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   OLG Schleswig, 13.01.2012 - 4 U 57/11   

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OLG Schleswig, 13.01.2012 - 4 U 57/11 (https://dejure.org/2012,13008)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.01.2012 - 4 U 57/11 (https://dejure.org/2012,13008)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - 4 U 57/11 (https://dejure.org/2012,13008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines GmbH-Gesellschafters auf Mietzahlung in der Insolvenz der Gesellschaft

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ansprüche eines Gesellschafters aus Nutzungsüberlassung keine nachrangigen Insolvenzforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 39; InsO § 55; InsO § 135; InsO § 143
    Ansprüche des GmbH-Gesellschafters auf Mietzahlung in der Insolvenz der Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2738
  • ZIP 2011, 968
  • ZIP 2012, 885
  • NZI 2012, 622
  • NZG 2012, 751
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88

    Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2012 - 4 U 57/11
    Die Nutzungsüberlassung eines Gewerbegrundstücks gegen Mietzahlung stehe wirtschaftlich betrachtet der Gewährung eines Darlehns an die Gesellschaft gleich, was vor Inkrafttreten des MoMiG anerkannt gewesen sei (vgl. BGHZ 109, 55 ff.).

    Nach der Rechtslage zu den "eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen" ("Novellenregeln" der §§ 32 a Abs. 3 , b GmbHG a.F., §§ 129 a 172 a HGB a.F., §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO a.F., § 6 AnfG a.F. und die Rechtsprechungsregeln zu den §§ 30, 31 GmbHG analog, BGH NJW 1984, 1891) vor dem Inkrafttreten des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008, BGBl. I, S. 2026) am 01. November 2008 konnte eine Nutzungsüberlassung wie ein Gesellschafterdarlehen behandelt werden: Wenn die Nutzungsüberlassung als "eigenkapitalersetzend" anzusehen war, war der Nutzungsgegenstand nach Eintritt der "Krise" für die vertraglich vereinbarte Zeit bzw. eine angemessene Nutzungsdauer kostenfrei zur Verfügung zu stellen (BGHZ 127, 1, BGHZ 127, 17); hiernach an den Gesellschafter geleistete Zahlungen waren analog § 31 GmbHG bzw. nach § 135 InsO an die Masse zu zahlen (vgl. BGHZ 109, 55 ff "Lagergrundstück I").

  • LG Kiel, 25.03.2011 - 17 O 229/10

    Insolvenzrecht: Ansprüche eines GmbH-Gesellschafters aus Nutzungsüberlassung als

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2012 - 4 U 57/11
    Das Landgericht hat seine klagabweisende Entscheidung (veröffentlicht u.a. in ZIP 2011, 968 f), auf die wegen der Einzelheiten der Begründung Bezug genommen wird, im Wesentlichen wie folgt begründet:.

    unter Abänderung des am 25.03.2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Kiel (Az. 17 O 229/10) wird.

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 14/84

    Fortgeltung der Regeln zu Eigenkapitalersatz nach Einführung der §§ 32a, 32b

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2012 - 4 U 57/11
    Nach der Rechtslage zu den "eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen" ("Novellenregeln" der §§ 32 a Abs. 3 , b GmbHG a.F., §§ 129 a 172 a HGB a.F., §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO a.F., § 6 AnfG a.F. und die Rechtsprechungsregeln zu den §§ 30, 31 GmbHG analog, BGH NJW 1984, 1891) vor dem Inkrafttreten des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008, BGBl. I, S. 2026) am 01. November 2008 konnte eine Nutzungsüberlassung wie ein Gesellschafterdarlehen behandelt werden: Wenn die Nutzungsüberlassung als "eigenkapitalersetzend" anzusehen war, war der Nutzungsgegenstand nach Eintritt der "Krise" für die vertraglich vereinbarte Zeit bzw. eine angemessene Nutzungsdauer kostenfrei zur Verfügung zu stellen (BGHZ 127, 1, BGHZ 127, 17); hiernach an den Gesellschafter geleistete Zahlungen waren analog § 31 GmbHG bzw. nach § 135 InsO an die Masse zu zahlen (vgl. BGHZ 109, 55 ff "Lagergrundstück I").
  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 146/92

    Dauer einer eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung; Rechte des

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2012 - 4 U 57/11
    Nach der Rechtslage zu den "eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen" ("Novellenregeln" der §§ 32 a Abs. 3 , b GmbHG a.F., §§ 129 a 172 a HGB a.F., §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO a.F., § 6 AnfG a.F. und die Rechtsprechungsregeln zu den §§ 30, 31 GmbHG analog, BGH NJW 1984, 1891) vor dem Inkrafttreten des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008, BGBl. I, S. 2026) am 01. November 2008 konnte eine Nutzungsüberlassung wie ein Gesellschafterdarlehen behandelt werden: Wenn die Nutzungsüberlassung als "eigenkapitalersetzend" anzusehen war, war der Nutzungsgegenstand nach Eintritt der "Krise" für die vertraglich vereinbarte Zeit bzw. eine angemessene Nutzungsdauer kostenfrei zur Verfügung zu stellen (BGHZ 127, 1, BGHZ 127, 17); hiernach an den Gesellschafter geleistete Zahlungen waren analog § 31 GmbHG bzw. nach § 135 InsO an die Masse zu zahlen (vgl. BGHZ 109, 55 ff "Lagergrundstück I").
  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 162/92

    Rechte des Konkursverwalters bei eigenkapitalersetzender Nutzungsüberlassung

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2012 - 4 U 57/11
    Nach der Rechtslage zu den "eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen" ("Novellenregeln" der §§ 32 a Abs. 3 , b GmbHG a.F., §§ 129 a 172 a HGB a.F., §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO a.F., § 6 AnfG a.F. und die Rechtsprechungsregeln zu den §§ 30, 31 GmbHG analog, BGH NJW 1984, 1891) vor dem Inkrafttreten des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008, BGBl. I, S. 2026) am 01. November 2008 konnte eine Nutzungsüberlassung wie ein Gesellschafterdarlehen behandelt werden: Wenn die Nutzungsüberlassung als "eigenkapitalersetzend" anzusehen war, war der Nutzungsgegenstand nach Eintritt der "Krise" für die vertraglich vereinbarte Zeit bzw. eine angemessene Nutzungsdauer kostenfrei zur Verfügung zu stellen (BGHZ 127, 1, BGHZ 127, 17); hiernach an den Gesellschafter geleistete Zahlungen waren analog § 31 GmbHG bzw. nach § 135 InsO an die Masse zu zahlen (vgl. BGHZ 109, 55 ff "Lagergrundstück I").
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 132/07

    Ansprüche auf Kosten und Zinsen in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2012 - 4 U 57/11
    Grundsätzlich berührt der Nachrang einer Forderung nach § 39 InsO nicht das die Forderung sichernde Absonderungsrecht nach den §§ 49 ff InsO (BGH NJW 2008, 3064 ).
  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 213/07

    Umqualifizierung eines Gesellschafterdarlehens in der Krise in funktionales

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2012 - 4 U 57/11
    Allerdings ist der Vorrang des Absonderungsrechtes bei einem nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO nachrangigen Gesellschafterdarlehen von der Rechtsprechung verneint worden (zum alten Recht: BGH NJW 2009, 997 f: "... Steht wie hier außerdem fest, dass der - in der Insolvenz der Gesellschaft vom Gesetz mit seiner eigenkapitalersatzrechtlich verstrickten Darlehensforderung zurückgestufte - Gesellschafter, dem die Gesellschaft für dieses Darlehen eine Sicherheit eingeräumt hat, wegen der Höhe der Gläubigerforderungen seine Rückzahlungsforderung dauerhaft nicht mehr durchsetzen und keinerlei Zahlung erwarten kann, ist er auf Verlangen der Gesellschaft verpflichtet, die Sicherheit freizugeben..."; siehe hierzu: Bloß/Zugelder, Auswirkungen des insolvenzrechtlichen Nachrangs auf Sicherheiten, NZG 2011, 332 f.).
  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 279/13

    Insolvenz einer GmbH & Co. KG: Anspruch des Insolvenzverwalters auf

    Ist eine Nutzungsüberlassung durch den Gesellschafter nach dem heutigen Verständnis einer Darlehensgewährung nicht wirtschaftlich vergleichbar, kann die Tilgung von Nutzungsentgelten nicht als Darlehensrückzahlung, sondern nur im Falle einer vorherigen Stundung oder eines Stehenlassens als Befriedigung einer darlehensgleichen Forderung gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO der Anfechtung unterworfen werden (OLG Schleswig, NJW 2012, 2738, 2739 f; Schmidt, aaO S. 557 f; ders., InsO, aaO § 135 Rn. 19; ders., DB 2008, 1727 f; Preuß in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2013, § 135 Rn. 16; Schröder, Die Reform des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG, 2012, Rn. 220; Scholz/Bitter, GmbHG, 11. Aufl., Anh. § 64 Rn. 351; ders., ZIP 2010, 10; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 20. Aufl., Anh. § 30 Rn. 90; Dahl/Schmitz, NZG 2009, 325, 328).
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12

    Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters

    Die zunächst unterbliebene Durchsetzung fälliger Forderungen ist jedoch nach wie vor als Rechtshandlung einzuordnen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich iSv. § 39 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 2 InsO entspricht (vgl. etwa Schleswig-Holsteinisches OLG 29. Mai 2013 - 9 U 15/13 - zu I der Gründe; 13. Januar 2012 - 4 U 57/11 - zu II 1 der Gründe) .
  • OLG Hamm, 21.11.2013 - 18 U 145/12

    Anfechtbarkeit von Mietzahlungen des Insolvenzschuldners

    Auf Mietzinsansprüche, die einer aus den Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin bestehenden Gesellschaft gegen die Insovenzschuldnerin gem. § 108 Abs. 1 S. 1 InsO zustehen, findet § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO keine Anwendung (insoweit wie Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. vom 13.01.2012, Az. 4 U 57/11).

    Mietzinsansprüche der Klägerin für die Zeit nach Insolvenzeröffnung stellen jedoch keine Insolvenzforderungen dar (so auch OLG Schleswig, ZIP 2012, S. 885; Haas, NZI 2012, S. 601).

  • OLG Hamm, 20.06.2013 - 2 Ws 80/13

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein Aufhebungsgrund eines dinglichen Arrestes

    Jedoch wird der Nachrang des § 39 InsO - mit Ausnahme der hier nicht interessierenden in § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO genannten Forderungen - bei Bestehen von Pfandrechten durch die Vorschriften über das Recht zur abgesonderten Befriedigung gemäß §§ 49 ff. InsO verdrängt (BGH, Beschluss vom 17.07.2008, IX ZR 132/07, juris, Rn. 15; OLG Nürnberg, a.a.O., Rn. 100; SchlHOLG, Beschluss vom 13.01.2012, 4 U 57/11, Rn. 45; KG, a.a.O., Rn. 4; Ganter, in: MüKo-InsO, 2. Aufl., vor §§ 49 bis 52, Rn. 59, § 52, Rn. 43).
  • LG Freiburg, 07.01.2014 - 12 O 133/13

    Insolvenzanfechtung: Mietzahlung der Gesellschaft an Gesellschafter

    Diesen Überlegungen kann sich die Kammer im Ergebnis nicht anschließen (wie hier OLG Schleswig NJW 2012, 2738; MünchKomm/Ehricke InsO 3.A. § 39 Rdnr. 47; Kummer/Schäfer/Wagner, Insolvenzanfechtung H 53 jeweils m.w.N).
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