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   OLG Schleswig, 13.09.2007 - 2 W 227/06   

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OLG Schleswig, 13.09.2007 - 2 W 227/06 (https://dejure.org/2007,4849)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.09.2007 - 2 W 227/06 (https://dejure.org/2007,4849)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. September 2007 - 2 W 227/06 (https://dejure.org/2007,4849)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 22, 6; BGB §§ 1741 ff.
    Unzulässigkeit einer Minderjährigenadoption nach pakistanischem Recht verstößt bei hinreichendem Inlandsbezug der Adoptiveltern gegen den deutschen ordre public

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis einer nicht vorhandenen rechtlichen Möglichkeit der Annahme einer Person an Kindes statt zu einem in einer ausländischen Rechtsnorm ausdrücklich ausgesprochenen Adoptionsverbot; Unvereinbarkeit einer die grundsätzliche Adoption verbietenden Rechtsordnung mit ...

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; EGBGB Art. 14 Abs. 1; ; EGBGB Art. 22 Abs. 1; ; BGB §§ 1741 ff.; ; FGG § 43 b Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss einer Adoption nach pakistanischem Recht als Verstoss gegen deutschen ordre public

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1104
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.2007 - 2 W 227/06
    Das Landgericht hat bei der Kernfrage des vorliegenden Verfahrens - der Prüfung des Artikels 6 EGBGB - den Stellenwert der §§ 1741 ff. BGB als "grundwertehaltige" Vorschriften der inländischen Rechtsordnung sowie den bereits vorliegenden starken Inlandsbezug außer Acht gelassen und darüber hinaus verkannt, dass der Hinweis auf die Möglichkeit der Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit bei der Frage der Anwendbarkeit des Artikel 6 EGBGB kein tragender Gesichtspunkt sein kann (vgl. BVerfGE 31, 58).

    Artikel 6 S. 2 EGBGB ist als ergänzende Klausel mit spezifischem Verfassungsbezug zu verstehen, zu deren Präzisierung die Ausführungen des Bundesverfassungsgericht im sog. "Spanierbeschluss" (BVerfGE 31, 58) heranzuziehen sind.

    Zwar ist fraglich, ob die Beteiligten zu 1) und 2) ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Familiengründung geltend machen können, in dem Sinne, dass ihnen in der Bundesrepublik ein Adoptionsverfahren ermöglicht werden muss und die deutschen Behören zu der erforderlichen Mitwirkung verpflichtet sind (entsprechende Ausführungen zur Eheschließung finden sich in BVerfGE 31, 58).

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seiner sog. "Spanierentscheidung" bereits im Jahre 1971 (BVerfGE 31, 58) Folgendes ausgeführt:.

  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 69/01

    Adoption nach türkischem Recht - Kinderlosigkeit - ordre public

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.2007 - 2 W 227/06
    Ein solches Adoptionsverbot hatte der Senat in seiner Entscheidung vom 31.05.2001 (NJW-RR 2001, 1372) für mit den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts unvereinbar gehalten und in diesem Zusammenhang ausgeführt:.

    Wegen der erheblichen Bedeutung, die dem Rechtsinstitut der Adoption und den dahinter stehenden Prinzipien, die es verwirklichen soll, im deutschen Recht zukommt, ist eine Rechtsanwendung, die Ehegatten die Möglichkeit, Kinder zu adoptieren, von vornherein verwehrt, geeignet, zu einem Ergebnis zu führen, das mit den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts unvereinbar ist (vgl. Senat, NJW-RR 2001, 1372; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 56 mit zust. Anm. von Jayme IPrax 1999, 49; AG Hagen IPrax 1984, 279 mit zust. Anm. von Jayme IPrax 1984, 280; AG Siegen IPrax 1993, 184 mit zust. Anm. Schnabel IPrax 1993, 169).

    Die Beteiligten zu 1) und 2) wären gehindert, eine Familie i.S.d. Artikel 6 GG - bestehend aus Eltern und Kindern - zu gründen, dem Betroffenen würde die gegenüber einem Pflegekind erhebliche bessere Stellung eines Adoptivkindes mit den bereits in der oben angeführten Entscheidung des Senats (NJW-RR 2001, 1372) dargelegten positiven Folgen für das Kindeswohl versagt.

  • BGH, 11.10.2006 - XII ZR 79/04

    Lebenslange Unscheidbarkeit der Ehe nach kirchlichem Recht kann im Einzelfall mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.2007 - 2 W 227/06
    Deshalb ist auch zu berücksichtigen, dass der ordre public nicht statisch und unveränderlich ist, sondern als Substrat der geltenden Rechtordnung ebenso wie diese eine Ausprägung der elementaren Wertvorstellungen der inländischen und zunehmend auch der europäischen Rechtsgemeinschaft darstellt, und infolge dessen dem Wandel dieser Wertvorstellungen unterworfen ist und ihm - wenn auch bisweilen mit zeitlicher Verzögerung - folgt (BGHZ 169, 240).

    Es geht im Rahmen des Artikels 6 S. 1 EGBGB um die Prüfung, ob die Anwendung fremden Rechts im konkreten Fall angesichts eines hinreichend starken Inlandsbezugs zu einem Ergebnis führen würde, das aus Sicht grundlegender deutscher Rechtsvorstellungen nicht mehr hinnehmbar ist (BGHZ 169, 240), das in untragbarem Widerspruch zu den Grundgedanken der deutschen Rechtsordnung und der ihnen zugrunde liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen steht (OLG Hamm IPR 2000, Nr. 81, 166), so dass das Ergebnis der Rechtsanwendung als unerträglich empfunden werden muss (OLG Saarbrücken FamRZ 1992, 848).

  • OLG Karlsruhe, 25.11.1996 - 11 Wx 79/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.2007 - 2 W 227/06
    Wegen der erheblichen Bedeutung, die dem Rechtsinstitut der Adoption und den dahinter stehenden Prinzipien, die es verwirklichen soll, im deutschen Recht zukommt, ist eine Rechtsanwendung, die Ehegatten die Möglichkeit, Kinder zu adoptieren, von vornherein verwehrt, geeignet, zu einem Ergebnis zu führen, das mit den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts unvereinbar ist (vgl. Senat, NJW-RR 2001, 1372; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 56 mit zust. Anm. von Jayme IPrax 1999, 49; AG Hagen IPrax 1984, 279 mit zust. Anm. von Jayme IPrax 1984, 280; AG Siegen IPrax 1993, 184 mit zust. Anm. Schnabel IPrax 1993, 169).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 973/06

    Krankenversicherung - Reduzierung des Leistungsumfangs bei künstlicher

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.2007 - 2 W 227/06
    Ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Familiengründung oder Elternrecht auf Familienplanung wird von der Rechtsprechung bislang überwiegend verneint (vgl. LSG BW, Urteil vom 14.2.2007 L 5 KR 973/06 - JURIS; OLG Frankfurt NJW 1993, 2388).
  • OLG Frankfurt, 25.06.1992 - 3 U 121/91

    Unterhaltsbelastung nach ungewollter Schwangerschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.2007 - 2 W 227/06
    Ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Familiengründung oder Elternrecht auf Familienplanung wird von der Rechtsprechung bislang überwiegend verneint (vgl. LSG BW, Urteil vom 14.2.2007 L 5 KR 973/06 - JURIS; OLG Frankfurt NJW 1993, 2388).
  • OLG Saarbrücken, 03.02.1992 - 6 UF 97/91
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.2007 - 2 W 227/06
    Es geht im Rahmen des Artikels 6 S. 1 EGBGB um die Prüfung, ob die Anwendung fremden Rechts im konkreten Fall angesichts eines hinreichend starken Inlandsbezugs zu einem Ergebnis führen würde, das aus Sicht grundlegender deutscher Rechtsvorstellungen nicht mehr hinnehmbar ist (BGHZ 169, 240), das in untragbarem Widerspruch zu den Grundgedanken der deutschen Rechtsordnung und der ihnen zugrunde liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen steht (OLG Hamm IPR 2000, Nr. 81, 166), so dass das Ergebnis der Rechtsanwendung als unerträglich empfunden werden muss (OLG Saarbrücken FamRZ 1992, 848).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.2007 - 2 W 227/06
    Obwohl Artikel 6 GG als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung gebietet (vgl. BVerfGE 105, 313), der auch die durch eine Adoption entstandene Familie schützt (vgl. BVerfGE 80, 81; BVerfG NJW 1990, 895; Friauf: Verfassungsgarantie und sozialer Wandel - das Beispiel von Ehe und Famlie, NJW 1986, 2595/2602) ist nicht ersichtlich, dass in Rechtsprechung und Lehre aus Artikel 6 GG bislang ein "Recht auf Durchführung eines Adoptionsverfahrens" abgeleitet worden wäre.
  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.2007 - 2 W 227/06
    Obwohl Artikel 6 GG als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung gebietet (vgl. BVerfGE 105, 313), der auch die durch eine Adoption entstandene Familie schützt (vgl. BVerfGE 80, 81; BVerfG NJW 1990, 895; Friauf: Verfassungsgarantie und sozialer Wandel - das Beispiel von Ehe und Famlie, NJW 1986, 2595/2602) ist nicht ersichtlich, dass in Rechtsprechung und Lehre aus Artikel 6 GG bislang ein "Recht auf Durchführung eines Adoptionsverfahrens" abgeleitet worden wäre.
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.2007 - 2 W 227/06
    Obwohl Artikel 6 GG als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung gebietet (vgl. BVerfGE 105, 313), der auch die durch eine Adoption entstandene Familie schützt (vgl. BVerfGE 80, 81; BVerfG NJW 1990, 895; Friauf: Verfassungsgarantie und sozialer Wandel - das Beispiel von Ehe und Famlie, NJW 1986, 2595/2602) ist nicht ersichtlich, dass in Rechtsprechung und Lehre aus Artikel 6 GG bislang ein "Recht auf Durchführung eines Adoptionsverfahrens" abgeleitet worden wäre.
  • LG Frankfurt/Main, 22.12.2021 - 1 S 78/21
    Maßstab für die ordre public-Kontrolle ist nicht das deutsche materielle Recht in seiner Gesamtheit, Prüfungsmaßstäbe für das Ergebnis der Anwendung des vom deutschen Internationalen Privatrecht berufenen ausländischen Rechts sind die Grundrechte als besonders hervorgehobene Wertentscheidungen der Verfassung, sowie die weiteren wesentlichen Grundsätze des deutschen Rechts (OLG Schleswig Beschl. v. 13.9.2007 - 2 W 227/06, BeckRS 2007, 19588 Rn. 35, beck-online).
  • VG Berlin, 18.12.2009 - 10 K 100.09

    Visumerteilung für die Durchführung des eigenen Adoptionsverfahrens

    Davon abgesehen übersieht die Bezugnahme des Vormundschaftsgerichts auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig vom 13. September 2007 (2 W 227/06), dass im dortigen Fall nach Art. 22, 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB das (pakistanische) Heimatrecht der Annehmenden maßgeblich war und dieses eine Adoption ausschloss, wodurch die Annehmenden ohne Rückgriff auf Art. 6 EGBEGB von jeglicher Möglichkeit, ein Kind zu adoptieren, ausgeschlossen gewesen wären, also auch ein solches, das in Deutschland lebt, nicht hätten adoptieren können.
  • OLG Stuttgart, 21.01.2019 - 17 UF 25/18
    Die von der Antragstellerseite erwähnte Entscheidung des OLG Schleswig, FamRZ 2008, 1104 ff., betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt und behandelt nicht die hier entscheidungserhebliche Frage der Qualität der gerichtlichen Entscheidung, deren Anerkennung beantragt wird.
  • LG Flensburg, 23.02.2009 - 5 T 217/08

    Voraussetzungen für die Ablehnung der Adoption eines kenianischen Kindes durch

    Schon durch den Gesetzeswortlaut und die Stellung der Vorschrift wird unterstrichen, dass die Adoption im Interesse des Kindes erfolgt, nicht dagegen wie zurzeit der Entstehung des BGB, im Interesse des Annehmenden" (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 13.09.2007 in 2 W 227/06 2006).
  • VG Berlin, 04.04.2013 - 29 K 224.12

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Durchführung eines

    11 1. Ein Visum für einen Aufenthalt aus familiären Gründen auf Grund nur einer Entscheidung eines pakistanischen Gerichtes, mit der den Klägern die Verantwortung für ein Kind übertragen wird, scheidet von vornherein aus, da das betreffende Kind dadurch nicht zum Familienangehörigen der Kläger i.S.v. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder § 28 Abs. 4 i.V.m. § 36 Abs. 2 AufenthG würde, denn das pakistanische Recht sieht keine rechtliche Möglichkeit vor, den Betroffenen an Kindes statt im Sinne der §§ 1741 ff. BGB anzunehmen (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 2007 - 2 W 227.06 -, FamRZ 2008, 1104 = juris Rdnr. 30 m.w.N.; Weishaupt in: Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, 153. Lfg., Pakistan S. 77 f.).
  • LG Flensburg, 28.03.2011 - 5 T 157/10

    Feststellung der Anerkennungsfähigkeit und der rechtlichen Wirkungen einer in der

    Die Vorschriften der §§ 1741 ff. BGB gehören wegen ihrer Grundwertehaltigkeit zur öffentlichen Ordnung im Sinne eines unverzichtbaren Kernbestands der inländischen Rechtsordnung (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.09.2007 in 2 W 227/06).
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