Rechtsprechung
OLG Schleswig, 18.05.2016 - 3 Wx 113/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2084; FamFG § 29
Ergänzende Auslegung eines Testaments bei Vorversterben aller Verwandten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines Testaments bei Vorversterben des als Erben eingesetzten Ehemanns
- ra.de
- erbrechtsiegen.de
Testamentsauslegung bei Vorversterben aller Verwandten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2084; FamFG § 29
Ergänzende Testamentsauslegung; Staat als gesetzlicher Erbe - rechtsportal.de
BGB § 2084 ; FamFG § 29
Auslegung eines Testaments bei Vorversterben des als Erben eingesetzten Ehemanns - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Testament enthält Lücke - Gericht schließt Lücke im Testament durch Auslegung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ergänzende Testamentsauslegung bei testamentarischer Erbenberufung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zur ergänzenden Auslegung eines notariellen Testaments
Verfahrensgang
- AG Lübeck, 06.10.2015 - 5 VI 1237
- OLG Schleswig, 18.05.2016 - 3 Wx 113/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 402
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Schleswig, 30.09.2011 - 3 Wx 128/10
Ergänzende Testamentsauslegung: Umstände für die Annahme einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2016 - 3 Wx 113/15
Dass diese Umstände ausreichen, um eine hinreichende Andeutung im Testament anzunehmen, entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Ersatzerbenberufung von Abkömmlingen des vorzeitig weggefallenen bedachten Alleinerbens (Beschluss vom 30.09.2011, Aktenzeichen 3 Wx 128/10, FamRZ 2012, 666 ff; Beschluss vom 10.06.2013, Aktenzeichen 3 Wx 15713 FamRZ 2014, 693 ff). - OLG Schleswig, 10.06.2013 - 3 Wx 15/13
Ergänzende Testamentsauslegung: Ersatzerbenberufung des Ehegatten des Erben
Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2016 - 3 Wx 113/15
Dass diese Umstände ausreichen, um eine hinreichende Andeutung im Testament anzunehmen, entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Ersatzerbenberufung von Abkömmlingen des vorzeitig weggefallenen bedachten Alleinerbens (Beschluss vom 30.09.2011, Aktenzeichen 3 Wx 128/10, FamRZ 2012, 666 ff; Beschluss vom 10.06.2013, Aktenzeichen 3 Wx 15713 FamRZ 2014, 693 ff).
- OLG Karlsruhe, 11.03.2022 - 11 W 104/20 Dass die Beteiligte zu 1 die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt, entspricht der gesetzlichen Regel, wonach der Antragsteller die Gerichtskosten zu tragen hat (§ 22 Abs. 1 GNotKG; vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 18.05.2016 - 3 Wx 113/15, BeckRS 2016, 19261 Rn. 24).