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   OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13   

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OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13 (https://dejure.org/2013,35586)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.08.2013 - 2 W 54/13 (https://dejure.org/2013,35586)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. August 2013 - 2 W 54/13 (https://dejure.org/2013,35586)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Identität der Mutter bei Eintragung der Geburt eines Kindes im Geburtenregister

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    PStV § 35, PStV § 33, AufenthV § 4 Abs. 6 S. 2, GFK Art. 28
    Geburtsurkunde, Beurkundung einer Geburt, Identitätsnachweis, Reiseausweis für Flüchtlinge, Personenstandsverfahren, Personenstandsurkunde, Identität, Ausweis, Pass, Urkundenüberprüfung, Legalisation, Aserbaidschan, Reiseausweis für Staatenlose, Beweiskraft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 48, 49, 51 PStG, 33, 35 PStV
    Anforderungen an den Nachweis der Identität der Mutter bei Eintragung der Geburt eines Kindes im Geburtenregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 28
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03

    Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling;

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13
    Sie haben die Aufgabe, die Identität des Ausweisinhabers anstelle eines Nationalpasses zu bescheinigen, und ersetzen in weitem Umfang einen nationalen Reisepass (für das Personenstandsverfahren OLGR Hamm 2008, S. 642 f.; BVerwGE 120, 206; 140, 311).

    Ein Reiseausweis nach Art. 28 der genannten Abkommen ermöglicht wie ein nationaler Reisepass den (widerlegbaren) Nachweis, dass sein Inhaber die in ihm genannte, beschriebene und abgebildete Person ist und die darin enthaltenen Angaben mit den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen des Inhabers übereinstimmen (BVerwGE 120, 206).

    Die Gleichstellung mit einem Pass ergibt sich jeweils aus dem Text des Muster-Reiseausweises in den Anlagen zu den genannten Abkommen und den Vorschriften in den Anhängen, die auf nationale Pässe Bezug nehmen (vgl. BVerwGE 120, 206).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die genannte Vorschrift in § 15 aber in der zitierten Entscheidung (BVerwGE 120, 206) ausdrücklich erwähnt und gerade nicht den Schluss daraus gezogen, der Reiseausweis habe keine Identifikationsfunktion.

    Die Identifikationsfunktion des Reiseausweises kann zwar aufgehoben werden durch einen Vermerk, wonach die angegebenen Personalien auf eigenen Angaben beruhen (BVerwGE 120, 206; 140, 311).

  • OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08

    Geburtenbucheintragung: Ergänzung durch Beschreibung eines Randvermerks als

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13
    Gegenstand einer Berichtigung kann dabei auch ein einschränkender Zusatz im Sinne des § 35 PStV sein (Senat, StAZ 2008, S. 287 ff., zur früher maßgeblichen Verwaltungsvorschrift in §§ 285 Abs. 2 S. 3, 266 Abs. 1a S. 1 der Dienstanweisung für Standesbeamte und für ihre Aufsichtsbehörden).

    Dabei sind strenge Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit zu stellen (Senat, StAZ 2008, S. 287 ff.; BayObLG, NJW-RR 1999, S. 1309 ff. - jeweils m. w. N.).

    Danach wurden die erwiesenen Tatsachen eingetragen, während hinsichtlich der nicht belegten Tatsachen die Eigenangaben übernommen und mit einem Zusatz versehen wurden, der die Beweiskraft des Eintrags entsprechend einschränkte (vgl. Senat, StAZ 2008, S. 287 ff., m. w. N.).

    Der Nachweis durch Vernehmung von Verwandten und Bekannten der betroffenen Person als Zeugen ist zwar in der Regel nicht ausreichend zuverlässig, um Zweifel hinsichtlich der Identität auszuräumen (vgl. Senat, StAZ 2008, S. 287 ff.).

    Generell kann die Beweiskraft einer Urkunde bezüglich der Personalangaben nicht weiter reichen als die Prüfungsmöglichkeiten des ausstellenden Amtsträgers (Senat, StAZ 2008, S. 287 ff.).

  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte;

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13
    Sie haben die Aufgabe, die Identität des Ausweisinhabers anstelle eines Nationalpasses zu bescheinigen, und ersetzen in weitem Umfang einen nationalen Reisepass (für das Personenstandsverfahren OLGR Hamm 2008, S. 642 f.; BVerwGE 120, 206; 140, 311).

    Die Identifikationsfunktion des Reiseausweises kann zwar aufgehoben werden durch einen Vermerk, wonach die angegebenen Personalien auf eigenen Angaben beruhen (BVerwGE 120, 206; 140, 311).

    Wenn die ausstellende Behörde durch den Vermerk die Gewähr für die Richtigkeit der Identitätsangaben ablehnt, kann auch keine andere Behörde auf die Richtigkeit der Angaben im Sinne eines auch nur widerlegbaren Nachweises vertrauen (BVerwGE 140, 311).

  • OVG Sachsen, 23.03.2011 - A 4 A 23/11

    Urteil ohne Gründe, Ausfertigung, Gehörsverletzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13
    Die von ihr vorgelegte sowjetische Geburtsurkunde (Kopie Bl. 14 d. A., Übersetzung Bl. 40 d. BA 4 A 23/11 VG Schleswig) ist nicht mit einer Legalisation oder Apostille versehen.

    Der Ausstellung des Reiseausweises lag zugrunde, dass die Mutter der Beteiligten zu 2. einen Rechtsstreit über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für sich vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht geführt hatte (Az. 4 A 23/11, Akten durch den Senat beigezogen, siehe oben).

    Das Verwaltungsgericht sah im Rechtsstreit 4 A 23/11 den Nachweis als geführt an, dass die Personalien der Mutter L. K. zutreffend seien und diese als armenische Volkszugehörige aus Aserbaidschan staatenlos sei (Kopie des Urteils vom 6. Mai 2011 Bl. 8 ff. d. A.).

  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 15 W 367/07

    Berichtigung des Geburtsbuches; "Flüchtlingspass" als personenstandsrechtlich

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13
    Sie haben die Aufgabe, die Identität des Ausweisinhabers anstelle eines Nationalpasses zu bescheinigen, und ersetzen in weitem Umfang einen nationalen Reisepass (für das Personenstandsverfahren OLGR Hamm 2008, S. 642 f.; BVerwGE 120, 206; 140, 311).

    Selbst wenn die Angaben in einem Reiseausweis in Wirklichkeit nur auf den eigenen Angaben der betroffenen Person beruhen, steht dies der Legitimationswirkung für das Personenstandsverfahren nicht einmal entgegen, wenn der Reiseausweis keinen entsprechenden Vermerk aufweist (OLGR Hamm 2008, S. 642 f.).

  • BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95

    Bescheinigung - Personalangaben - Keine öffentliche Urkunde

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13
    Die dazu vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des BGH (NJW 1996, S. 470 f.) bezieht sich auf Bescheinigungen über die Aufenthaltsgestattung nach § 20 Abs. 4 AsylVfG in der damals maßgeblichen Fassung.
  • VG Schleswig, 13.06.2007 - 4 A 34/07

    D (A), Staatenlose, Staatenlosenübereinkommen, Reiseausweis, Beweislast,

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13
    Dass der für die Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlose erforderliche Nachweis der Staatenlosigkeit (zu den Voraussetzungen vgl. VG Schleswig, Urteil vom 13. Juni 2007, 4 A 34/07, bei juris, m. w. N.) hier erbracht ist, hat die Ausländerbehörde offenbar auch im Verhältnis zur Beteiligten zu 2. aufgrund der Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht mehr angezweifelt.
  • BGH, 21.03.1990 - XII ZB 90/87

    Beischreibung einer Namensänderung im Familienstammbuch; Ausstellung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13
    Die Kindeseltern haben einen Anspruch auf Erstellung eines dem Gesetz entsprechenden Geburtseintrages für ihre Tochter und auf Ausstellung einer Geburtsurkunde mit diesem Inhalt (vgl. BGH, FamRZ 1990, S. 870 ff., für ein Verfahren über die Erstellung einer Geburtsurkunde nach den seinerzeit geltenden Vorschriften; vgl. ferner Meyer-Holz in: Keidel, FamFG, 17. Auflage, § 59 Rn. 90).
  • KG, 07.03.2013 - 1 W 160/12

    Feststellung der Identität der Eltern im gerichtlichen Verfahren auf Berichtigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13
    Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, den Identitätsnachweis auch auf andere Weise als durch Vorlage eines gültigen oder erst kürzlich abgelaufenen Nationalpasses zu führen (KG, StAZ 2006, S. 13 f.; Beschluss vom 7. März 2013, 1 W 160/12, bei juris).
  • KG, 29.09.2005 - 1 W 249/04

    Geburtenbuch: Nachweis der Identität anders als durch Reisepass

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13
    Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, den Identitätsnachweis auch auf andere Weise als durch Vorlage eines gültigen oder erst kürzlich abgelaufenen Nationalpasses zu führen (KG, StAZ 2006, S. 13 f.; Beschluss vom 7. März 2013, 1 W 160/12, bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 80/16

    Voraussetzungen einer Beurkundung in den Personenstandsregistern

    Es ist der volle Beweis erforderlich, eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (KG FGPrax 2013, 170 f und StAZ 2015, 208 ff sowie StAZ 2016, 174 f; OLG Hamm StAZ 2015, 110 ff; SchlHOLG FGPrax 2014, 28 ff; OLG Köln StAZ 2007, 178 f).
  • KG, 24.02.2015 - 1 W 380/14

    Geburtsregistereintrag für ein Flüchtlingskind: Identitätsnachweis der Eltern

    Den in einem solchen Reiseausweis enthaltenen Personaldaten kommt kein öffentlicher Glaube zu, so dass dieser Passersatz nicht geeignet ist, den Nachweis der Identität des Beschwerdeführers zu erbringen (Senat, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 1 W 279/09 - nicht veröffentlicht; vgl. auch OLG Schleswig, FGPrax 2014, 28, 30; OLG München, FGPrax 2011, 298, 299).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2016 - 3 Wx 87/16

    Eintragung des Vaters eines Kindes im Geburtenregister bei Nichtvorlage der

    Verbleibenden Zweifeln etwa hinsichtlich der Richtigkeit der personenrechtlichen Daten der Eltern muss durch Aufnahme eines Zweifelshinweises gem. § 35 PStV Rechnung getragen werden (OLG Zweibrücken Beschluss vom 23. April 2012, zitiert nach Juris, Rdz. 6; OLG Hamm Beschluss vom 22. Dezember 2015, Rdz. 63; OLG Schleswig Holstein, FGPrax 2014, 28 [Rdz. 26]).

    Hieraus sich ergebende Lücken sind durch einen Eintrag oder Zusatz im Sinne des § 35 Abs. 1 PStV zu erläutern (OLG Hamm Beschluss vom 22. Dezember 2015, Rdz. 63; OLG Schleswig Holstein FGPrax 2014, 28 [Rdz. 26f.]; vgl. Senat Beschluss vom 26. April 2013, I-3 Wx 211/12, zitiert nach Juris, Rdz. 21).

  • OLG Nürnberg, 20.07.2020 - 11 W 349/20

    Identitätsnachweise ausländischer Eltern (hier Eritrea) bei Beurkundung einer

    Die Beurkundung einer Geburt ohne einen Zusatz nach § 35 PStV kommt nach der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 20.08.2013, Aktenzeichen 2 W 54/13 grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn die nach § 33 PStV erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

    Die genannten Reiseausweise sind für das Personenstandsverfahren einem Nationalpass gleichgestellt, wenn sie keinen Hinweis nach § 4 Abs. 6 Satz 2 AufenthaltsV enthalten (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Aktenzeichen 2 W 54/13, Leitsatz 3 und 4).

    Im vorliegenden Fall sind unter Berücksichtigung der dargelegten Grundsätze jedoch mit der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, Aktenzeichen 2 W 54/13, die Personalien der Kindseltern zumindest mit einer solchen Gewissheit nachgewiesen, dass der erläuternde Zusatz im Sinne des § 35 Satz 1 PStV seinerzeit unrichtig war und daher zu streichen ist.

    Ein Reiseausweis nach Art. 28 des genannten Abkommens ermöglicht wie ein nationaler Reisepass den (widerlegbaren) Nachweis, dass sein Inhaber die in ihm genannte, beschriebene und abgebildete Person ist und die darin enthaltenen Angaben mit den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen des Inhabers übereinstimmen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Aktenzeichen 2 W 54/13, Rn. 43, 44 mit weiteren Nachweisen).

  • AG Münster, 30.08.2018 - 9 K 4/18

    Notarielle Grundschuldbestellungsurkunde, Vollstreckungsklausel,

    Bisher wurde in der Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass hier ggf. auch die sofortige Fälligkeit vereinbart werden kann (vgl. OLG Köln, B.v.19.4.2013 - 2 W 54/13; openJur 2013, 37045).
  • OLG Karlsruhe, 02.02.2015 - 11 Wx 65/14

    Internationales Privatrecht: Entscheidung zwischen mehreren möglichen

    Eine Berichtigung darf nur erfolgen, wenn zur vollen Überzeugung des Gerichts feststeht, dass die beanstandete Eintragung unrichtig gewesen ist, wobei an den Nachweis der Unrichtigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG Schleswig, FGPrax 2014, 28, 29; OLGR Schleswig 2008, 685, 687; OLG Köln StAZ 2007, 178, 179).
  • VG Sigmaringen, 16.02.2022 - 5 K 4651/20
    Die Identitätsfunktion des Reiseausweises wird jedoch durch einen Vermerk, wonach die angegebenen Personalien auf eigenen Angaben beruhen, aufgehoben (BVerwG, Urteil vom 01.09.2011 - 5 C 27.10 -, juris; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2013 - 2 W 54/13 -, juris).
  • OLG München, 29.07.2021 - 31 Wx 229/18

    Zur Berichtigung eines abgeschlossenen Registereintrags in Personenstandssachen

    Um die Zurückstellung zu vermeiden und trotz verbleibender Unklarheiten das Recht der Beteiligten auf zügige Beurkundung der Geburt durchzusetzen, sieht § 35 PStV die Aufnahme des Zusatzes vor, der deutlich werden lässt, dass die von ihm erfassten Angaben nicht auf gesicherten Erkenntnissen beruhen und diese Angaben trotz der Aufnahme in den Geburtseintrag nicht an der hohen Beweiskraft personenstandsrechtlicher Beurkundungen teilhaben können (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2020, 1494, 1495; OLG Schleswig, FGPrax 2014, 28, 29; Entwurfsbegründung des BMI, BRat-Drs. 713/08, S. 97 f.).

    Der erläuternde Zusatz kann Gegenstand einer Berichtigung sein (OLG Schleswig, FGPrax 2014, 28, 29).

  • OLG Brandenburg, 14.04.2021 - 7 W 7/21

    Zulässigkeit der Änderung des Zusatzes "Identität nicht nachgewiesen" im

    Um die Zurückstellung zu vermeiden und trotz verbleibender Unklarheiten das Recht der Beteiligten auf zügige Beurkundung der Geburt durchzusetzen, sieht § 35 PStV die Aufnahme des Zusatzes vor, der deutlich werden lässt, dass die von ihm erfassten Angaben nicht auf gesicherten Erkenntnissen beruhen und diese Angaben trotz der Aufnahme in den Geburtseintrag nicht an der hohen Beweiskraft personenstandsrechtlicher Beurkundungen teilhaben können (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2020, 1494, 1495; OLG Schleswig, FGPrax 2014, 28, 29; Entwurfsbegründung des BMI, BRat-Drs. 713/08, S. 97 f.).

    Der erläuternde Zusatz kann Gegenstand einer Berichtigung sein (OLG Schleswig, FGPrax 2014, 28, 29).

    Um den Zusatz zu beseitigen und die Ausstellung einer Geburtsurkunde statt nur eines beglaubigten Registerauszuges zu erreichen (§ 35 I 2 PStV), bedarf es nun des Nachweises nicht nur des zutreffenden Namens, sondern auch aller anderen identitätsbestimmenden Merkmale der Mutter durch dazu vorgesehene Urkunden oder andere gleich geeignete Mittel zur Überzeugungsbildung über die zutreffenden tatsächlichen und maßgeblichen rechtlichen Verhältnisse (vgl. OLG Schleswig, FGPrax 2014, 28, 29; KG, FGPrax 2013, 170, zur Zulässigkeit anderer als der im § 33 PStV aufgeführten Nachweise).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 3 Wx 143/17

    Voraussetzungen der Berichtigung eines abgeschlossenen Eintrags im

    Es ist der volle Beweis erforderlich, eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (KG FGPrax 2013, 170 f und StAZ 2015, 208 ff sowie StAZ 2016, 174 f; OLG Hamm 2015, 110 ff; SchlHOLG FGPrax 2014, 28 ff; OLG Köln StAZ 2007, 178 f; Senat in ständiger Rechtsprechung, z.B. Beschluss vom 3. März 2017 in Sachen I-3 Wx 80/16).
  • VG Schleswig, 10.09.2014 - 4 A 565/11

    Zusatz im Reiseausweis "Personendaten beruhen auf eigenen Angaben" für

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 3 Wx 146/17

    Zulässigkeit der Ergänzung der im Geburtenregister unausgefüllt gebliebenen

  • KG, 04.01.2018 - 1 W 190/17

    Geburtseintrag der Kindesmutter: Anerkennung eines Document de Voyage pour les

  • OLG Brandenburg, 08.11.2022 - 7 W 104/22

    Beschwerde gegen einen Zusatz zu einem Geburtseintrag Ungeklärte Identität einer

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2020 - 3 Wx 47/19
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2018 - 3 Wx 83/17

    Zulässigkeit der Berichtigung des Eintrags des Familiennamens eines Kindes

  • OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 20 W 137/15

    Keine pauschale Ablehnung der Mitwirkung des Standesamts bei der Eheschließlung

  • OLG Brandenburg, 21.09.2021 - 7 W 77/21

    Zulässigkeit eines erläuternden Zusatzes hinsichtlich der Namensführung der

  • LG Bamberg, 14.08.2019 - 42 T 89/19

    Voraussetzungen der Berichtigung eines Zusatzes im Geburtenregister

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