Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 121/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,22855
OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 121/17 (https://dejure.org/2018,22855)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.04.2018 - 11 U 121/17 (https://dejure.org/2018,22855)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. April 2018 - 11 U 121/17 (https://dejure.org/2018,22855)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,22855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Verwirkung eines "Stammrechts" auf Hilfe im Haushalt - Anmerkung zum Urteil des OLG Schleswig vom 17.04.2018" von Prof. Dr. Patrick Ostendorf, original erschienen in: NJW 2018, 2500 - 2503.

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2500
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 121/17
    Für die Frage der Verwirkung ist allerdings hier - ähnlich wie bei Unterhaltsleistungen (vgl. dazu BGH, Urteil v. 16.06.1982, Az. IVb ZR 709/80, NJW 1982, 1999) - danach zu unterscheiden, ob es sich um rückständige oder laufende Hilfeleistungen handelt oder ob es darum geht, dass das Recht auf Haushaltshilfe als solches verwirkt sein soll.

    Wie die von Schubert dafür in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 16.06.1982, Az. IVb ZR 709/80, NJW 1982, 1999) ausführt, finden die sich aus § 242 BGB ergebenden allgemeinen Grundsätze der Verwirkung im Bereich des Unterhaltsrechts deshalb keine Anwendung, weil es dort mit §§ 1611 Abs. 1 S. 2, 1579 ggf. iVm § 1361 Abs. 3 BGB besondere Vorschriften gibt, die abschließende Regelungen darstellen und für die Fälle des Wegfalls des Unterhaltsrechts aufgrund des Verhaltens des Unterhaltsberechtigten die allgemeinen Grundsätze der Verwirkung verdrängen (BGH., a.a.O - Tz. 9).

  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 121/17
    Die bei Palandt-Grüneberg (a.a.O.) zitierten Urteile des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 128) und des Kammergerichts (NZM 2008, 129) stützen die dortige pauschale Aussage nicht.
  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 121/17
    Gegenstand der Verwirkung können nur subjektive Rechte sein, weil nur bei ihnen davon gesprochen werden kann, ihre Ausübung stehe in Widerspruch zu der länger andauernden Nichtausübung, die bei dem Schuldner auf Grund bestimmter Umstände einen entsprechenden Vertrauenstatbestand begründet habe (BGH, Urteil v. 21.10.2005, Az. V ZR 169/04; NJW-RR 2006, 235 - Tz. 10 m.w.N.).
  • KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04

    Gewerberaummietvertrag: Nebenkostenzahlungspflicht ohne Erhebung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 121/17
    Die bei Palandt-Grüneberg (a.a.O.) zitierten Urteile des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 128) und des Kammergerichts (NZM 2008, 129) stützen die dortige pauschale Aussage nicht.
  • OLG Zweibrücken, 13.03.2007 - 5 U 52/06

    Leibrente: Anwendbarkeit der Grundsätze zur Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 121/17
    Die Anwendung der unterhaltsrechtlichen Maßstäbe hat das OLG Zweibrücken zwar für die Verwirkung des Leibrentenanspruchs aus einem Grundstücksüberlassungsvertrag bejaht (OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.03.2007, Az. 5 U 52/06).
  • OLG Koblenz, 07.10.2016 - 8 U 1325/15

    Darlehensrecht: Widerruf der Willenserklärung zum Abschluss eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 121/17
    Es müssen besondere Umstände hinzutreten (Umstandsmoment), die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (OLG Koblenz, Urt. v. 07.10.2016, Az. 8 U 1325/15 - Tz. 37 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht