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OLG Schleswig, 21.06.2007 - 5 W 36/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Fristverkürzungsantrags nach § 224 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) gegen eine verlängerte Frist trotz Unanfechtbarkeit der Entscheidung zur Verlängerung der richterlichen Frist
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abkürzung der bereits bewilligten Verlängerung einer richterlichen Frist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 04.06.2007 - 16 O 151/05
- OLG Schleswig, 21.06.2007 - 5 W 36/07
- LG Kiel, 18.11.2010 - 16 O 151/05
- OLG Schleswig, 06.06.2012 - 9 U 2/11
- BGH, 18.06.2013 - II ZA 4/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04
Aktiengesellschaft: Informationspflichten des Vorstands gegenüber der …
Auszug aus OLG Schleswig, 21.06.2007 - 5 W 36/07
Was letztlich die Frage ausreichender und rechtzeitiger Information der Hauptversammlung betrifft (dazu vgl. bereits Senat WM 2006, 231 ff) kann dies nicht Gegenstand der Abwägung im Rahmen des § 224 Abs. 2 ZPO anlässlich der Entscheidung über den Abkürzungsantrag im vorliegenden Verfahren über die Anfechtung eines zwei Jahre zurückliegenden Hauptversammlungsbeschlusses sein. - BGH, 22.10.1997 - VIII ZB 32/97
Wirksamkeit der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung des …
Auszug aus OLG Schleswig, 21.06.2007 - 5 W 36/07
In diesem Zusammenhang sind seine Interessen an der Abkürzung abzuwägen mit dem grundsätzlich schutzwürdigen Vertrauen der Beklagten in den Bestand der bewilligten Verlängerung (dazu vgl. BGH NJW 1998, 1155 f, bei juris Rn. 9 f), wobei zugleich ihr Interesse an der vorausgegangenen Verlängerung selbst einzustellen ist.