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OLG Schleswig, 15.08.2018 - 9 U 43/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Einsichtnahme in den Jahresabschluss eines Genossenschaftsverbandes; Ausscheiden aus einer Genossenschaft; Rechtliches Interesse an einer Einsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 23.03.2018 - 14 HKO 170/17
- OLG Schleswig, 15.08.2018 - 9 U 43/18
- OLG Schleswig, 05.09.2018 - 9 U 43/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.09.1996 - II ZR 126/95
Vertretung einer Genossenschaft in einem Rechtsstreit mit Mitgliedern; Wirkung …
Auszug aus OLG Schleswig, 15.08.2018 - 9 U 43/18
Zur Prüfung einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung aber bedarf der Kläger der Einsicht in das Protokoll, weil die in § 47 Abs. 1 GenG vorgeschriebene Feststellung über die Beschlussfassung konstitutive Wirkung hat; ein von der Gesellschafterversammlung gefasster Beschluss ist ohne formelle Feststellung durch den Vorsitzenden nicht wirksam (BGH, Urteil vom 23. September 1996 - II ZR 126/95, ZIP 1996, 2071 Rn. 22;… Müller, GenG , 2. Aufl. 1998, § 47 Rn. 4a;… Pöhlmann/Fandrich/Bloehs-Fandrich, GenG , 4. Aufl. 2012, § 43 Rn. 24 und 27, § 47 Rn. 1;… Lang/Weidmüller-Cario, Genossenschaftsgesetz , 35. Aufl. 2006, § 43 Rn 56, § 51 Rn. 12). - BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Schleswig, 15.08.2018 - 9 U 43/18
Neues unstreitiges Vorbringen aber kann unabhängig von den Zulassungsvoraussetzungen des § 531 Abs. 2 in das Berufungsverfahren eingeführt werden (BGH, Urteil vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03, BGHZ 161, 138 Rn. 11 ff).