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   OLG Schleswig, 22.01.2019 - 16 W 146/18   

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https://dejure.org/2019,1543
OLG Schleswig, 22.01.2019 - 16 W 146/18 (https://dejure.org/2019,1543)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.01.2019 - 16 W 146/18 (https://dejure.org/2019,1543)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 16 W 146/18 (https://dejure.org/2019,1543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Erschwerung der Sachaufklärung: Kein Ordnungsgeld bei Vergleichsvollmacht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld bei Nichterscheinen der Partei

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZB 4/07

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der persönlich geladenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.2019 - 16 W 146/18
    Eine Kostenentscheidung ist im Falle einer erfolgreichen Beschwerde - wie hier - nicht veranlasst (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1364 m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 01.02.2011 - 2 W 91/10

    Ordnungsgeldverhängung wegen Ausbleiben der Partei trotz Anordnung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.2019 - 16 W 146/18
    Soweit es nicht um eine Erschwerung der Sachaufklärung geht - und zur Sachaufklärung wurde das persönliche Erscheinen des Beklagten zu 3) vorliegend gerade nicht angeordnet - reicht zur Vermeidung der Festsetzung eines Ordnungsgeldes bereits die formale Bevollmächtigung des erschienenen Prozessbevollmächtigten zum Vergleichsschluss aus (BGH NJW-RR 2011, 1363, Rn. 20 f. bei juris; a. A. OLG Naumburg MDR 2011, 943, Rn. 7 ff. bei juris).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 77/10

    Ausbleiben der Partei im Verhandlungstermin trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.2019 - 16 W 146/18
    Soweit es nicht um eine Erschwerung der Sachaufklärung geht - und zur Sachaufklärung wurde das persönliche Erscheinen des Beklagten zu 3) vorliegend gerade nicht angeordnet - reicht zur Vermeidung der Festsetzung eines Ordnungsgeldes bereits die formale Bevollmächtigung des erschienenen Prozessbevollmächtigten zum Vergleichsschluss aus (BGH NJW-RR 2011, 1363, Rn. 20 f. bei juris; a. A. OLG Naumburg MDR 2011, 943, Rn. 7 ff. bei juris).
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