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OLG Schleswig, 22.05.1996 - 9 W 36/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Anwaltsblatt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AnwBl 1996, 644
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Schleswig, 26.03.1996 - 9 W 37/96
Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.1996 - 9 W 36/96
Wird die Berufung zurückgenommen und stellt nunmehr der erstinstanzliche Anwalt des Berufungsbekl, der nicht durch einen Berufungsanwalt vertreten war, den Verlustigkeits- und Kostenantrag nach § 515 Abs. 3 ZPO, dann sind die dadurch verursachten Kosten nicht erstattungsfähig (Ergänzung zum Senatsbeschl.v. 26.3.1996 - 9 W 37/96).Zur Begründung im einzelnen kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf die den Parteien mitgeteilten Gründe des Beschlusses des Senats vom 26.3.1996 - 9 W 37/96 - verwiesen werden.
- BGH, 14.12.1954 - V ZR 8/53
Verlusterklärung. Streitwert
Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.1996 - 9 W 36/96
Der BGH hat in seinem Beschl. v. 14.12.1954 (BGHZ 15, 394 ff, 397) schon darauf hingewiesen, daß Fälle in der Praxis kaum vorgekommen sind, in denen der Streit nach der Zurücknahme des Rechtsmittels noch weitergegangen ist. - BGH, 21.03.1991 - IX ZR 186/90
Anwaltsgebührenrechtlicher Begriff des Rechtszuges; Anforderungen an den Abschluß …
Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.1996 - 9 W 36/96
Da die Kl hier irgendeine Tätigkeit ihres Korrespondenzenwalts nicht vorträgt, braucht hier nicht näher auf die weitere Frage eingegangen zu werden, welche Tätigkeiten noch dem ersten Rechtszuge gebührenrechtlich zuzurechnen sind (vgl. dazu BGH JurBüro 1991, 1647). - RG, 09.10.1937 - V 54/37
Ist für den Ausspruch des Verlustes eines Rechtsmittels der Streitwert der …
Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.1996 - 9 W 36/96
Sie stützt sich dazu insbesondere auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts, das für den Ausspruch des Verlustes eines Rechtsmittels den Streitwert der Hauptsache anzusetzen pflegte (RGZ 155, 382).
- OLG Karlsruhe, 11.04.2001 - 11 W 6/01
Ratsgebühr für Auskunft über Berufungsinstanz - Anfrage des Berufungsbeklagten an …
Ein Antrag nach § 515 Abs. 3 ZPO, der allein dazu dient, die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Kosten zu schaffen, die - wie dargelegt - nicht entstanden sind, ist rechtsmissbräuchlich und kann nicht dazu führen, dass weitere, nunmehr erstattungsfähige Kosten anfallen (Senatsbeschluss vom 28.08.1994, JurBüro 1995, 88, 90; OLG Koblenz JurBüro 1993, 486; OLG Schleswig JurBüro 1996, 541f; OLG Hamm JurBüro 1997, 311). - OLG Köln, 22.08.2001 - 17 W 241/01 Nach anderer Auffassung (vgl. OLG Schleswig, Beschl. vom 26.3.1996 - 9 W 37/96 - in: OLGR 1996, 239 - sowie vom 22.5.1996 - 9 W 36/96 - in: OLGR 1996, 253; OLG Koblenz, Beschl. vom 16.2.1995 - 14 W 87/95 - in: MDR 1996, 210 - sowie vom 19.8.1999 - 14 W 549/99 - in: AnwBl. 2000, 261; OLG Oldenburg, Beschl. vom 17.10.1998 - 6 W 100/98 - in: OLGR 1999, 31; OLG Köln, Beschl. vom 3.6.1997 - 25 WF 63/97 - in: OLGR 1997, 307; OLG München, Beschl. vom 26.1.1999 - 11 W 625/99 - in: MDR 1999, 568 m.w.N.;… Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 37 BRAGO Rdnr. 42 m.w.N.) fehlt es regelmäßig an der Erstattungsfähigkeit solcher Kosten.