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   OLG Schleswig, 20.03.2014 - 6 U 3/12   

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https://dejure.org/2014,38700
OLG Schleswig, 20.03.2014 - 6 U 3/12 (https://dejure.org/2014,38700)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.03.2014 - 6 U 3/12 (https://dejure.org/2014,38700)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. März 2014 - 6 U 3/12 (https://dejure.org/2014,38700)
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 6 U 114/18

    Unzulässige Werbung für Lebensmittel mit krankheitsbezogenen Aussagen; Begriff

    Auch eine nur unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, das heißt beseitigt oder gelindert werden kann und die nicht nur eine normale Schwankung der Leistungsfähigkeit darstellt, rechnet zum Begriff der Krankheit (OLG Nürnberg, a.a.O.; OLG Schleswig, Urt. v. 20.3.2014 - 6 U 3/12).
  • OLG Schleswig, 03.08.2023 - 6 U 64/22

    Ergänzungsfuttermittel, Hundefutterergänzungsmittel - Wettbewerbsrechtlicher

    Krankheit ist, also auch eine nur unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, d. h. beseitigt oder gelindert werden kann und die nicht nur eine normale Schwankung der Leistungsfähigkeit, der jeder Körper ausgesetzt ist, darstellt (Senat, U. v. 20.03.2014 - 6 U 3/12 -, Rn. 140, juris; Sosnitza/Meisterernst/Bruch, Onlinekommentar, Stand 12/2022, § 20 LFGB Rn. 4).

    Erfasst wird jeder Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands der Tiere dank der Aufnahme des Futtermittels impliziert (Senat, U. v. 20.03.2014 - 6 U 3/12 -, Rn. 105, juris).

    Irreführend ist in diesem Fall nicht die nachweisbare Unrichtigkeit der Werbeaussage, sondern der Umstand, dass sich ihre Richtigkeit nicht wissenschaftlich abgesichert ist (Senat, U. v. 20.03.2014 - 6 U 3/12 -, Rnrn.

    Die Beweislast für die wissenschaftliche Absicherung der Wirkungsaussage trägt der Werbende (Senat, U. v. 20.03.2014 - 6 U 3/12 -, Ls. 1 und Rnrn.

  • OLG Brandenburg, 26.02.2019 - 6 U 84/18

    zu jedem Antibiotikum - Zulässigkeit einer Werbung mit "Zu jedem Antibiotikum"

    Krankheit ist deshalb jede, also auch eine nur unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, das heißt beseitigt oder gelindert werden kann und die nicht nur eine normale Schwankung der Leistungsfähigkeit darstellt, der jeder Körper ausgesetzt ist (OLG Nürnberg, a.a.O.; OLG Schleswig, Urteil vom 20.3.2014 - 6 U 3/12, BeckRS 2014, 22321).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 144/18

    Anti-Zecken-Snack - Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Futtermittel mit der

    Die Grundsätze des § 3 HWG seien auf eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Futtermittel übertragbar, weil der Verbraucher den Angaben im Veterinärbereich ein vergleichbar großes Vertrauen entgegenbringe wie im Humanbereich (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.03.2014, 6 U 3/12, Magazindienst 2014, 1149).

    Vielmehr kann bei Futtermitteln eine Aussage über Wirkungen auch dann wissenschaftlich hinreichend gesichert sein, wenn sie der herrschenden Meinung entspricht, jedoch auch Gegenmeinungen ohne besonderes wissenschaftliches Gewicht bestehen (Rathke in Zipfel/Rathke, aaO., § 19 LFGB, Rn. 33; OLG Schleswig, Urteil vom 20.03.2014, 6 U 3/12, BeckRS 2014, 22321, Rn. 50).

  • OLG Schleswig, 06.07.2023 - 6 U 64/22

    Unterlassung der Bewerbung des Ergänzungsfuttermittels für Hunde mit

    Krankheit ist, also auch eine nur unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, d. h. beseitigt oder gelindert werden kann und die nicht nur eine normale Schwankung der Leistungsfähigkeit, der jeder Körper ausgesetzt ist, darstellt (Senat, U. v. 20.03.2014 - 6 U 3/12 -, Rn. 140, juris; Sosnitza/Meisterernst/Bruch, Onlinekommentar, Stand 12/2022, § 20 LFGB Rn. 4).

    Erfasst wird jeder Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands der Tiere dank der Aufnahme des Futtermittels impliziert (Senat, U. v. 20.03.2014 - 6 U 3/12 -, Rn. 105, juris).

    Irreführend ist in diesem Fall nicht die nachweisbare Unrichtigkeit der Werbeaussage, sondern der Umstand, dass sich ihre Richtigkeit nicht wissenschaftlich abgesichert ist (Senat, U. v. 20.03.2014 - 6 U 3/12 -, Rnrn.

    Die Beweislast für die wissenschaftliche Absicherung der Wirkungsaussage trägt der Werbende (Senat, U. v. 20.03.2014 - 6 U 3/12 -, Ls. 1 und Rnrn.

  • OLG Nürnberg, 23.12.2014 - 3 U 1874/14

    Irreführende Werbung mit Heilkraft eines Lutschbonbons

    Krankheit ist deshalb jede, also auch eine nur unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, d. h. beseitigt oder gelindert werden kann und die nicht nur eine normale Schwankung der Leistungsfähigkeit darstellt, der jeder Körper ausgesetzt ist (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 20.03.2014, Az. 6 U 3/12).
  • OLG Oldenburg, 23.03.2021 - 6 U 306/20

    Wettbewerbswidrige Bewerbung eines Futterergänzungsmittels für Pferde; Beweislast

    Soweit die Beklagte geltend macht, der im Hinweisbeschluss zitierten Entscheidung des OLG Schleswig (Urteil vom 20.3.2014, Aktenzeichen 6 U 3/12, zitiert nach juris, Rn. 109) sei nicht zu entnehmen, dass als Nachweis einer gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnis Studienergebnisse, die nach den anerkannten Regeln und Grundsätzen wissenschaftlicher Forschung durchgeführt und ausgewertet wurden, vorgelegt werden müssten, so übersieht die Beklagte, dass in der zitierten Entscheidung (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. März 2014 - 6 U 3/12 -, Rn. 109, juris) ausgeführt wird:.
  • OLG Oldenburg, 17.12.2020 - 6 U 246/20

    Hinweisbeschluss zu OLG Oldenburg 6 U 246/20 v. 01.02.2021

    Vielmehr kann bei Futtermitteln eine Aussage über Wirkungen auch dann wissenschaftlich hinreichend gesichert sein, wenn sie der herrschenden Meinung entspricht, jedoch auch Gegenmeinungen ohne besonderes wissenschaftliches Gewicht bestehen (Zipfel/Rathke, § 19 LFGB Rn. 33; OLG Schleswig, Urt. v. 20.3.2014 BeckRS 2014, 22321).
  • OLG Oldenburg, 05.02.2021 - 6 U 306/20

    Hinweisbeschluss zu OLG Oldenburg 6 U 306/20 v. 23.03.2021

    Diese Grundsätze sind auf eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Futtermittel übertragbar, weil der Verbraucher werbenden gesundheitsbezogenen Angaben im Veterinärbereich ein vergleichbar großes Vertrauen entgegenbringt wie im Humanbereich (OLG Schleswig, Urteil vom 20. März 2014 - 6 U 3/12, Rn. 104).
  • LG Dortmund, 22.09.2020 - 25 O 157/20
    Die Darlegungs- und Beweislast für die ausreichende wissenschaftliche Grundlage der verwendeten Werbeaussage trägt dabei der Werbende (OLG Schleswig v. 20.03.2014, 6 U 3/12).
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