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   OLG Schleswig, 16.03.2021 - 16 U 99/20   

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OLG Schleswig, 16.03.2021 - 16 U 99/20 (https://dejure.org/2021,14199)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.03.2021 - 16 U 99/20 (https://dejure.org/2021,14199)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. März 2021 - 16 U 99/20 (https://dejure.org/2021,14199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 826 BGB
    Sittenwidrige Schädigung beim Inverkehrbringen eines Mercedes-Benz C 220 Bluetec (T) Euro 6 mit OM651-Motor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826
    Erwerb eines Mercedes-Benz mit einem Motor der Baureihe OM651; Bewertung eines Thermofensters; Verbau unzulässiger Abschalteinrichtungen; Leistungsfähigkeit eines AGR-Systems

  • rechtsportal.de

    BGB § 826
    Erwerb eines Mercedes-Benz mit einem Motor der Baureihe OM651; Bewertung eines Thermofensters; Verbau unzulässiger Abschalteinrichtungen; Leistungsfähigkeit eines AGR-Systems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2021 - 16 U 99/20
    So lag es - eindeutig - in den Fällen des EA189-Motors von Volkswagen , der so eingerichtet war, dass er die vorgeschriebenen Abgaswerte überhaupt nur auf dem Prüfstand einhalten konnte und deshalb von vornherein offensichtlich so nicht zulassungsfähig war (vgl. in der Abgrenzung auch und gerade zum "Thermofenster" BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021, VI ZR 433/19, Rn. 17) .
  • OLG Naumburg, 18.09.2020 - 8 U 8/20

    Dieselskandal: Daimler zu Schadenersatz verurteilt

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2021 - 16 U 99/20
    Sie entspricht im Ergebnis der ganz herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung; von den vom Kläger (Bl. 446ff.) angeführten, zum Nachteil der Beklagten ergangenen Entscheidungen des OLG Naumburg (Urteil vom 18. September 2020, 8 U 8/20) und des OLG Köln (Urteil vom 5. November 2020, 7 U 35/20) unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich schon dadurch, dass das hier streitgegenständliche Fahrzeug, anders als jeweils dort, nicht von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen ist.
  • OLG Köln, 05.11.2020 - 7 U 35/20

    Daimler im Abgasskandal verurteilt - Schadenersatz bei Wohnmobil Mercedes Marco

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2021 - 16 U 99/20
    Sie entspricht im Ergebnis der ganz herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung; von den vom Kläger (Bl. 446ff.) angeführten, zum Nachteil der Beklagten ergangenen Entscheidungen des OLG Naumburg (Urteil vom 18. September 2020, 8 U 8/20) und des OLG Köln (Urteil vom 5. November 2020, 7 U 35/20) unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich schon dadurch, dass das hier streitgegenständliche Fahrzeug, anders als jeweils dort, nicht von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen ist.
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2021 - 16 U 99/20
    Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, VI ZR 252/19, Rn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2021 - 16 U 99/20
    Dem Kläger stehen gegen die Beklagte keine Schadensersatzansprüche zu, insbesondere - sonst noch erhobene Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV (BB S. 64, Bl. 354) scheitern daran, dass letztere Vorschriften keine Schutzgesetze sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2020, VI ZR 5/20, Rn. 10ff.) - keine aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB.
  • OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2021 - 16 U 99/20
    Im "VW-Diesel-Abgas-Skandal" beruhte das die Rückabwicklung des Erwerbs gegenüber dem Hersteller begründende Unwerturteil darauf, dass dieser ein Fahrzeug in Verkehr gebracht hatte, bei dem für diesen evident das Risiko bestand, dass die Zulassungsbehörde - wenn sie denn von der Ausgestaltung der sog. Umschaltlogik, also davon erführe, dass die vorgeschriebene Abgasreinigung überhaupt nur auf dem Prüfstand funktionierte - eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung vornehmen würde, weil Fahrzeuge mit dem EA189-Motor wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht dem genehmigten Typ entsprachen und/oder von ihnen ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt ausging (BGH, a.a.O., Rn. 21;ebenso die bis dahin ganz überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Oldenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2018, 14 U 60/18, MDR 2019, 548; OLG Köln, Beschluss vom 3. Januar 2019, 18 U 70/18, MDR 2019, 222; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2019, 13 U 142/18, ZIP 2019, 863; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Juni 2019, 5 U 1318/18, WM 2019, 1229).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18

    VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2021 - 16 U 99/20
    Im "VW-Diesel-Abgas-Skandal" beruhte das die Rückabwicklung des Erwerbs gegenüber dem Hersteller begründende Unwerturteil darauf, dass dieser ein Fahrzeug in Verkehr gebracht hatte, bei dem für diesen evident das Risiko bestand, dass die Zulassungsbehörde - wenn sie denn von der Ausgestaltung der sog. Umschaltlogik, also davon erführe, dass die vorgeschriebene Abgasreinigung überhaupt nur auf dem Prüfstand funktionierte - eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung vornehmen würde, weil Fahrzeuge mit dem EA189-Motor wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht dem genehmigten Typ entsprachen und/oder von ihnen ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt ausging (BGH, a.a.O., Rn. 21;ebenso die bis dahin ganz überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Oldenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2018, 14 U 60/18, MDR 2019, 548; OLG Köln, Beschluss vom 3. Januar 2019, 18 U 70/18, MDR 2019, 222; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2019, 13 U 142/18, ZIP 2019, 863; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Juni 2019, 5 U 1318/18, WM 2019, 1229).
  • OLG Schleswig, 18.09.2019 - 12 U 123/18

    Kein sittenwidriger Schädigungsvorsatz bei der Verwendung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2021 - 16 U 99/20
    Eine Entscheidung des hiesigen 12. Senates vom 18. September 2019 (12 U 123/18, Rn. 44ff.) zitierend müssten bei der Verwendung eines Thermofensters Anhaltspunkte dafür erkennbar sein, dass der Einbau der Einrichtung in den streitgegenständlichen Motor in dem Bewusstsein geschehen sei, hiermit möglicherweise gegen die gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen, und dass dieser Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen worden sei.
  • LG Heilbronn, 22.06.2018 - 6 O 139/18
    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2021 - 16 U 99/20
    Der neue Vortrag des Klägers zur "Kühlmittelsolltemperaturregelung" sei schon nicht zuzulassen; im Übrigen habe das Kraftfahrt-Bundesamt den auch im Straßenverkehr aktiven Mechanismus sogar bei einem von einem Rückruf betroffenen Fahrzeug gebilligt und auch etwa das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 16. Juli 2020, 6 O 139/18, Anlage BB 4, S. 9f.) darin unter Verwertung des vom Kläger zitierten Gutachtens von Prof. E. (Anlage T 14) keine unzulässige Manipulation gesehen (Bl. 365f.).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2021 - 16 U 99/20
    Rechtsfehlerhaft und in Außerachtlassung der Grundsätze des BGH aus dessen Beschluss vom 28. Januar 2020 (VIII ZR 57/19) habe das Landgericht seinen Vortrag zum Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen und zum Schädigungsvorsatz für unsubstantiiert erachtet.
  • OLG Oldenburg, 05.12.2018 - 14 U 60/18

    Rechte eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Käufers eines Kraftfahrzeugs

  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

  • OLG Köln, 27.01.2022 - 15 U 11/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz E 250 BlueTEC 4 MATIC

    Jedenfalls müsste man hier zumindest in Rechnung stellen, dass in einem solchen Fall mit ernsthaft bedrohlich werdenden behördlichen Maßnahmen für die Endkunden von Anfang an nicht ernsthaft zu rechnen sein kann (darauf abstellend etwa OLG Schleswig v. 16.03.2021 - 16 U 99/20, BeckRS 2021, 11678 Rn. 31 ff.).
  • OLG Koblenz, 07.04.2022 - 15 U 9/22

    Diesel-Abgasskandal: Ansprüche eines Fahrzeugkäufers bei einem nicht

    Wie sich aus den Urteilsgründen anderer veröffentlichter Entscheidungen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 29.10.2021 - 23 U 165/21 -, BeckRS 2021, 33101, beck-online, OLGSchleswig-Holstein, Beschluss vom 16.03.2021 - 16 U 99/20 -, juris) ergibt und dem Senat aus eigenen Verfahren bekannt ist (Senat, Urteile vom 04.02.2021 - 15 U 1692/21 und 15 U 1397/21 -), sind keineswegs alle Fahrzeugmodelle der Beklagten mit SCR-Technologie rückrufbetroffen und hat das KBA diese Technologie nicht durchgängig als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet.
  • LG Düsseldorf, 24.06.2022 - 9a O 343/21
    Hinzu kommt, dass sich aus den Urteilsgründen anderer veröffentlichter Entscheidungen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Oktober 2021 - 23 U 165/21 -, BeckRS 2021, 33101, beck-online, OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. März 2021 - 16 U 99/20 -, juris) ergibt, dass keineswegs alle Fahrzeugmodelle der Daimler AG mit SCR-Technologie rückrufbetroffen sind und das KBA diese Technologie nicht durchgängig als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet hat.
  • LG Düsseldorf, 10.06.2022 - 9a O 343/21
    Hinzu kommt, dass sich aus den Urteilsgründen anderer veröffentlichter Entscheidungen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Oktober 2021 - 23 U 165/21 -, BeckRS 2021, 33101, beck-online, OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. März 2021 - 16 U 99/20 -, juris) ergibt, dass keineswegs alle Fahrzeugmodelle der Daimler AG mit SCR-Technologie rückrufbetroffen sind und das KBA diese Technologie nicht durchgängig als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet hat.
  • OLG Frankfurt, 12.07.2021 - 12 U 222/20

    Dieselskandal: Kein Anspruch wegen Thermofenster für geleasten Mercedes Benz C

    Für den Vorwurf eines von vornherein schlechthin verwerflichen Geschäftsgebarens der Beklagten reicht all das indes nicht (so auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. März 2021, Az.: 16 U 99/20, Rdnr. 36, zitiert nach juris).
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