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OLG Schleswig, 22.09.2016 - 11 U 108/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- focus.de (Pressebericht, 22.09.2016)
Ökostrom-Erzeuger zu 200.000 Euro EEG-Rückzahlung verurteilt
- bbgundpartner.de (Kurzinformation)
Solaranlagenbetreiber zu hoher Rückzahlung von erhaltener EEG-Vergütung verurteilt
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 01.10.2015 - 6 O 122/15
- LG Itzehoe, 07.12.2015 - 6 O 122/15
- OLG Schleswig, 22.09.2016 - 11 U 108/15
- BGH, 19.09.2017 - VIII ZR 232/16
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.09.2017 - VIII ZR 232/16
Erneuerbare Energien: Rechtmäßigkeit der Verringerung der Einspeisevergütung als …
a) Das Berufungsgericht (OLG Schleswig, Urteil vom 22. September 2016 - 11 U 108/15, juris) hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) zugelassen, da die streitige Frage nach einer Pflicht der Betreiber von Photovoltaikanlagen zu einer Rückerstattung der EEG-Einspeisevergütung, die diese vor der Meldung der Anlage an die Bundesnetzagentur erhalten haben, in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftrete und hierzu eine höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht vorhanden sei. - LG Flensburg, 04.11.2016 - 7 S 28/16
Rückforderung von gezahlter Einspeisevergütung
Die Klägerin verteidigt das erstinstanzliche Urteil unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vom 21.06.2016 (Az.: 3 U 108/15) und vom 22.09.2016 (Az.: 11 U 108/15).