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   OLG Schleswig, 14.07.2016 - 11 U 126/15   

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https://dejure.org/2016,20547
OLG Schleswig, 14.07.2016 - 11 U 126/15 (https://dejure.org/2016,20547)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.07.2016 - 11 U 126/15 (https://dejure.org/2016,20547)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 11 U 126/15 (https://dejure.org/2016,20547)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Notars für ein Unterlassen seines von einem Urkundesbeteiligten bevollmächtigten Angestellten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BnotO § 19 Abs. 1 S. 1; Beurkundungsgesetz § 6
    Notarhaftung; Vollmacht für Notarangestellte; Weisungsbefugnis

  • rechtsportal.de

    BnotO § 19 Abs. 1 S. 1; Beurkundungsgesetz § 6
    Haftung des Notars für ein Unterlassen seines von einem Urkundesbeteiligten bevollmächtigten Angestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die von den Vertragsparteien bevollmächtigte Notarangestellte - und die Anweisungspflicht des Notars

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 07.12.1999 - 20 W 471/99

    Vollzugsvollmacht für Notarangestellte

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.07.2016 - 11 U 126/15
    Dies ergibt sich daraus, dass Auflassungsbevollmächtigte nur den Weisungen des Vollmachtgebers unterliegen, von dem sie die Vollmacht ableiten, im Übrigen aber selbstständig Handelnde sind (vgl. Reithmann in Schippel/Bracker, BNotO, 9.Aufl., § 24 Rn.77 unter Berufung auf OLG Frankfurt, FGPrax 2000, 124f, Juris-Rn.13; Wörner, Juristisches Büro 1980, 1466, 1467).
  • BGH, 14.11.2002 - III ZR 87/02

    Haftung des Angestellten eines Urkundsnotars

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.07.2016 - 11 U 126/15
    Schließlich haften die Angestellten auch selbst, wenn sie von einer Auflassungsvollmacht fehlerhaft Gebrauch machen (vgl. BGH, BGHZ 152, 391-400, Juris Rn. 20).
  • OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16

    Anlageberatungsgesellschaft: Vermutungen zum Beratungsablauf; Bestreiten der

    Der Senat lässt kürzere Fristen außerdem in ständiger Rechtsprechung ausreichen, wenn ein Anleger nach dem Erhalt des Emissionsprospekts gegenüber dem Berater zu erkennen gibt, nicht mehr Zeit zum Studium zu benötigen und sich zur Zeichnung der empfohlenen Anlage entschlossen zu haben (vgl. zuletzt den Hinweisbeschluss vom 7. November 2016 - 11 U 84/16, außerdem den Senatsbeschluss vom 18. Januar 2016 - 11 U 126/15, n. v.).
  • OLG Celle, 22.06.2017 - 11 U 147/16

    Anforderungen an die Darlegung fehlerhafter Anlageberatung

    Der Senat lässt kürzere Fristen außerdem in ständiger Rechtsprechung ausreichen, wenn ein Anleger nach dem Erhalt des Emissionsprospekts gegenüber dem Berater zu erkennen gibt, nicht mehr Zeit zum Studium zu benötigen und sich zur Zeichnung der empfohlenen Anlage entschlossen zu haben (vgl. etwa den Hinweisbeschluss vom 7. November 2016 - 11 U 84/16, außerdem den Senatsbeschluss vom 18. Januar 2016 - 11 U 126/15, n. v.).
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