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   OLG Schleswig, 20.03.2013 - 3 U 62/12   

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https://dejure.org/2013,33954
OLG Schleswig, 20.03.2013 - 3 U 62/12 (https://dejure.org/2013,33954)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.03.2013 - 3 U 62/12 (https://dejure.org/2013,33954)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. März 2013 - 3 U 62/12 (https://dejure.org/2013,33954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines Schenkungsangebots durch die Erben bei Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf eines Schenkungsangebots durch die Erben bei Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wettlauf zwischen Erben und Beschenktem - Der Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 792
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.03.2013 - 3 U 62/12
    Die Annahme kann grundsätzlich bereits vor Angebotsabgabe erklärt werden (BGH ZEV 2008, 392 ff Rn. 24).

    Der formale Zugang des Angebots ist indessen nach der jüngeren Rechtsprechung des BGH (nämlich BGH ZEV 2008, 392 ff) nicht entbehrlich.

    Der Senat hält insbesondere nach Überprüfung daran fest, dass die hier zu klärende Fragestellung sich in den entscheidungserheblichen Punkten deckt mit dem Sachverhalt des jüngeren BGH-Urteils in ZEV 2008, 392 ff., dessen Entscheidungsgründen der Senat folgt.

  • BGH, 19.10.1983 - IVa ZR 71/82

    'Alles auf Deinen Namen gegeben' - Erbauseinandersetzung, Zuwendung auf den

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.03.2013 - 3 U 62/12
    Sofern in dem Orientierungssatz 2 in der Veröffentlichung dieses Urteils bei [...] offenbar zur weiteren Begründung auf BGH NJW 1984, 480 verwiesen wird, deckt auch diese Entscheidung des BGH den Orientierungssatz nicht, weil der BGH (dort bei [...] Rn. 11) gerade auf eine erfolgte Angebotsübermittlung - in jenem konkreten Fall - durch Angestellte der Bank abstellt.
  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 5/79
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.03.2013 - 3 U 62/12
    Auch aus dem von der Berufung zitierten älteren Urteil des BGH vom 13. Februar 1980 (NJW 1980, 990 f) lässt sich nicht entnehmen, dass in einer Fallkonstellation wie der vorliegenden der Zugang des Angebots entbehrlich wäre.
  • OLG Hamm, 07.02.1996 - 31 U 172/95

    Zuwendung von (Spar-)Forderungen durch Verfügung zugunsten eines Dritten auf den

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.03.2013 - 3 U 62/12
    Das OLG Hamm hat im Übrigen später in WM 1996, 1362 f entschieden, dass für das Zustandekommen der Schenkung postmortal nicht ausreicht, wenn der Bankkunde der Bank keinen Übermittlungsauftrag erteilt hat und der Begünstigte von der Offerte nur zufällig erfährt (so auch Palandt/Grüneberg, BGB , 72. A. 2013, § 331 Rn. 5).
  • LG Frankenthal, 12.10.2022 - 8 O 165/22

    Die Todesfall-Leistung der Lebensversicherung - oder: die vom Erben widerrufene

    Indes kann der Versicherer seinen "Botendienst" auch bereits durch eine anderweitige Erklärung erfüllen, wofür allerdings die Anforderung von Belegen zur Prüfung des seitens der Bezugsberechtigten erhobenen Anspruchs (Versicherungspolice, Sterbeurkunde) nicht ausreicht, wenn dieser anderweitig, also nicht durch den Versicherer, bzw. durch Zufall von seiner Bezugsberechtigung erfahren hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 2008, aaO, Rn. 25; OLG Schleswig, NJOZ 2014, 616).
  • LG Dortmund, 18.12.2013 - 3 O 257/13

    Geltung einer "Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall" für ein Sparkonto

    Fehlt es somit schon an einem Schenkungsversprechen der Erblasserin, kommt es auf die Frage einer eventuellen Annahme des Schenkungsangebots durch den Kläger nicht mehr an (vgl. zum Ganzen: OLG Hamm, Urt. v. 07.02.1996 - 31 U 172/95 - NJW-RR 1996, 1328; ebenso: OLG Schleswig, Beschl. v. 20.03.2013 - 3 U 62/12 - BeckRS 2013, 17424; Mayer, DNotZ 2000, 905, 917; Palandt-Grüneberg, BGB, 72. Auflage 2013, § 331 Rn. 5; Janoschek, in: BeckOK BGB, Hrsg.: Bamberger/Roth, Stand: 01.11.2013, § 331 Rn. 5).
  • LG Frankenthal, 27.09.2022 - 8 O 165/22

    Widerrufliches Bezugsrecht bezüglich der Todesfallleistung einer Versicherung

    Indes kann der Versicherer seinen "Botendienst" auch bereits durch eine anderweitige Erklärung erfüllen, wofür allerdings die Anforderung von Belegen zur Prüfung des seitens der Bezugsberechtigten erhobenen Anspruchs (Versicherungspolice, Sterbeurkunde) nicht ausreicht, wenn dieser anderweitig, also nicht durch den Versicherer, bzw. durch Zufall von seiner Bezugsberechtigung erfahren hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 2008, a.a.O., Rn. 25; OLG Schleswig, NJOZ 2014, 616).
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