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OLG Schleswig, 17.05.2001 - 13 UF 249/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abwendungsbefugnis; Sicherheitsleistung; Trennungsunterhalt; Vorläufige Vollstreckbarkeit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 710 S. 1 § 711 § 718
Vorläufige Vollstreckbarkeit - Nachholung des Antrags in der Berufungsinstanz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Itzehoe, 19.10.2000 - 72 F 64/00
- OLG Schleswig, 17.05.2001 - 13 UF 249/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 14.10.1986 - 3 UF 222/86
Auszug aus OLG Schleswig, 17.05.2001 - 13 UF 249/00
Aus Rechtsgründen ist der Antrag der Klägerin für die Zeit vor dem 23. März 2001 zurückzuweisen, also soweit es den Unterhaltsrückstand und den bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen laufenden Unterhalt betrifft, denn in Unterhaltsrechtsstreiten kann eine Regelung nach § 710 ZPO erst vom Zeitpunkt der entsprechenden Antragstellung nicht aber rückwirkend ergehen (OLG Frankfurt, FamRZ 1987, 174). - OLG Frankfurt, 04.01.1990 - 3 UF 195/89
Scheidungsverbundurteil; Verurteilung zur Unterhaltszahlung; Vorläufige …
Auszug aus OLG Schleswig, 17.05.2001 - 13 UF 249/00
In der Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt FamRZ 1990, 539 f mwN) und Literatur (…Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., Rn. 29 zu § 620) wird die Auffassung vertreten, im Rahmen des § 718 ZPO ließe sich ein erstinstanzlich nicht gestellter Antrag zum Ausschluß der Abwendungsbefugnis bzw. der Sicherheitsleistung (§§ 711 Satz 2, 710 ZPO) nachholen.