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OLG Schleswig, 19.11.2020 - 1 Ws 187/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung Keine amtliche Prüfungspflicht beim Einwand der Entreicherung Substantiierungspflicht beim Einwand der Bereicherung im Rahmen der Vollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst …
Auszug aus OLG Schleswig, 19.11.2020 - 1 Ws 187/20
Zwar hat der Erste Strafsenat des BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 Abs. 57, bei juris) in einem obiter dictum angemerkt, dass das Ausbleiben der Vollstreckung auch dann zwingend erfolge, wenn festgestellt werde, dass zwar Vermögen beim Betroffenen vorhanden ist, dieses aber ohne jeden Zusammenhang mit den zu Grunde liegenden Straftaten erworben worden sei - diese Entscheidung dann tragend rezipierend etwa OLG Jena, Beschluss vom 07.11.2019 - 1 Ws 341/19). - KG, 07.09.2020 - 5 Ws 105/19
Darlegungs- und Beweislast des Einziehungsadressaten für einen behaupteten …
Auszug aus OLG Schleswig, 19.11.2020 - 1 Ws 187/20
Nicht nachprüfbare pauschale Behauptungen der Verurteilten, dass das Geld ausgegeben worden sei, können daher keine ausreichende Grundlage für die durch das Gericht zu treffenden Feststellungen der Entreicherung bilden, da sonst das Rechtsinstitut der Vermögensabschöpfung auf Vollstreckungsebene ausgehöhlt werden würde, was dem gesetzgeberischen Zweck der effektiven Abschöpfung inkriminierten Vermögens zuwiderliefe (KG Berlin, Beschluss vom 7. September 2020 - 5 Ws 105/19 -161 AR 146/19). - OLG Jena, 07.11.2019 - 1 Ws 341/19
Einziehung von Wertersatz: Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des …
Auszug aus OLG Schleswig, 19.11.2020 - 1 Ws 187/20
Zwar hat der Erste Strafsenat des BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 Abs. 57, bei juris) in einem obiter dictum angemerkt, dass das Ausbleiben der Vollstreckung auch dann zwingend erfolge, wenn festgestellt werde, dass zwar Vermögen beim Betroffenen vorhanden ist, dieses aber ohne jeden Zusammenhang mit den zu Grunde liegenden Straftaten erworben worden sei - diese Entscheidung dann tragend rezipierend etwa OLG Jena, Beschluss vom 07.11.2019 - 1 Ws 341/19). - BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17
Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung im Vollstreckungsverfahren …
Auszug aus OLG Schleswig, 19.11.2020 - 1 Ws 187/20
Dies ist eine der Folgen der Verschiebung der Entreicherungsprüfung in das Vollstreckungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17 -, NJW-Spezial 2018, 377).