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OLG Schleswig, 13.06.2019 - 7 U 18/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Windenergie-Infraschall könnte schädlich sein
Sonstiges
- windenergietage.de
(Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Risiken durch Nachbarklagen
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 24.09.2018 - 2 O 336/12
- OLG Schleswig, 13.06.2019 - 7 U 18/19
- OLG Schleswig, 13.06.2019 - 7 U 140/18
- BGH, 07.05.2020 - V ZR 187/19
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Schleswig, 13.06.2019 - 7 U 140/18
Immissionen von Windenergieanlagen: Beweislast, Anforderungen an Lärmmessungen, …
7 U 18/19 (4 U 109/18 = LG Itzehoe 2 O 209/12). - OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2020 - 5 LA 2/19 Schließlich ändert das vom Kläger nach Ablauf der Begründungsfrist vorgelegte Urteil des OLG Schleswig, vom 13. Juni 2019 (7 U 18/19) nichts an den obigen Ausführungen, weil es keine für das vorliegende Verfahren relevanten Aussagen enthält.
- VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 29/20 Soweit die Antragstellerin auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (7 U 18/19) hinweist und meint, dass der Antragsgegner sich nicht an die dort aufgestellten Grundsätze gehalten und diese nicht hinreichend gewürdigt habe, führt dies nicht zum Erfolg des Antrages.
- VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 25/20 Soweit die Antragstellerin auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (7 U 18/19) hinweist und meint, dass der Antragsgegner sich nicht an die dort aufgestellten Grundsätze gehalten und diese nicht hinreichend gewürdigt habe, führt dies nicht zum Erfolg des Antrages.
- VG Schleswig, 03.04.2020 - 6 B 52/19
Immissionsschutzrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Soweit der Antragsteller auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (7 U 18/19) hinweist und meint, dass der Antragsgegner sich nicht an die dort aufgestellten Grundsätze gehalten und diese nicht hinreichend gewürdigt habe, führt dies nicht zum Erfolg des Antrages. - VG Schleswig, 03.04.2020 - 6 B 51/19
Immissionsschutzrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Soweit der Antragsteller auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (7 U 18/19) hinweist und meint, dass der Antragsgegner sich nicht an die dort aufgestellten Grundsätze gehalten und diese nicht hinreichend gewürdigt habe, führt dies nicht zum Erfolg des Antrages.