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OLG Schleswig, 22.02.2017 - 7 U 127/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Führung des Fristenkalenders in einem Anwaltsbüro; Anforderungen an die Ausgangskontrolle hinsichtlich der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 85 Abs. 2, 233, 522 Abs. 1, S. 2
Widereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsanwalt; Rechtsmittelbegründungsfrist; Fristenkalender; Vorfrist; Fristenkontrolle - rechtsportal.de
ZPO §§ 85 Abs. 2, 233, 522 Abs. 1, S. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Organisatorische Anforderungen zur Wahrung von Rechtsmittelbegründungsfristen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fristenkontrolle durch den Rechtsanwalt - und die Vorfrist
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung von Vorfristen
Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2017 - 7 U 127/16
Rechtsmittelbegründungsfristen müssen gesondert und unverwechselbar im Fristenkalender eingetragen werden (…Zöller a. a. O. "Fristenbehandlung") und zusätzlich ist die Eintragung einer Vorfrist zu veranlassen (4 Tage sind ausreichend; vgl. Zöller a. a. O. m. H. auf BGH NJW 2000, 365, 366).