Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.11.2018 - 9 W 162/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,42711
OLG Schleswig, 14.11.2018 - 9 W 162/18 (https://dejure.org/2018,42711)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.11.2018 - 9 W 162/18 (https://dejure.org/2018,42711)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. November 2018 - 9 W 162/18 (https://dejure.org/2018,42711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,42711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Einigungsgebühr entsteht für gerichtlichen Ratenzahlungsvergleich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein reduzierter Gegenstandswert bei gerichtlichem Ratenzahlungsvergleich

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Koblenz, 23.12.2013 - 2 T 696/13

    Streitwert der Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung?

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.11.2018 - 9 W 162/18
    Die Wertvorschrift des § 31b RVG gilt für diesen Vertrag auch dann nicht, wenn in ihm zugleich Zahlungsmodalitäten geregelt werden (vgl. Mayer in Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 23. Aufl., § 31b Rn. 4 und 10f; Enders in Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl., § 31b Rn. 5 mwN; Klees in Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl., § 31b Rn. 3; BeckOK-Streitwert/v. Seltmann, Schuld- und Sachenrecht - Ratenzahlungsvergleich Rn. 1; Thiel in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 31b RVG Rn. 2 und 16; N. Schneider AGS 2014, 413 - Anmerkung zu OLG München AGS 2014, 411; AG Vaihingen an der Enz, JurBüro 2015, 550 mit Anmerkung Drumann; Hergenröder, AGS 2014, 371, 372; aA BeckOK-RVG/Sommerfeldt/Sommerfeldt, September 2018, § 31b Rn. 5, wenn zunächst bestritten, dann aber unter Abschluss Ratenzahlungsvereinbarung anerkannt).
  • OLG München, 21.03.2014 - 11 W 457/14
    Auszug aus OLG Schleswig, 14.11.2018 - 9 W 162/18
    Die Wertvorschrift des § 31b RVG gilt für diesen Vertrag auch dann nicht, wenn in ihm zugleich Zahlungsmodalitäten geregelt werden (vgl. Mayer in Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 23. Aufl., § 31b Rn. 4 und 10f; Enders in Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl., § 31b Rn. 5 mwN; Klees in Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl., § 31b Rn. 3; BeckOK-Streitwert/v. Seltmann, Schuld- und Sachenrecht - Ratenzahlungsvergleich Rn. 1; Thiel in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 31b RVG Rn. 2 und 16; N. Schneider AGS 2014, 413 - Anmerkung zu OLG München AGS 2014, 411; AG Vaihingen an der Enz, JurBüro 2015, 550 mit Anmerkung Drumann; Hergenröder, AGS 2014, 371, 372; aA BeckOK-RVG/Sommerfeldt/Sommerfeldt, September 2018, § 31b Rn. 5, wenn zunächst bestritten, dann aber unter Abschluss Ratenzahlungsvereinbarung anerkannt).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.11.2020 - 26 Ta 6081/20

    Voraussetzungen des § 39b RVG nicht erfüllt, wenn Einigung nicht ausschließlich

    Die Bestimmung des § 31b RVG zum Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen betrifft den Fall, dass die unter anwaltlicher Mitwirkung erzielte Einigung ausschließlich eine Zahlungsvereinbarung im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VV RVG zum Gegenstand hat (so auch Schleswig-Holsteinisches OLG 14. November 2018 - 9 W 162/18, Rn. 4 f, mwN, auch zur Entstehungsgeschichte der Norm).(Rn.13).

    Das Interesse der Parteien an der vertraglichen Regelung beschränkt sich nicht hierauf, sondern orientiert sich an der Hauptsache (so zutreffend Schleswig-Holsteinisches OLG 14. November 2018 - 9 W 162/18, Rn. 4 f, mwN, auch zur Entstehungsgeschichte der Norm).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht