Rechtsprechung
OLG Schleswig, 14.12.2017 - 11 U 43/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,53661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 19 Abs. 1 S. 1; BeurkG § 17 Abs. 1. u. Abs. 2 S. 1; WEG § 12
Aufklärung des Notars über Erforderlichkeit der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer - rabüro.de
Zur Notarhaftung bei fehlender Aufklärung über die notwendige Zustimmung weiterer Wohnungseigentümer
- ra.de
- notar-drkotz.de
Aufklärungspflicht über Zustimmung weiterer Wohnungseigentümer zur Eigentumsübertragung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BeurkG § 17
Schadensersatzanspruch gegen einen Notar wegen Amtspflichtverletzung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- schluender.info (Kurzinformation)
Aufklärungspflichten des Notars bei Übertragung von Eigentumswohnungen einer WEG
Papierfundstellen
- MDR 2018, 896
- NZM 2018, 801
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 17.07.1978 - BReg. 1 Z 64/78
Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2017 - 11 U 43/17
Wurde dagegen eine Versammlung fehlerhaft einberufen, so dass sie keine gültigen Beschlüsse fassen konnte, so erstreckt sich die gerichtliche Ermächtigung auch auf die ordnungsgemäße Einberufung einer weiteren Versammlung (vgl. BayObLG Beschluss vom 17.07.1978,1 Z 64/78, Rechtspfleger 1978, 377). - BayObLG, 28.03.1990 - BReg. 1b Z 13/89
Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2017 - 11 U 43/17
Denn der Verbrauch tritt erst dann ein, wenn die Versammlung entsprechend der vorgesehenen Tagesordnung durchgeführt wird (vgl. BayObLG Beschluss vom 28.03.1990, 1 b Z 13/89, WuM 1990, 320).