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   OLG Schleswig, 15.08.2018 - 9 U 43/18   

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https://dejure.org/2018,40413
OLG Schleswig, 15.08.2018 - 9 U 43/18 (https://dejure.org/2018,40413)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.08.2018 - 9 U 43/18 (https://dejure.org/2018,40413)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. August 2018 - 9 U 43/18 (https://dejure.org/2018,40413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Einsichtnahme in den Jahresabschluss eines Genossenschaftsverbandes; Ausscheiden aus einer Genossenschaft; Rechtliches Interesse an einer Einsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.1996 - II ZR 126/95

    Vertretung einer Genossenschaft in einem Rechtsstreit mit Mitgliedern; Wirkung

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.08.2018 - 9 U 43/18
    Zur Prüfung einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung aber bedarf der Kläger der Einsicht in das Protokoll, weil die in § 47 Abs. 1 GenG vorgeschriebene Feststellung über die Beschlussfassung konstitutive Wirkung hat; ein von der Gesellschafterversammlung gefasster Beschluss ist ohne formelle Feststellung durch den Vorsitzenden nicht wirksam (BGH, Urteil vom 23. September 1996 - II ZR 126/95, ZIP 1996, 2071 Rn. 22; Müller, GenG , 2. Aufl. 1998, § 47 Rn. 4a; Pöhlmann/Fandrich/Bloehs-Fandrich, GenG , 4. Aufl. 2012, § 43 Rn. 24 und 27, § 47 Rn. 1; Lang/Weidmüller-Cario, Genossenschaftsgesetz , 35. Aufl. 2006, § 43 Rn 56, § 51 Rn. 12).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.08.2018 - 9 U 43/18
    Neues unstreitiges Vorbringen aber kann unabhängig von den Zulassungsvoraussetzungen des § 531 Abs. 2 in das Berufungsverfahren eingeführt werden (BGH, Urteil vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03, BGHZ 161, 138 Rn. 11 ff).
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