Rechtsprechung
OLG Schleswig, 13.06.2019 - 54 Verg 2/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- heuking.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kann der Auftraggeber unterschiedliche Vergabebedingungen verwenden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Vergabeverfahren für "innovative" Züge kann weitergeführt werden
- vergabeblog.de (Kurzinformation)
Vergabeverfahren für "innovative" Züge kann weitergeführt werden
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Wann muss der Auftraggeber bestehende Wettbewerbsvorteile ausgleichen?
- heuking.de (Kurzinformation)
Strenge Anforderungen an Rügepflicht
Besprechungen u.ä. (3)
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Innovationsbeschaffung - Welche Vorteile einzelner Bieter müssen Auftraggeber ausgleichen?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sind Wettbewerbsvorteile auszugleichen? (VPR 2019, 198)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Sind Wettbewerbsvorteile auszugleichen? (IBR 2019, 511)
Verfahrensgang
- VK Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - VK-SH 28/18
- OLG Schleswig, 13.06.2019 - 54 Verg 2/19
Papierfundstellen
- NZBau 2019, 806
Wird zitiert von ... (2)
- VK Berlin, 15.05.2020 - VK-B1-15/19
Knapp gehaltene Vorabinformation lässt Rügeobliegenheit nicht entfallen!
Präkludierte Rügen sind einer inhaltlichen Prüfung durch die Nachprüfungsinstanzen in der Regel nicht mehr zugänglich (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 13.06.2019 - 54 Verg 2/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - VII Verg 24/18; OLG Celle Beschluss vom 11.02.2010 - 13 Verg 16/09).Aufgrund der eingetretenen Präklusion ist eine Nachprüfung der behaupteten Rechtsverletzung, vorliegend der Bewertung, durch die Kammer nicht mehr zulässig (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 13.06.2019 - 54 Verg 2/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - VII Verg 24/18; OLG Celle Beschluss vom 11.02.2010 - 13 Verg 16/09).
- VK Hamburg, 12.09.2019 - VgK FB 6/19
Berufung auf "Marktkenntnisse" ist keine ordnungsgemäße Rüge!
Weder ist insoweit ein Ermessen der Nachprüfungsinstanzen eröffnet (OLG Schleswig, Beschluss v. 13.6.2019, 54 Verg 2/19) noch besteht die Möglichkeit, den o. g. Beanstandungen im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes (§ 175 Abs. 2 i. V. m. § 70 Abs. 1 GWB) nachzugehen.Eine andere Sichtweise in diesem Zusammenhang würde das Instrument der Rügepräklusion weitgehend in Frage stellen (zum Vorrang der Präklusionsregeln vgl. OLG Schleswig, Beschluss v. 13.6.2019, 54 Verg 2/19).