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   OLG Schleswig, 15.01.2004 - 11 U 60/02   

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https://dejure.org/2004,9020
OLG Schleswig, 15.01.2004 - 11 U 60/02 (https://dejure.org/2004,9020)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.01.2004 - 11 U 60/02 (https://dejure.org/2004,9020)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 11 U 60/02 (https://dejure.org/2004,9020)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betragsverfahren über die Bemessung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen; Prüfung allein des haftungsausfüllenden Kausalität der Strafverfolgungsmaßnahme für den geltend gemachten Schaden; Verlust des Arbeitsplatzes als ...

  • Judicialis

    StrEG § 2 II Nr. 5; ; StrEG § 7 I; ; StrEG § 7 IV; ; StrEG § 8 I; ; StrEG § 10; ; StrEG § 12; ; StrEG § 13; ; StrEG § 15 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Bemessung einer Entschädigung für zu Unrecht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Schadensersatzanspruch bei Arbeitsplatzverlust aufgrund unzulässiger Strafverfolgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 599
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 157/86

    Entschädigung für Verlust des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2004 - 11 U 60/02
    Die haftungsausffüllende Kausalität hat der Entschädigungsberechtigte nach allgemeinen Grundsätzen darzulegen und beweisen (BGH NJW 1988, 1141; Schätzler-Kuntz, StrEG, 3. Aufl., Rz. 13 zu § 7; Meyer, StrEG, 5. Aufl., Rz. 12 zu § 7).

    Den Zurechnungszusammenhang zwischen der Sicherstellung des Führerscheins und einer berechtigten Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss der Betroffene nach allgemeinen Grundsätzen darlegen und beweisen (BGH NJW 1988, 1141).

  • BGH, 31.10.1974 - III ZR 87/73

    § 254 BGB im Verfahren nach dem Strafrechts-Entschädigungsgesetz

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2004 - 11 U 60/02
    Soweit der Strafrichter eine Entschädigung anordnet, geschieht dies unter der Voraussetzung, dass dem Betroffenen überhaupt ein Schaden entstanden ist, wobei lediglich die Ermittlung des Schadens und seiner Höhe dem Betragsverfahren nach §§ 10, 13 StrEG zugewiesen ist (BGH NJW 1975, 350; NJW-RR 1991, 551, 552).

    Ihm steht lediglich in Höhe der erforderlichen Kosten eine Entschädigung zu (BGH NJW 1975, 350, 351).

  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 246/89

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Mehraufwendungen der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2004 - 11 U 60/02
    Soweit der Strafrichter eine Entschädigung anordnet, geschieht dies unter der Voraussetzung, dass dem Betroffenen überhaupt ein Schaden entstanden ist, wobei lediglich die Ermittlung des Schadens und seiner Höhe dem Betragsverfahren nach §§ 10, 13 StrEG zugewiesen ist (BGH NJW 1975, 350; NJW-RR 1991, 551, 552).
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87

    Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2004 - 11 U 60/02
    Der Begriff des Vermögensschadens ist dem bürgerlichen Recht entnommen, so dass grundsätzlich die §§ 249-252 BGB a. F. Anwendung finden, soweit sich aus dem StrEG keine Abweichungen ergeben (BGH NJW 1989, 2127 m. w. N.).
  • BGH, 03.03.1998 - VI ZR 385/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2004 - 11 U 60/02
    Verbleibende Risiken bei der Beurteilung des hypothetischen Verdienstausfalls können durch Abschläge aufgefangen werden (BGH NJW 1998, 1634 ff.).
  • BGH, 23.03.1995 - III ZR 80/93

    Direktanspruch des Alleingesellschafters einer GmbH wegen Amtshaftung

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2004 - 11 U 60/02
    Es ist nicht zulässig, aus dem Gesamtzusammenhang einzelne Schadensposten herauszugreifen und diese isoliert geltend zu machen (BGH NJW-RR 1995, 864, 865).
  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 1 U 179/12

    Ersatzfähigkeit der nach Schadensereignis von selbstständigem Rechtsanwalt

    Eine Entschädigung gemäß dem StrEG ist nicht aus dem Gesichtspunkt des Verzuges zu verzinsen, weil es sich um eine öffentlich-rechtliche Entschädigungsforderung handelt, insoweit kommen nur Prozesszinsen in Betracht (vgl. OLG Schleswig OLGR 2004, 118, 122).
  • OLG Saarbrücken, 03.09.2007 - 4 W 190/07

    Verdienstausfallentschädigung nach § 7 Abs. 1 StrEG nur bei Arbeitsplatzverlust

    Er muss aber nach allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechts den Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis, also der Strafverfolgungsmaßnahme, und dem Eintritt des Schadens (haftungsausfüllende Kausalität) beweisen (BGH NJW 1988, 1141, juris Rdn. 14; OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 599, juris Rdn. 5; JurBüro 1999, 165, juris Rdn. 66; Meyer, a.a.O., § 7 Rdn. 28; Schätzler/Kunz, StrEG, 3. Aufl., § 7 Rdn. 12, jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.08.2022 - 7 U 189/21
    Auch die vom beklagten Land behauptete Divergenz zu der vom OLG Schleswig am 15.01.2004 zum Az. 11 U 60/02 getroffenen Entscheidung (NJW-RR 2004, 599 ff.) sieht der Senat nicht.
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