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   OLG Schleswig, 15.10.2021 - 1 U 122/20   

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https://dejure.org/2021,44155
OLG Schleswig, 15.10.2021 - 1 U 122/20 (https://dejure.org/2021,44155)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.10.2021 - 1 U 122/20 (https://dejure.org/2021,44155)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Oktober 2021 - 1 U 122/20 (https://dejure.org/2021,44155)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Gartenbauarbeiten: Fernabsatzvertrag bei Ortstermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 355 ; BGB § 357 ; BGB § 312c
    Fernabsatzvertrag; Verwendung von Fernkommunikationsmitteln; Vertragsverhandlungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 355 ; BGB § 357 ; BGB § 312c
    Fernabsatzvertrag; Verwendung von Fernkommunikationsmitteln; Vertragsverhandlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsschluss geht Ortstermin voraus: Kein Fernabsatzvertrag, kein Widerruf!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausbesitzerin will Gartenbauarbeiten nicht bezahlen - Ein Vertragswiderruf ist nur bei "Fernabsatzverträgen" möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf bei Vertragsschluss per Mail nach persönlichem Termin

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Fernabsatzvertrag nach Ortstermin! (IBR 2022, 239)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 341
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.11.2020 - IX ZR 133/19

    Abschluss eines Anwaltsvertrags unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.10.2021 - 1 U 122/20
    Nur Geschäfte, die unter gelegentlichem, eher zufälligem Einsatz von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, sollen aus dem Anwendungsbereich des Fernabsatzwiderrufs ausscheiden (BT-Drucks. 14/2658, S. 30; BGH NJW 2021, 304, 305, Rn. 13).

    Die Darlegungs- und Beweislast, dass ein ausschließlich mit Fernkommunikationsmitteln zustande gekommener Vertrag nicht im Rahmen eines hierauf gerichteten Vertriebs- und Dienstleistungssystems abgeschlossen worden ist, liegt mithin bei ihm (BT-Drucks. 17/12637, S. 50; BT-Drucks. 14/2658, S. 31; BGH NJW 2021, 304, 305, Rn. 12).

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.10.2021 - 1 U 122/20
    Angesichts dieses Schutzzwecks hat der BGH einerseits in einem Fall, in dem der Verbraucher nur mit einem Mitarbeiter des Unternehmers Kontakt hatte, der zu Einzelheiten der angebotenen Leistungen keine nähere Auskunft geben konnte, einen Fernabsatzvertrag bejaht (BGH NJW 2004, 3699, 3700 f unter Ziffer II 3 b).

    Er hat hingegen einen Fernabsatzvertrag in Fällen verneint, in denen der Verbraucher während der Vertragsanbahnung persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Unternehmens hat, der in der Lage ist, Fragen des Verbrauchers zu beantworten und Unklarheiten auszuräumen (BGH NJW 2018, 1387, 1388 f, Rnrn. 20 f; s. a. BGH NJW 2004, 3699, 3700 unter lit. B; OLG Stuttgart BeckRS 2015, 10512, Rn. 40).

  • OLG Stuttgart, 29.04.2015 - 9 U 176/14

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung; Anspruch der

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.10.2021 - 1 U 122/20
    Er hat hingegen einen Fernabsatzvertrag in Fällen verneint, in denen der Verbraucher während der Vertragsanbahnung persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Unternehmens hat, der in der Lage ist, Fragen des Verbrauchers zu beantworten und Unklarheiten auszuräumen (BGH NJW 2018, 1387, 1388 f, Rnrn. 20 f; s. a. BGH NJW 2004, 3699, 3700 unter lit. B; OLG Stuttgart BeckRS 2015, 10512, Rn. 40).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.10.2021 - 1 U 122/20
    Er hat hingegen einen Fernabsatzvertrag in Fällen verneint, in denen der Verbraucher während der Vertragsanbahnung persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Unternehmens hat, der in der Lage ist, Fragen des Verbrauchers zu beantworten und Unklarheiten auszuräumen (BGH NJW 2018, 1387, 1388 f, Rnrn. 20 f; s. a. BGH NJW 2004, 3699, 3700 unter lit. B; OLG Stuttgart BeckRS 2015, 10512, Rn. 40).
  • OLG Köln, 21.01.2019 - 22 U 140/18

    Begriff des Fernabsatzgeschäfts i.S. von § 312b BGB a.F.

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.10.2021 - 1 U 122/20
    Die das Widerrufsrecht rechtfertigende Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers entfällt, wenn die Situation der "Unsichtbarkeit des Vertragspartners und des Produkts" beseitigt ist (OLG Köln WM 2019, 825, 826, Zitat).
  • BGH, 23.11.2017 - IX ZR 204/16

    Widerruflichkeit eines Rechtsanwaltsvertrags als Fernabsatzgeschäft; Vorliegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.10.2021 - 1 U 122/20
    Der Begriff sollte dagegen nicht Fälle erfassen, in denen Webseiten nur Informationen über den Unternehmer, seine Waren oder Dienstleistungen und seine Kontaktdaten anbieten (Erwägungsgrund 20 RL 2011/83/EU; BT-Drucks. 17/12637, S. 49 f.; BGH NJW 2018, 690, 691, Rn. 19).
  • OLG Celle, 26.04.2022 - 6 U 6/22

    Folgeentscheidung zu OLG Celle v. 28.03.2022, 6 U 6/22

    Dabei haben hier die von dem Beklagten angeführten Arbeiten an Außenanlagen (Hof/Terrasse/Pflasterung) unberücksichtigt zu bleiben, da sie nie § 650i BGB unterfallen (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 15. Oktober 2021 - 1 U 122/20).
  • LG Frankfurt/Main, 02.04.2024 - 31 O 78/23

    Rückzahlung geleisteter Architektenvergütung

    Ein Fernabsatzvertrag liegt aber nur vor, wenn die Parteien auch für die Vertragsverhandlungen ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet haben (OLG Schleswig, NJW-RR 2022, 341 Rn. 24).

    Bei einem Planervertrag ist zu beachten, dass - anders als OLG Schleswig (NJW-RR 2022, 341 Rn. 29) pauschal für alle Dienst- und Werkleistungen anführt - auch ein Fall der Zielfindungsphase, § 650p Abs. 2 BGB, vorliegen kann, wonach bei Fehlen wesentlicher Planungs- und Überwachungsziele zunächst eine Planungsgrundlage mit einer Kostenschätzung zu erstellen ist (mit der Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts des Bestellers).

    Insoweit ist die Schutzbedürftigkeit der Klägerin als Verbrauchern nicht mehr vorhanden, wenn die Situation der " Unsichtbarkeit des Vertragspartners und des Produkts " beseitigt ist (OLG Köln WM 2019, 825, 826; so auch OLG Schleswig, NJW-RR 2022, 341 Rn. 33); hiervon geht das Gericht aus den zuvor dargelegten Umständen indes nicht aus.

    Dieses hatte nämlich eine Ausrichtung des Geschäftsbetriebs des Unternehmers auf den Fernabsatz dann verneint, wenn der Unternehmer seine Angebote regelmäßig erst nach vorhergehendem Ortstermin abgibt (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2022, 341 [Leitsatz 2 und Rn. 35-38]).

  • LG Saarbrücken, 22.07.2022 - 1 O 161/21

    Vorliegen eines Fernabsatzvertrages

    Maßgeblich ist somit die Qualität des persönlichen Kontakts zwischen Unternehmer und Verbraucher, wobei im Einzelfall die Abgrenzung zwischen Information und Verhandlungen schwierig sein kann (MüKoBGB/Wendehorst, 9. Aufl. 2022, BGB § 312c Rn. 20; BeckOGK/Busch, 1.6.2021, BGB § 312c Rn. 20, 20.1; insg. dazu auch OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.10.2021 - 1 U 122/20, juris).
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