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   OLG Schleswig, 21.02.2020 - 1 U 19/19   

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https://dejure.org/2020,6330
OLG Schleswig, 21.02.2020 - 1 U 19/19 (https://dejure.org/2020,6330)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.02.2020 - 1 U 19/19 (https://dejure.org/2020,6330)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Februar 2020 - 1 U 19/19 (https://dejure.org/2020,6330)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 305 Abs. 1, 2, § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1, § 309 Nr. 2 Buchst. a, §§ 320, 641 Abs. 3; MaBV § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 12
    Zur der in einem Bauträgervertrag (AGB-rechtlich) vereinbarten Zahlung der Schlussrate auf Notaranderkonto vor Fertigstellung

  • wertermittlerportal
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauträgervertrag; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Zurückbehaltungsrecht; Notaranderkonto

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erwerber muss letzte Rate nicht auf Notaranderkonto zahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Regelung in einem Bauträgervertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hinterlegungsklausel im Bauträgervertrag unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hinterlegungsklauseln sind unwirksam! (IBR 2020, 292)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2343
  • DNotZ 2021, 179
  • NZBau 2020, 371
  • ZfBR 2020, 569
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 20.08.2019 - 21 W 17/19

    Anspruch auf Übergabe einer fertiggestellten Wohneinheit an Erwerber durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2020 - 1 U 19/19
    Eine Zahlung auf das Notaranderkonto ist deswegen bezüglich der Vorgaben der MaBV unbedenklich, solange sichergestellt ist, dass die Auszahlung an den Bauträger erst nach Fälligkeit erfolgt (KG, Beschluss vom 20.08.2019, 21 W 17/19, Rn. 27 bei juris; Basty, Der Bauträgervertrag, 8. Auflage, Rn. 106).

    Aufgrund dieser Umstände besteht bei Bauträgerverträgen ein erster Anschein dafür, dass es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt (BGH, Urteil vom 14.05.1992, VII ZR 204/90, Rn. 30 bei juris; KG, Beschluss vom 20.08.2019, 21 W 17/19, Rn. 28 bei juris).

    Die Hinterlegungsregelung trägt zwar dem Sicherungsinteresse des Bauträgers Rechnung, mindert aber den wirtschaftlichen Druck auf ihn, wegen einer Zurückbehaltung eines Teils des Erwerbspreises durch den Erwerber Mängel zügig zu beseitigen (BGH, Urteil vom 11.10.1984, VII ZR 248/83, Rn. 17 ff. bei juris; KG, Beschluss vom 20.08.2019, 21 W 17/19, Rn. 28 bei juris).

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2020 - 1 U 19/19
    Das ist jedoch anders, wenn der Notar im Auftrag einer Partei ein Vertragsformular, etwa einen Bauträgervertrag, entwickelt hat (BGH, Urteil vom 14.05.1992, VII ZR 204/90, Rn. 30 ff. bei juris).

    Aufgrund dieser Umstände besteht bei Bauträgerverträgen ein erster Anschein dafür, dass es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt (BGH, Urteil vom 14.05.1992, VII ZR 204/90, Rn. 30 bei juris; KG, Beschluss vom 20.08.2019, 21 W 17/19, Rn. 28 bei juris).

  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 224/98

    Zahlung der letzten Rate nach Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2020 - 1 U 19/19
    Nur den überschießenden Teil der zu erwartenden Kosten kann er als Vorschuss verlangen, da er zunächst einfachere Wege zur Finanzierung beschreiten muss (BGH NJW 2000, 1403).
  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2020 - 1 U 19/19
    Von ihr ist auszugehen, weil von mehreren Auslegungsmöglichkeiten Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 305c Abs. 2 BGB im Zweifel diejenige anzuwenden ist, die zur Unwirksamkeit der Klausel führt (BGH NJW 2009, 2051, Tz. 11).
  • BGH, 11.10.1984 - VII ZR 248/83

    AGB: Hinterlegungspflicht des Erwerbers ohne Rücksicht auf vorhandene Mängel vor

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2020 - 1 U 19/19
    Die Hinterlegungsregelung trägt zwar dem Sicherungsinteresse des Bauträgers Rechnung, mindert aber den wirtschaftlichen Druck auf ihn, wegen einer Zurückbehaltung eines Teils des Erwerbspreises durch den Erwerber Mängel zügig zu beseitigen (BGH, Urteil vom 11.10.1984, VII ZR 248/83, Rn. 17 ff. bei juris; KG, Beschluss vom 20.08.2019, 21 W 17/19, Rn. 28 bei juris).
  • BGH, 25.01.2011 - XI ZR 350/08

    Formerfordernis bei Schiedsklausel in Verträgen ausländischer Broker mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2020 - 1 U 19/19
    Es kann sich dabei auch um die Verwaltung eigenen Vermögens handeln (BGH, Urteil vom 25.01.2011, XI ZR 350/08, Rn. 25 bei juris).
  • OLG Hamburg, 16.07.2020 - 8 U 61/19

    Bauträgervertrag über eine neu errichtete Eigentumswohnung: Unwirksamkeit einer

    a) Weil die Regelung in § 5 Ziffer 1. des Kaufvertrages (Anlage K9), der zufolge die letzte Kaufpreisrate vor Übergabe des Kaufgegenstandes auf ein Notaranderkonto zu zahlen ist, unwirksam ist, steht dem Beklagten seinerseits nach § 812 Abs. 1 BGB ein Bereicherungsanspruch auf Freigabe des auf dem Notaranderkonto hinterlegten Betrags durch die Klägerin zu Gunsten des Beklagten zu (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 6 U 197/07 -, Rn. 4, juris; OLG Schleswig, Urteil vom 21. Februar 2020 - 1 U 19/19 - NZBau 2020, 371 Rn. 29, beck-online; KG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2019 - 21 U 118/16 -, Rn. 25 ff., juris).
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