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   OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 182/09   

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OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 182/09 (https://dejure.org/2010,11140)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.01.2010 - 2 W 182/09 (https://dejure.org/2010,11140)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 2 W 182/09 (https://dejure.org/2010,11140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdebefugnis mehrerer gesamtvertretungsberechtigter Gesellschafter im Handelsregisterverfahren; Erteilung einer Vollmacht für die Anmeldung zum Handelsregister unter aufschiebender Bedingung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdebefugnis mehrerer gesamtvertretungsberechtigter Gesellschafter im Handelsregisterverfahren; Erteilung einer Vollmacht für die Anmeldung zum Handelsregister unter aufschiebender Bedingung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2010, 867
  • FGPrax 2010, 147
  • NZG 2010, 957
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2006 - 15 W 9/06

    Streitwert einer Klage auf Zustimmung zu einer bestimmten

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 182/09
    Die wirtschaftliche Bedeutung der bloß deklaratorischen Eintragung des Ausscheidens eines Kommanditisten im Handelsregister ist vielmehr gering (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, S. 1046 f.).
  • OLG Schleswig, 04.06.2003 - 2 W 50/03

    Anmeldung des Ausscheidens von Kommanditisten zur Eintragung in das

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 182/09
    Das Ausscheiden eines Kommanditisten kann grundsätzlich namens und in Vollmacht des Ausscheidenden angemeldet werden (vgl. nur Senat, Rpfleger 2003, S. 590).
  • BGH, 17.12.1959 - II ZR 32/59

    Ausschluß eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 182/09
    So besteht - wie der Beteiligte in seiner Beschwerdebegründung zutreffend ausführt - die Möglichkeit, im Gesellschaftsvertrag zu bestimmen, dass die Ausschließung eines Gesellschafters durch sofort wirksamen Gesellschafterbeschluss ausgesprochen wird (BGHZ 31, 295).
  • OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 20/07

    Nachweis des Bedingungseintritts bei aufschiebend bedingter Bevollmächtigung zur

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 182/09
    Möglicherweise kann unter Umständen - anders als im Grundbuchverfahren (vgl. dazu OLG Köln, FGPrax 2007, S. 102 ff., m. w. N.) - auch ein Nachweis durch andere geeignete Urkunden ausreichend sein.
  • OLG Karlsruhe, 14.05.1996 - 11 Wx 86/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 182/09
    In einem solchen Fall ist die Tatsache des Ausscheidens in das Handelsregister einzutragen, selbst wenn über die Berechtigung des Ausschlusses ein Rechtsstreit anhängig ist (OLG Karlsruhe, Rpfleger 1996, S. 461 f.).
  • BGH, 02.12.1991 - II ZB 13/91

    Erfüllung von Anmeldepflichten durch den Prokuristen

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 182/09
    Allerdings können Anmeldungen zum Handelsregister durch rechtsgeschäftliche Vertreter erfolgen, die dazu auch keine Spezialvollmacht benötigen, sondern lediglich eine Vollmacht, aus der sich allgemein ergibt, dass sie Anmeldungen der in Frage stehenden Art mit einschließt (vgl. nur BGHZ 116, 190 ).
  • OLG Schleswig, 18.05.1998 - 2 W 48/98

    Prüfung der Wirksamkeit einer Anmeldung zum Handelsregister von Amts wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 182/09
    Das Registergericht hat indes Anmeldungen von Amts wegen auf ihre Wirksamkeit, einschließlich erforderlicher Vertretungsmacht, zu überprüfen (vgl. nur Senat, FGPrax 1998, S. 150 f.).
  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 3 Z 67/87

    Beschwerde; Beanstandung; Zurückweisung; Anmeldung; Handelsregister

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 182/09
    Ein einzelner Anmeldepflichtiger kann beschwerdeberechtigt sein, wenn die Anmeldung nicht durch alle dazu Verpflichteten erfolgt ist (vgl. BayObLG, NJW-RR 1988, S. 873 f.).
  • OLG München, 07.07.2009 - 31 Wx 115/08

    Testamentsvollstreckung: Befugnis des Abwicklungsvollstreckers zur Anmeldung

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 182/09
    Insbesondere können mehrere anmeldepflichtige Gesellschafter ihr Beschwerderecht grundsätzlich nur gemeinsam zulässig ausüben, so dass im Zweifel davon auszugehen ist, dass das Rechtsmittel auch gemeinsam eingelegt werden soll (OLG München, Rpfleger 2009, S. 567 f.; BayObLG, Rpfleger 1977, S. 321).
  • BGH, 21.07.2020 - II ZB 26/19

    Zurückweisung einer von sämtlichen Gesellschaftern einer

    3 Z 49/82|LG Berlin; 21.05.1982; 82 AR 144/82|OLG Hamburg; 19.07.1982; 8 W 172/82">MDR 1982, 1030 mwN; KG, DNotZ 2006, 550 beide zu § 20 Abs. 2 FGG; OLG Karlsruhe, NZG 2012, 1314, 1316; OLG Hamm, FGPrax 2008, 78; NZG 2013, 997; OLG Frankfurt, NZG 2008, 749; OLG Schleswig, NZG 2010, 957, 958; NJW-RR 2012, 1063, 1064; KG, NZG 2012, 1346; Krafka/Krafka, Registerrecht, 11. Aufl., Rn. 2455; Steitz in Henssler/Strohn, GesR, 4. Aufl., § 108 HGB Rn. 7; Born in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 4. Aufl., § 106 Rn. 29; Abramenko in Prütting/Helms,FamFG, 4. Aufl., § 59 Rn. 18 mwN; Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Aufl., § 59 FamFG Rn. 10; Nedden-Boeger in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 6. Aufl., § 382 Rn. 38).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - 3 Wx 31/14

    Auslegung einer Vollmacht des Alleingeschäftsführers zur Vertretung einer GmbH

    Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 HGB können Anmeldungen zum Handelsregister aber auch durch rechtsgeschäftliche Vertreter erfolgen, die dazu keine Spezialvollmacht benötigen, sondern lediglich eine Vollmacht, aus der sich allgemein ergibt, dass sie auch Anmeldungen der in Frage stehenden Art mit einschließt (BGH NJW 1992, 975; OLG Schleswig, NZG 2010, 957).

    Dem Wortlaut der Vollmacht muss sich demnach eindeutig entnehmen lassen, dass sie auch Handelsregisteranmeldungen der getätigten Art umfasst; eine Auslegung über den Wortlaut hinaus ist unzulässig (OLG Schleswig, FG-Prax 2010, 147; KG FG-Prax 2005, 173; Schaub in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB 2, Auflage 2008, § 12 Rdz. 67; Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage 2012 § 12 Rdz. 3).

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - 3 Wx 13/13

    Auslegung einer Vollmacht zur Anmeldung eines Kommanditisten ins Handelsregister

    Dem Wortlaut der Vollmacht muss sich demnach eindeutig entnehmen lassen, dass sie auch Handelsregisteranmeldungen der getätigten Art umfasst; eine Auslegung über den Wortlaut hinaus ist unzulässig (OLG Schleswig, FG-Prax 2010, 147; KG FG-Prax 2005, 173; Schaub in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB 2, Auflage 2008, § 12 Rdz. 67; Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage 2012 § 12 Rdz. 3).

    Dem Wortlaut der Vollmacht muss sich demnach eindeutig entnehmen lassen, dass sie auch Handelsregisteranmeldungen der getätigten Art umfasst (OLG Schleswig, FG-Prax 2010, 147; KG FG-Prax 2005, 173; Schaub in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB 2, Auflage 2008, § 12 Rdz. 67; Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage 2012 § 12 Rdz. 3).

  • KG, 20.09.2013 - 12 W 40/13

    Handelsregistereintragung der GmbH: Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift

    Nach § 12 Abs. 1 S. 2 HGB können Anmeldungen zum Handelsregister aber auch durch rechtsgeschäftliche Vertreter erfolgen, die dazu keine Spezialvollmacht benötigen, sondern lediglich eine Vollmacht, aus der sich allgemein ergibt, dass sie auch Anmeldungen der in Frage stehenden Art mit einschließt (BGH, Beschluss vom 02.12.1991, II ZB 13/91, zitiert nach juris, Rn. 5, Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 20.01.2010, 2 W 182/09, zitiert nach juris, Rn. 27).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2013 - 20 W 494/11

    Handelsregister: Vollmacht des persönlich haftenden Gesellschafters

    Soweit der BGH bereits in seinem Beschluss vom 02.12.1991 (Az. II ZB 13/91; so auch OLG Schleswig, Beschluss vom 20.01.2010, Az. 2 W 182/09) darauf hingewiesen hat, dass nach § 12 Absatz 2 HGB Anmeldungen zum Handelsregister auch durch rechtgeschäftliche Vertreter erfolgen können, die dazu keiner Spezialvollmacht (- für die konkrete Anmeldung-) benötigen, sondern lediglich einer Vollmacht, aus der sich allgemein ergibt, dass sie auch Anmeldungen der in Frage stehenden Art einschließt, steht dies der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • KG, 21.12.2021 - 22 W 84/21

    Anmeldung des Austritts eines Kommanditisten aus einer KG im Handelsregister

    Jedenfalls bei der Anmeldung des Ausscheidens hat auch dieser Gesellschafter selbst mitzuwirken (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01. Februar 2012 - 2 W 10/12 -, juris Rdn. 8; Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 W 182/09 -, juris Rdn. 21; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04. April 1978 - 1 Z 15/78 -, juris; Baumbach/Hopt/Roth, HGB, 40. Aufl., § 143 Rdn. 3; Münchener Kommentar zum HGB/Schmidt, 4. Aufl., § 143 Rdn. 10; Oetker/Kamanabrou, HGB, 7. Aufl., § 143 Rdn. 5).
  • KG, 17.08.2021 - 22 W 45/21

    Zwischenverfügung des Registergerichts bezüglich der Anmeldung eines

    Insoweit sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen, die dazu führen, dass die Vollmacht aus sich selbst heraus verständlich sein muss und damit eine Auslegung über den Wortlaut hinaus unzulässig ist (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 W 182/09 -, juris, Rn. 27 - 29; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014 - I-3 Wx 31/14 -, juris, Rn. 21-22; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl. 2019, Rn. 114; Koch in: Staub, 5. Auflage 2009, § 12 HGB, Rn. 37; Schaub in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, 4. Aufl. 2020, § 12 HGB, Rn. 65).
  • KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21

    Zwischenverfügung des Registergerichts bezüglich der Eintragung einer

    Aus dieser Konstellation folgt eine Beschwerdeberechtigung des Beschwerdeführers, da er ansonsten an einer Beschwerde gegen die Zwischenverfügung bzw. gegen die spätere Zurückweisung des Eintragungsantrages gehindert wäre, selbst wenn die von ihm vertretene Rechtsauffassung zuträfe (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 W 182/09 -, Rn. 23, juris).
  • KG, 13.06.2016 - 20 SchH 1/16
    Zu der von den Antragstellern zitierten Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (abgedruckt in NJW-RR 2013, 746f.), wonach eine Auslegung einer Vollmacht über den Wortlaut hinaus unzulässig sei (vgl. ebenso OLG Schleswig, NZG 2010, 957 f.; KG, NZG 2005, 626 f.), ist festzustellen, dass diese einen anderen, mit dem hiesigen nicht zu vergleichenden Sachverhalt betrifft.
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