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   OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 34/13   

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https://dejure.org/2014,14626
OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 34/13 (https://dejure.org/2014,14626)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.03.2014 - 3 U 34/13 (https://dejure.org/2014,14626)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. März 2014 - 3 U 34/13 (https://dejure.org/2014,14626)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2039 BGB, § 2041 BGB, § 2199 BGB, § 2219 BGB, § 148 ZPO
    Testamentsvollstreckung: Recht des Testamentsvollstreckers zur Nachfolgerbenennung nach Entlassung aus dem Amt wegen Pflichtverletzung; Prozessführungsbefugnis des nachfolgenden Testamentsvollstreckers im Schadensersatzprozess gegen den früheren Testamentsvollstrecker ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachfolgerbenennungsrecht des Testamentsvollstreckers im Falle der Entlassung aus dem Amt wegen einer Pflichtverletzung; Befugnis zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den früheren Testamentsvollstrecker

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schadensersatzprozess gegen den früheren Testamentsvollstrecker

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entscheidungsreife und Verfahrensaussetzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der entlassene Testamentsvollstrecker - und das Recht zur Nachfolgerbenennung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch gegen früheren Testamentsvollstrecker

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachfolgerbenennungsrecht des Testamentsvollstreckers im Falle der Entlassung aus dem Amt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch gegen früheren Testamentsvollstrecker

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Nachfolgerbestimmung durch Testamentsvollstrecker trotz Entlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 606
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 03.11.1932 - IV 295/32

    1. Kann der Testamentsvollstrecker den Ersatzanspruch geltend machen, der dem

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 34/13
    In einem solchen Fall steht das Recht zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs dem Erben selbst zu (RGZ 138, 132, 135).

    Da auch der Schadensersatzanspruch aus § 2219 Abs. 1 BGB gegenüber einem früheren Testamentsvollstrecker entsprechend § 2041 Satz 1 BGB zum Nachlass gehört, unterliegt auch er grundsätzlich dem Prozessführungsrecht des nachfolgenden Testamentsvollstreckers (grundlegend RGZ 138, 132; ebenso BGH MDR 1958, 670; BGH NJW 2002, 3773, 3774; M. Schmidt in Erman, 13. Aufl. 2011, § 2219 Rn. 5; Heilmann in jurisPk-BGB, 6 Aufl. 2012, § 2219 BGB Rn. 19; MüKo-BGB/Zimmermann, § 2219 Rn. 6; Reimann in Staudinger, Bearb. 2012, § 2219 Rn. 32; J. Müller in Bengel/Reimann, 5. Aufl. 2013, Kap. 12 Rn. 14).

    Dann gehört der Ersatzanspruch gegen den Testamentsvollstrecker nicht zum Nachlass und kann folglich von dem einzelnen geschädigten Miterben geltend gemacht werden (RGZ 138, 132, 134; jurisPk-BGB/Heilmann, § 2219 Rn. 19; MüKo/Zimmermann, § 2219 Rn. 6; Staudinger/Reimann, § 2219 Rn. 32; Bengel/Reimann/J. Müller, Kap. 12 Rn. 14).

  • BGH, 18.09.2002 - IV ZR 287/01

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 34/13
    Da auch der Schadensersatzanspruch aus § 2219 Abs. 1 BGB gegenüber einem früheren Testamentsvollstrecker entsprechend § 2041 Satz 1 BGB zum Nachlass gehört, unterliegt auch er grundsätzlich dem Prozessführungsrecht des nachfolgenden Testamentsvollstreckers (grundlegend RGZ 138, 132; ebenso BGH MDR 1958, 670; BGH NJW 2002, 3773, 3774; M. Schmidt in Erman, 13. Aufl. 2011, § 2219 Rn. 5; Heilmann in jurisPk-BGB, 6 Aufl. 2012, § 2219 BGB Rn. 19; MüKo-BGB/Zimmermann, § 2219 Rn. 6; Reimann in Staudinger, Bearb. 2012, § 2219 Rn. 32; J. Müller in Bengel/Reimann, 5. Aufl. 2013, Kap. 12 Rn. 14).
  • OLG Hamburg, 09.02.2021 - 2 W 53/20

    Testamentsvollstreckung: Auswirkungen der Pflichtverletzung eines

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem der Entscheidung des OLG München vom 9.7.2008 (31 Wx 003/08, FamRZ 2008, 2153; vgl. auch OLG Schleswig, U.v. 18.3.2014 - 3 U 34/13, FamRZ 2015, 542) zugrundeliegenden, weswegen die Ausführungen des Amtsgerichts in der angefochtenen Entscheidung unter II)1)b)aa) insoweit im Ergebnis richtig, aber für die Entscheidung eigentlich unerheblich sind.

    In Rechtsprechung und Literatur besteht vielmehr Einigkeit dahingehend, dass ein Testamentsvollstrecker sogar im Fall seiner Entlassung aus dem Amt wegen Pflichtverletzung noch ermächtigt ist, seinen Nachfolger zu benennen, sofern eine solche Ermächtigung im Testament vorgesehen und das Testament insoweit eindeutig ist (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, U.v. 18.3.2014 - 3 U 34/13, FamRZ 2015, 606; OLG München, B.v. 9.7.2008, FamRZ 2008, 749; OLG Hamm, B.v. 5.1.2007 - 15 W 277/06 FamRZ 2007, 1194; MüKoBGB/Zimmermann, 8. Aufl. 2020, BGB § 2199 Rn. 8; Staudinger/Reimann (2016) BGB § 2199, Rn. 9; Heintz in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 2199 BGB (Stand: 09.10.2020), Rn. 10).

  • LG Bamberg, 22.10.2019 - 10 O 433/17

    Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, Insolvenzschuldner, Insolvenzgläubiger,

    Unabhängig von der Frage, ob bei einem entscheidungsreifen Rechtsstreit eine Aussetzung überhaupt erfolgen kann (insoweit verneinend OLG Schleswig, Urt. v. 18.3.2014 - 3 U 34/13; mit Einschränkungen ebenso Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage § 148 Rz. 4) und ob bis zu dem Termin zur Verkündung einer Entscheidung überhaupt eine entsprechende negative Feststellungsklage, wie mit Schriftsatz vom 16.10.2019 behauptet, anhängig ist, war eine Aussetzung nicht angezeigt.
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