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   OLG Schleswig, 21.10.2009 - 10 UF 169/08   

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https://dejure.org/2009,30318
OLG Schleswig, 21.10.2009 - 10 UF 169/08 (https://dejure.org/2009,30318)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.10.2009 - 10 UF 169/08 (https://dejure.org/2009,30318)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 10 UF 169/08 (https://dejure.org/2009,30318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Ehegatten hinsichtlich der Auszahlung einer zur Tilgung eines Hausfinanzierungsdarlehens dienenden Kapitallebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 741; BGB § 426
    Ansprüche eines Ehegatten hinsichtlich der Auszahlung einer zur Tilgung eines Hausfinanzierungsdarlehens dienenden Kapitallebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Schleswig, 30.09.1992 - 12 U 9/91

    Ausgleichsansprüche nach endgültiger Trennung der Ehepartner

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.2009 - 10 UF 169/08
    Dies beruht auf dem Grundgedanken, dass die finanziellen Leistungen des verdienenden Ehegatten und die Haushaltsführung des anderen Ehegatten grundsätzlich gleichwertige Beiträge zur ehelichen Lebensgemeinschaft darstellen (Kleinle FamRZ 1997, 8, 10; OLG Schleswig NJW-RR 1993, 1029 ).
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 176/00

    Gesamtschuldnerischer Ausgleich von Einkommenssteuer-Vorauszahlungen unter

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.2009 - 10 UF 169/08
    Wenn nur ein Ehegatte verdient, während der andere die Haushaltsführung übernimmt, entfällt deshalb regelmäßig die Ausgleichspflicht des nicht verdienenden Ehegatten (BGH NJW 2000, 1944, 1945; NJW 2002, 1570 ; BGHZ 87, 265, 269; BGH NJW 1995, 652, 653; Staudinger/Noack, BGB , 2005, § 426 Rn 207 mwN).
  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.2009 - 10 UF 169/08
    Eine anderweitige Bestimmung kann sich aus dem Gesetz, aus einer Vereinbarung, aus dem Inhalt und Zweck des zwischen den Gesamtschuldnern bestehenden Rechtsverhältnisses oder aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens ergeben (BGH FamRZ 1993, 676 ).
  • BGH, 13.04.2000 - IX ZR 372/98

    Haftung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.2009 - 10 UF 169/08
    Wenn nur ein Ehegatte verdient, während der andere die Haushaltsführung übernimmt, entfällt deshalb regelmäßig die Ausgleichspflicht des nicht verdienenden Ehegatten (BGH NJW 2000, 1944, 1945; NJW 2002, 1570 ; BGHZ 87, 265, 269; BGH NJW 1995, 652, 653; Staudinger/Noack, BGB , 2005, § 426 Rn 207 mwN).
  • BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82

    Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.2009 - 10 UF 169/08
    Wenn nur ein Ehegatte verdient, während der andere die Haushaltsführung übernimmt, entfällt deshalb regelmäßig die Ausgleichspflicht des nicht verdienenden Ehegatten (BGH NJW 2000, 1944, 1945; NJW 2002, 1570 ; BGHZ 87, 265, 269; BGH NJW 1995, 652, 653; Staudinger/Noack, BGB , 2005, § 426 Rn 207 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.1990 - 10 U 154/90

    Zum Ausgleichsanspruch wegen einer Steuerüberzahlung infolge der Nichtbeachtung

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.2009 - 10 UF 169/08
    Ein nachträglicher Ausgleich stellte sich als ein Verstoß gegen das Rechtsgebot des konsequenten Verhaltens dar (OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 441; MünchKomm-Wacke, BGB , 4. Auflage 2000, § 1360b Rn 1 ; Kleinle FamRZ 1997, 8, 10).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 62/98

    Teilhabe eines Ehegatten an Guthaben auf dem Sparkonto des anderen

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.2009 - 10 UF 169/08
    So wie anerkannt ist, dass an Forderungen aus einem Kontoguthaben eines der Eheleute als (alleinigem) Kontoinhaber aufgrund stillschweigend begründeter Bruchteilsgemeinschaft eine gemeinschaftliche Berechtigung der Eheleute bestehen kann (zB BGH FamRZ 2002, 1696 ; FamRZ 2000, 948; FamRZ 1966, 4222), kommt dies auch für andere Forderungen eines der Eheleute in Betracht, etwa - wie hier - aus einer von ihm allein abgeschlossenen Lebensversicherung (dazu OLG Bremen FamRZ 2009, 779 mwN).
  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 59/93

    Ausgleichsansprüche des die gemeinsamen Schulden der Ehepartner allein

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.2009 - 10 UF 169/08
    Wenn nur ein Ehegatte verdient, während der andere die Haushaltsführung übernimmt, entfällt deshalb regelmäßig die Ausgleichspflicht des nicht verdienenden Ehegatten (BGH NJW 2000, 1944, 1945; NJW 2002, 1570 ; BGHZ 87, 265, 269; BGH NJW 1995, 652, 653; Staudinger/Noack, BGB , 2005, § 426 Rn 207 mwN).
  • OLG Bremen, 23.09.2008 - 4 W 6/08

    Rechtsverhältnisse an einer zu Ehezeiten gemeinsam angesparten Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.2009 - 10 UF 169/08
    So wie anerkannt ist, dass an Forderungen aus einem Kontoguthaben eines der Eheleute als (alleinigem) Kontoinhaber aufgrund stillschweigend begründeter Bruchteilsgemeinschaft eine gemeinschaftliche Berechtigung der Eheleute bestehen kann (zB BGH FamRZ 2002, 1696 ; FamRZ 2000, 948; FamRZ 1966, 4222), kommt dies auch für andere Forderungen eines der Eheleute in Betracht, etwa - wie hier - aus einer von ihm allein abgeschlossenen Lebensversicherung (dazu OLG Bremen FamRZ 2009, 779 mwN).
  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 9/01

    Teilhabe eines Ehegatten an einem mit Mitteln des anderen angesparten Sparkonto

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.2009 - 10 UF 169/08
    So wie anerkannt ist, dass an Forderungen aus einem Kontoguthaben eines der Eheleute als (alleinigem) Kontoinhaber aufgrund stillschweigend begründeter Bruchteilsgemeinschaft eine gemeinschaftliche Berechtigung der Eheleute bestehen kann (zB BGH FamRZ 2002, 1696 ; FamRZ 2000, 948; FamRZ 1966, 4222), kommt dies auch für andere Forderungen eines der Eheleute in Betracht, etwa - wie hier - aus einer von ihm allein abgeschlossenen Lebensversicherung (dazu OLG Bremen FamRZ 2009, 779 mwN).
  • OLG Hamburg, 17.12.2013 - 7 UF 90/11

    Bereicherungsanspruch des früheren Grundstücksmiteigentümers gegenüber dem

    Sie ist wirtschaftlich nicht anders zu behandeln, als wenn die vom Antragsteller entrichteten Raten regelmäßig zur Tilgung des Darlehens eingesetzt worden wären (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 14. November 2011, 12 U 712/10, Rn. 24 zitiert nach juris; OLG Schleswig, Urteil vom 21. Oktober 2009, 10 UF 169/08, Rn. 30 zitiert nach juris).
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