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   OLG Schleswig, 22.02.2017 - 7 U 127/16   

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https://dejure.org/2017,10118
OLG Schleswig, 22.02.2017 - 7 U 127/16 (https://dejure.org/2017,10118)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.02.2017 - 7 U 127/16 (https://dejure.org/2017,10118)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 7 U 127/16 (https://dejure.org/2017,10118)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Führung des Fristenkalenders in einem Anwaltsbüro; Anforderungen an die Ausgangskontrolle hinsichtlich der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 85 Abs. 2, 233, 522 Abs. 1, S. 2
    Widereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsanwalt; Rechtsmittelbegründungsfrist; Fristenkalender; Vorfrist; Fristenkontrolle

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 85 Abs. 2, 233, 522 Abs. 1, S. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Organisatorische Anforderungen zur Wahrung von Rechtsmittelbegründungsfristen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristenkontrolle durch den Rechtsanwalt - und die Vorfrist

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung von Vorfristen

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2017 - 7 U 127/16
    Rechtsmittelbegründungsfristen müssen gesondert und unverwechselbar im Fristenkalender eingetragen werden (Zöller a. a. O. "Fristenbehandlung") und zusätzlich ist die Eintragung einer Vorfrist zu veranlassen (4 Tage sind ausreichend; vgl. Zöller a. a. O. m. H. auf BGH NJW 2000, 365, 366).
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