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   OLG Schleswig, 21.02.2008 - 5 U 122/05   

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https://dejure.org/2008,8235
OLG Schleswig, 21.02.2008 - 5 U 122/05 (https://dejure.org/2008,8235)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.02.2008 - 5 U 122/05 (https://dejure.org/2008,8235)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 5 U 122/05 (https://dejure.org/2008,8235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftet der Zahlungsbürge auch für "Nachtragsansprüche"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann sich Bürge auf fehlende Prüfbarkeit der VOB/B-Schlussrechnung berufen? (IBR 2009, 204)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlungsbürge auch für "Nachträge"! (IBR 2009, 200)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 369
  • BauR 2009, 700
  • BauR 2009, 836
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 80/06

    Bürgschaft gemäß § 648a BGB: Keine Haftung für Nachtragsansprüche!

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2008 - 5 U 122/05
    Die gegen dieses Urteil gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde habe der XI. Zivilsenat des BGH am 8. Mai 2007 zu dem Az.: XI ZR 80/06 zurückgewiesen.

    Soweit der XI. Zivilsenat des BGH den Antrag auf Zulassung der Revision ohne nähere Begründung zurückgewiesen hat (Beschl. v. 8. Mai 2007, XI ZR 80/06), ergibt sich daraus keineswegs, dass er der genannten Auffassung des OLG Karlsruhe gegen die zitierte Literatur folgt.

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2008 - 5 U 122/05
    Sie stünden im Widerspruch zum Urteil des IX. Zivilsenats vom 18. Mai 1995 - BGHZ 130, 19, 26. Danach wären die - ohnehin bestrittenen - Nachtragsaufträge nach Übernahme der Bürgschaft nicht mehr von dieser gedeckt, wie sich aus § 767 Abs. 1 S. 3 BGB ergebe.

    Auch aus der nunmehr von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des IX. Zivilsenats des BGH in BGHZ 130, 19 ff. ergibt sich nichts Abweichendes.

  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 199/06

    Berufung des Bürgen auf erstes Anfordern auf die fehlende Prüfbarkeit der

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2008 - 5 U 122/05
    Dieses Urteil ist auf die zugelassene Revision vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28. Juni 2007 - VII ZR 199/06 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden.

    Die zulässige Berufung hat auch unter Berücksichtigung der den Senat bindenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 28. Juni 2007 - VII ZR 199/06 - in der Sache keinen Erfolg.

  • KG, 09.01.2006 - 10 U 231/04

    Bauhandwerkersicherung: Haftung des Bürgen für Nachtragsforderungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2008 - 5 U 122/05
    Die Ausführungen des BGH im vorliegenden Fall stünden auch im Widerspruch zu der Entscheidung des Kammergerichts - Urt.v. 9. Januar 2006, 10 U 231/04 -.

    Der zitierten Literatur ist allerdings das Kammergericht in seinem Urteil vom 9. Januar 2006 - 10 U 231/04, BauR 2007, 1284 - mit der Argumentation entgegengetreten, damit würde das Haftungsrisiko des Bürgen in unübersehbarer Weise erhöht, zumal nicht davon ausgegangen werden könne, dass solche Leistungsänderungen und Belastungen für den Bürgen erkennbar im ursprünglichen Vertrag bereits angelegt seien.

  • OLG Braunschweig, 02.02.1998 - 3 U 124/97

    Berufen auf die inhaltliche Begrenzung einer Bürgschaft bei erstem Anfordern;

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2008 - 5 U 122/05
    Die Klägerin hat in der Revisionsbegründung argumentiert, das OLG Braunschweig habe in BauR 1999, 72 bei ähnlicher Formulierung des Sicherungszwecks innerhalb einer übernommenen Bürgschaft geurteilt, dass die Bürgschaft lediglich die aus dem in Bezug genommenen Vertrag selbst erwachsenen Vergütungsansprüche, nicht aber Nachtragsforderungen oder Zusatzforderungen decke.

    Die vorliegende Fallgestaltung ist nicht mit jener vergleichbar, wie sie dem Urteil des OLG Braunschweig, BauR 1999, 72 zugrunde lag.

  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 99/99

    Prüfbarkeit einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2008 - 5 U 122/05
    Wenn und soweit dem Bauherrn die Prüfung durch einen von ihm beauftragten Architekten tatsächlich möglich ist - und hier hat sich der Architekt L#### ersichtlich nicht auf die mangelnde Prüffähigkeit berufen, sondern diese Prüfung durchführen können -, kann er sich nicht andererseits abstrakt auf mangelnde Prüffähigkeit berufen (BGH BauR 1999, 1185 und BauR 2001, 251; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. A. 2002, Rn. 1395).
  • BGH, 29.04.1999 - VII ZR 127/98

    Vereinbarung der Fälligkeit des Werklohns; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2008 - 5 U 122/05
    Wenn und soweit dem Bauherrn die Prüfung durch einen von ihm beauftragten Architekten tatsächlich möglich ist - und hier hat sich der Architekt L#### ersichtlich nicht auf die mangelnde Prüffähigkeit berufen, sondern diese Prüfung durchführen können -, kann er sich nicht andererseits abstrakt auf mangelnde Prüffähigkeit berufen (BGH BauR 1999, 1185 und BauR 2001, 251; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. A. 2002, Rn. 1395).
  • BGH, 26.04.2005 - X ZR 166/04

    Pflicht zur nochmaligen Vergütung einer erbrachten Leistung aufgrund einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2008 - 5 U 122/05
    Die gesamte Fallgestaltung liegt deutlich anders als in jenem Urteil des BGH vom 26. April 2005 (BauR 2005, 1317 ff. = NJW-RR 2005, 1179 f), auf das sich die Klägerin beruft und das auch der Senat in dem aufgehobenen Urteil S. 15 zitiert hat.
  • OLG Frankfurt, 26.11.1999 - 10 U 33/99

    Estrich nicht für alle Bodenbeläge geeignet: Hinweispflicht des Bauträgers?

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2008 - 5 U 122/05
    Denn die entsprechende Rüge findet sich - nur sehr allgemein und nicht konkret bezogen auf die Schlussrechnung vom 26. Oktober 1999 - erstmals auf S. 26 der Berufungsbegründung in jenem Verfahren 5 O 55/99 = 10 U 33/99, die das Datum vom 3. Februar 2000 trägt und der Beklagten als dortiger Verfügungsklägerin erst am 9. Februar 2000 zugestellt worden ist (Bl. 311, 337 der beigezogenen Akte 5 O 55/99 = 10 U 33/99).
  • BGH, 12.07.2001 - IX ZR 380/98

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für den Rückforderungsprozeß bei einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2008 - 5 U 122/05
    Im Rückforderungsprozess sind alle vom Bürgen erhobenen Einwendungen zu prüfen, wobei den Bürgschaftsgläubiger die Darlegungs- und Beweislast für das Entstehen und die Fälligkeit der gesicherten Forderung trifft (BGHZ 148, 283, 288).
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der

  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 107/08

    Erstrecken einer Bürgschaft für Werklohnforderungen aus einem Bauvertrag auf

    Nach einer Meinung sichert eine Bürgschaft, die sich auf einen der VOB/B unterliegenden Werkvertrag bezieht, nicht nur den ursprünglichen Werklohn, sondern zugleich auch zusätzliches Entgelt für zulässige Auftragserweiterungen (Heiermann in Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 11. Aufl., § 17 VOB/B Rn. 53; Hildebrandt, BauR 2007, 1121, 1126 ff.; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 16. Aufl., § 17 VOB/B Nr. 4 Rn. 99a; Kapellmann/Messerschmidt/Thierau, VOB/B, 2. Aufl., § 17 Rn. 64 ff.; Kniffka, ibr-online-Kommentar, Bauvertragsrecht, Stand 26. Mai 2009, § 648a Rn. 39; Lembcke, NZBau 2009, 421, 423; MünchKommBGB/Habersack, 5. Aufl., § 767 Rn. 10; Schulze-Hagen, BauR 2007, 170, 182 f.; Thierau, Jahrbuch des Baurechts 2000, S. 66, 74 f.; Weise, Sicherheiten im Baurecht, 1999, S. 35 Rn. 101; Weise, NJW-Spezial 2005, 549 f.; vgl. auch OLG Schleswig-Holstein, BauR 2009, 836, 838, allerdings im Ergebnis auf eine spezielle Regelung im Hauptvertrag abstellend).
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