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OLG Schleswig, 16.01.1996 - 2 W 9/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 57; FGG § 16; ZPO § 176
Anwendbarkeit von § 176 ZPO in Abschiebehaftsachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lübeck - 8 XIV 133/95
- LG Lübeck - 7 T 707/95
- OLG Schleswig, 16.01.1996 - 2 W 9/96
Papierfundstellen
- NJW 1997, 203 (Ls.)
- NVwZ 1996, 1142
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 04.01.1994 - 1Z BR 37/93
Statthaftes Rechtsmittel gegen gerichtliche Verfügungen über die Bestimmung einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 16.01.1996 - 2 W 9/96
Weitgehend einig ist man sich indessen darüber, daß die Norm auch in anderen Sachen analog angewendet werden muß, wenn entweder eine umfassende Verfahrensvollmacht von Rechtsanwälten für einen Beteiligten anzunehmen ist oder ein Beteiligter gegenüber dem Gericht klar zum Ausdruck gebracht hat, daß Zustellungen lediglich an seinen Beteiligten erfolgen sollen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1599 m.w.Nachw.).
- OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06
Zustellung an Prozessbevollmächtigten in Abschiebungshaftsachen bei Entscheidung …
In Abschiebungshaftsachen ist § 172 ZPO anwendbar, wenn einem Rechtsanwalt umfassende Verfahrensvollmacht erteilt worden ist; diese gilt auch in dem Verlängerungsverfahren (wie OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142).dd) Folgt man hingegen der Meinung, dass bei Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten eine wirksame Bekanntmachung gemäß § 16 Abs. 3 ZPO dessen Anwesenheit voraussetzt (OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1994, 1408;… Bassenge/Herbst/Roth § 16 Rn. 14), gilt im Ergebnis nichts anderes.
Denn das Abschiebungshaftverfahren ist einschließlich etwaiger Verlängerungen als Einheit zu sehen; gemäß § 172 Abs. 1 ZPO handelt es sich in seiner Gesamtheit um einen Rechtszug (OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142/1143).
- BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98
Bekanntmachung einer gerichtlichen Verfügung zu Protokoll
Ob die an den Betroffenen erfolgende Bekanntmachung zu Protokoll die Beschwerdefrist auch dann in Lauf setzt, wenn - wie hier - dessen Verfahrensbevollmächtigter nicht ebenfalls anwesend ist (vgl. hierzu einerseits BayObLGZ 1994, 391 und andererseits OLG Frankfurt a.Main NJW-RR 1994, 1408; SchlHOLG NVwZ 1996, 1142), kann hier dahingestellt bleiben.Diese am 1.9.1998 gemäß § 212b ZPO vorgenommene Zustellung hat die Beschwdrdefrist ebenfalls nicht in Lauf gesetzt, da die Vorschrift des § 176 ZPO auch in Abschiebungshaftverfahren entsprechend anwendbar ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1599 ; OLG Frankfurt a.Main NJW-RR 1994, 1408; SchlHOLG NVwZ 1996, 1142).
- OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06
Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Anordnung von Sicherungshaft bei im …
(1) Dem Amtsgericht lagen in den seinerzeit unmittelbar zugänglichen Aktenstücken keine Hinweise auf eine anwaltliche Vertretung des Betroffenen für das Abschiebungshaftverfahren vor, das trotz der Unterbrechung (siehe oben zu a) insoweit als Einheit zu sehen ist (OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142/1143; Senat vom 26.4.2006, 34 Wx 044/06). - BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 331/97
Unzulässige Versagung rechtlichen Gehörs bei Beschwerdeentscheidung trotz …
Mangels Zustellung der Beschwerdeentscheidung an die Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen hat die Beschwerdefrist nicht zu laufen begonnen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 FGG , § 176 ZPO analog; vgl. SchlHOLG SchlHA 1996, 224).