stute verletzt Tierarzt - ¼ Mitverschulden des Tierarztes
Vorwerfbar verhält sich ein Geschädigter insbesondere dann, wenn er sich aufgrund freier Willensentschließung - für ihn erkennbar - in eine zum Schaden führende Lage gebracht hat, die durch zumutbares alternatives Verhalten ebenso hätte vermieden werden können (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 12.6.2015 - 17 U 103/14, abgedr. bei Juris, Rz. 37; OLG Hamm NZV 2003, 422).
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