Rechtsprechung
OLG Schleswig, 15.01.1998 - 2 Ws 552, 553/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,11947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 459f
Verfahrensgang
- OLG Schleswig, 13.01.1998 - 2 Ws 552/97
- OLG Schleswig, 15.01.1998 - 2 Ws 552, 553/97
Papierfundstellen
- StV 1998, 673
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 2 VAs 37/05
Strafvollstreckung: Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe gegen einen …
Der Senat ist der Auffassung, dass die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe für den Verurteilten jedenfalls dann offensichtlich eine unbillige Härte im Sinne von § 459f StPO darstellt (vgl. auch OLG Schleswig StV 1998, 673; LG Dortmund StV 1996, 218), wenn, wie im vorliegenden Falle, die Zurückstellung der Vollstreckung von vier Freiheitsstrafen von insgesamt 21 Monaten und die Therapiechancen der Antragstellerin - womöglich endgültig - daran scheitern würden, dass anschließend wegen der Regelung des § 43 Abs. 2 Nr. 2 StVollstrO noch eine geringe Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken ist. - OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 2 VAs 9/06
Annahme einer unbilligen Härte im Falle der Vollstreckung einer …
Der Senat ist der Auffassung, dass die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe für den Verurteilten jedenfalls dann offensichtlich eine unbillige Härte im Sinne von § 459f StPO darstellt (vgl. auch OLG Schleswig StV 1998, 673; LG Dortmund StV 1996, 218), wenn, wie im vorliegenden Falle, die Zurückstellung der Vollstreckung von vier Freiheitsstrafen von insgesamt 21 Monaten und die Therapiechancen der Antragstellerin - womöglich endgültig - daran scheitern würden, dass anschließend wegen der Regelung des § 43 Abs. 2 Nr. 2 StVollstrO noch eine geringe Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken ist. - OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 2 VAs 38/05
Annahme einer unbilligen Härte im Falle der Vollstreckung einer …
Der Senat ist der Auffassung, dass die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe für den Verurteilten jedenfalls dann offensichtlich eine unbillige Härte im Sinne von § 459f StPO darstellt (vgl. auch OLG Schleswig StV 1998, 673; LG Dortmund StV 1996, 218), wenn, wie im vorliegenden Falle, die Zurückstellung der Vollstreckung von vier Freiheitsstrafen von insgesamt 21 Monaten und die Therapiechancen der Antragstellerin - womöglich endgültig - daran scheitern würden, dass anschließend wegen der Regelung des § 43 Abs. 2 Nr. 2 StVollstrO noch eine geringe Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken ist. - OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 2 VAs 8/06
Annahme einer unbilligen Härte im Falle der Vollstreckung einer …
Der Senat ist der Auffassung, dass die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe für den Verurteilten jedenfalls dann offensichtlich eine unbillige Härte im Sinne von § 459f StPO darstellt (vgl. auch OLG Schleswig StV 1998, 673; LG Dortmund StV 1996, 218), wenn, wie im vorliegenden Falle, die Zurückstellung der Vollstreckung von vier Freiheitsstrafen von insgesamt 21 Monaten und die Therapiechancen der Antragstellerin - womöglich endgültig - daran scheitern würden, dass anschließend wegen der Regelung des § 43 Abs. 2 Nr. 2 StVollstrO noch eine geringe Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken ist.