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   OLG Schleswig, 22.11.2012 - 16 U (Kart) 22/12   

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https://dejure.org/2012,36626
OLG Schleswig, 22.11.2012 - 16 U (Kart) 22/12 (https://dejure.org/2012,36626)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.11.2012 - 16 U (Kart) 22/12 (https://dejure.org/2012,36626)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. November 2012 - 16 U (Kart) 22/12 (https://dejure.org/2012,36626)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Kartellrechtswidrige Kommunalisierung eines örtlichen Stromverteilungsnetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 1, 46 EnWG, § 20 GWB
    Gemeindliche Konzessionsvergabe betreffend den Betrieb eines örtlichen Stromverteilnetzes

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 46 Abs. 3; EnWG § 46 Abs. 1 S. 1
    Entscheidung der Gemeinde über die Vergabe von Wegerechtskonzessionen für den Betrieb eines örtlichen Stromverteilnetzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschluss eines Konzessionsvertrags für Stromverteilungsnetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kartellrecht: Stromversorger muss örtliche Stromnetze nicht an neu gegründete Stadtwerke herausgeben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kommunen können örtliche Stromnetze nicht einfach wieder einheimsen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stromversorger muss die örtlichen Stromnetze nicht herausgeben - Kommunalisierung kartellrechtswidrig

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Kartellrechtswidrige Kommunalisierung eines örtlichen Stromverteilungsnetzes

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Verhältnis der Zielsetzungen aus § 1 EnWG zu weiteren Vergabekriterien

  • kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Herausgabe örtlicher Stromnetze

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.11.2012 - 16 U (Kart) 22/12
    Dafür müsse sie gemäß der - ihrer Ansicht nach fortgeltenden - sog. Kaufering-Entscheidung des BGH vom 16. November 1999 (BGHZ 143, 128) nur den Ertragswert (von ihres Erachtens 1, 186 Mio. EUR) zahlen und nicht den sehr viel höheren und damit kartellrechtswidrig "prohibitiv" wirkenden Sachzeitwert (den die Beklagte auf rd. 5,012 Mio. EUR berechnet hatte).

    Die Parteien streiten darüber, ob, wovon der Gesetzgeber ausgeht, diese Einfügung lediglich eine Klarstellung ist (so die Beklagte) oder ob § 46 Abs. 3 EnWG in der zum Zeitpunkt der Konzessionsentscheidung geltenden Fassung des EnWG 2005 keinen Hinweis darauf enthalten habe, dass eine Gemeinde bei der Auswahl des Unternehmens den Zielen des § 1 verpflichtet sei, sodass eine nachträgliche Verpflichtung in Bezug auf das abgeschlossene Konzessionsverfahren eine unzulässige Rückwirkung darstelle (so die Klägerin, etwa Bl. 246) und bis dahin die Gemeinden gemäß der Kaufering-Entscheidung des BGH (BGHZ 143, 128, Rn 53 bei [...]) "völlig frei und ungehindert darüber sollen entscheiden können, welcher Partner fortan für die Energieversorgung zuständig sein solle", was (a.a.O. Rn 51) die Freiheit zur Entscheidung einschließe, "ob die Energieversorgung durch den bisherigen Vertragspartner, durch ein konkurrierendes Versorgungsunternehmen oder aber auch durch die Kommune selbst fortgesetzt werden" solle.

  • BGH, 29.09.2009 - EnZR 15/08

    Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.11.2012 - 16 U (Kart) 22/12
    Der BGH hat zwar in einem auch von den Parteien diskutierten Urteil vom 29. September 2009, EnZR 15/08 (IR 2010, 84, hier Anlage K 43) ausgesprochen, dass der gesetzliche Anspruch nach allgemeinen Regeln selbstständig neben die konzessionsvertragliche Vereinbarung trete (Rn 13 bei [...]).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Bei den einer Nachprüfung nach dem GWB nicht unterliegenden (reinen) Konzessionsvergaben nach § 46 EnWG ergibt sich - im Sinn einer unselbständigen Nebenpflicht - eine Verpflichtung der Bieter, den Auftraggeber insbesondere auch auf Rechtsverstöße im Vergabeverfahren hinzuweisen, im Übrigen aus dem durch Anforderung der Vergabeunterlagen begründeten vorvertraglichen Schuldverhältnis nach §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB (vgl. dazu BGH, Urt. v. 9.6.2011 - X ZR 143/10, VergabeR 2011, 703, Rettungsdienstleistungen II; zu Hinweispflichten siehe BGH, Urt. v. 18.12.2008 - VII ZR 201/06, NZBau 2009, 232, Rn. 15, 23; BGH, NJW-RR 1987, 1306, 1307; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 23.12.2005 - 11 Verg 13/05, BeckRS 2006, 12422; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.1.2010 - I-27 U 1/09, VergabeR 2010, 531, 536 zu den auf Konzessionsvergaben übertragbaren Regeln bei Vergaben unterhalb der Auftrags-Schwellenwerte; LG Köln, Urt. v. 7.11.2012 - 90 O 59/12, Entscheidungsgründe unter 2.a); a.A. OLG Schleswig, Urt. v. 22.11.2012 - 16 U (Kart) 22/12, UA 37 f.).

    Das ergibt sich zwar noch nicht aus dem vom OLG Schleswig (Urt. v. 22.11.2012 - 16 U (Kart) 22/12, UA 36; Vorinstanz: LG Kiel, Urt. v. 4.1.2012 - 14 O (Kart) 83/10) herangezogenen Gesichtspunkt, wonach es bei den genannten Konzessionen am Element der "Tätigkeit im Wesentlichen für den Auftraggeber" fehle, weil der Konzessionsnehmer Netzdienstleistungen nicht für den kommunalen Auftraggeber, sondern - zur allgemeinen Versorgung mit Elektrizität und Gas - ganz überwiegend für die in der Gemeinde ansässigen Nachfrager (Kunden und Letztverbraucher) erbringe.

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 31/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Bei den einer Nachprüfung nach dem GWB nicht unterliegenden (reinen) Konzessionsvergaben nach § 46 EnWG ergibt sich - im Sinn einer unselbständigen Nebenpflicht - eine Verpflichtung der Bieter, den Auftraggeber insbesondere auch auf Rechtsverstöße im Vergabeverfahren hinzuweisen, im Übrigen aus dem durch Anforderung der Vergabeunterlagen begründeten vorvertraglichen Schuldverhältnis nach §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB (vgl. dazu BGH, Urt. v. 9.6.2011 - X ZR 143/10, VergabeR 2011, 703, Rettungsdienstleistungen II; zu Hinweispflichten siehe BGH, Urt. v. 18.12.2008 - VII ZR 201/06, NZBau 2009, 232, Rn. 15, 23; BGH, NJW-RR 1987, 1306, 1307; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 23.12.2005 - 11 Verg 13/05, BeckRS 2006, 12422; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.1.2010 - I-27 U 1/09, VergabeR 2010, 531, 536 zu den auf Konzessionsvergaben übertragbaren Regeln bei Vergaben unterhalb der Auftrags-Schwellenwerte; LG Köln, Urt. v. 7.11.2012 - 90 O 59/12, Entscheidungsgründe unter 2.a); a.A. OLG Schleswig, Urt. v. 22.11.2012 - 16 U (Kart) 22/12, UA 37 f.).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 137/12

    Regulierungsbehördliche Anordnung der Übertragung des Eigentums an den für den

    Verstößt der neue Konzessionsvertrag gegen kartellrechtliche Vorschriften, führt dies zu seiner Nichtigkeit, die auch im Verhältnis der Betroffenen und der Beigeladenen zueinander Wirkung entfaltet (vgl. auch OLG Schleswig, Urteile vom 22. November 2012, 16 U (Kart) 21/12 und 16 U (Kart) 22/12).

    Ein Verstoß gegen das in § 46 Abs. 1 S. 1 EnWG verankerte Diskriminierungsverbot stellt zugleich einen Verstoß gegen die allgemeine kartellrechtliche Bestimmung des § 20 GWB dar (vgl. hierzu ausführlich OLG Schleswig, Urteile vom 22. November 2012, 16 U (Kart) 21/12, S. 31 f. Und 16 U (Kart) 22/12, S. 33 f).

    Nach Auffassung des Senats (ebenso OLG Schleswig, Urteile vom 22. November 2012, 16 U(Kart) 21/12, S. 18 f. und 16 U (Kart) 22/12, S. 22 f.; Lecheler, a.a.O., S. 184; a. A. Salje, Energiewirtschaftsgesetz, 2. Auflage, § 46 Rn. 97 ff.; Hellermann in Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 2. Auflage, § 46 Rn. 52) stellt § 46 Abs. 1 S. 1 EnWG insoweit den Grundtatbestand für die Vergabe von Konzessionen durch die Gemeinde dar und ist nicht etwa, wie teilweise vertreten wird, eine Spezialregelung nur für einfache Wegenutzungsverträge, insbesondere für Verträge über die Errichtung und den Betrieb von sog. Direktleitungen.

    Vom Standpunkt des EnWG wäre auch kaum verständlich, dass das Diskriminierungsverbot nur für den wettbewerbspolitisch wenig bedeutsamen Bereich der Direktleitungen geltend sollte, nicht aber für die erheblich bedeutsameren gemeindlichen Konzessionsverträge, die praktisch das gesamte deutsche Verteilnetz betreffen (OLG Schleswig, Urteile vom 22. November 2012, 16 U(Kart) 21/12, S. 19 und 16 U (Kart) 22/12, S. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2013 - 1 S 1047/13

    Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens; Pflichten der Gemeinden bei

    Nur durch die Beachtung dieser Gebote der Gleichbehandlung und Transparenz lässt sich ein Verfahren wettbewerblich ausgestalten (vgl. Schaub, NdsVBl. 2013, 89 ; ähnlich OLG Schleswig, Urt. v. 22.11.2012 - 16 U (Kart) 22/12 - juris Rn. 114 ff.).

    § 46 Abs. 4 EnWG dient dazu sicherzustellen, dass auch bei einer Konzessionsvergabe an einen Eigenbetrieb spätestens alle 20 Jahre ein Wettbewerb um die Konzessionen stattfinden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2013, a.a.O., Rn. 77 ff.; OLG Schleswig, Urt. v. 22.11.2012 , a.a.O., Rn. 122; Theobald, a.a.O., § 46 EnWG Rn. 111; Höch, RdE 2013, 60 ; Dünchheim, DVBl. 2013, 603 ; i. Erg.

  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Soweit das OLG Schleswig (Urteil vom 22. November 2012 - 16 U (Kart) 22/12, SchlHA 2013, 204 = EnWZ 2013, 84, Rn. 134 nach juris) beanstandet hat, dass zum Zeitpunkt der dortigen Konzessionierungsentscheidung durch die Stadtvertretung der Eigenbetrieb, dem die Konzession übertragen werden sollte, noch nicht einmal gegründet gewesen sei, hatte dort eine solche Prüfung der Leistungsfähigkeit der ins Auge gefassten Organisationsstruktur gerade nicht stattgefunden.
  • OLG Brandenburg, 22.08.2017 - 6 U 1/17

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrags: Anforderungen an ein

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der unterschiedlichen Kostenstruktur ein Effizienzwert für Netze in ländlichen Gebieten nur begrenzte Aussagekraft für die Effizienz des Betriebes eines Netzes in städtischen Gebieten haben dürfte (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 22.11.2012 - 16 U (Kart) 22/12 Rn 128; zit. nach juris).
  • LG Düsseldorf, 26.02.2014 - 37 O 87/13

    Abschluss eines Konzessionsvertrags über Energielieferung nach Losentscheid

    Ein solcher Verstoß liegt regelmäßig und auch hier vor, wenn die Auswahlentscheidung der Gemeinde gegen das in § 46 Abs. 1 S. 1 EnWG verankerte Diskriminierungsverbot verstößt (vgl. OLG Schleswig, Urteile vom 22. November 2012, 16 U (Kart) 21/12, S. 31 f. und 16 U (Kart) 22/12, S. 33 f sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2012, VI-3 Kart 137/12 (V)).
  • VG Stuttgart, 29.04.2013 - 7 K 1016/13

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung des Bürgerbegehrens "Energie- und

    Danach hat die Gemeinde nach überwiegender Ansicht über den Abschluss von Konzessionsverträgen für Strom- und Gasnetze grundsätzlich in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu entscheiden (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 22.11.2012 - 16 U (Kart) 22/12 - juris; Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers vom 15.12.2010, AS 10 der Behördenakten, künftig: Gemeinsamer Leitfaden; Positionspapier Konzessionsvergabe des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde Energie zur Beteiligung von Gemeinden an Gemeinschaftsunternehmen mit Energieversorgungsunternehmen sowie zu Pachtmodellen im Zusammenhang von wegerechtsbezogenen Konzessionsvergaben im Strom- und Gassektor vom 5.12.2011, AS 10 der Behördenakte).
  • VG Stuttgart, 29.04.2013 - 7 K 929/13

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Bürgerbegehrens; Energieversorgung

    Danach hat die Gemeinde nach überwiegender Ansicht über den Abschluss von Konzessionsverträgen für Strom- und Gasnetze grundsätzlich in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu entscheiden (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 22.11.2012 - 16 U (Kart) 22/12 - juris; Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers vom 15.12.2010, AS 10 der Behördenakten, künftig: Gemeinsamer Leitfaden; Positionspapier Konzessionsvergabe des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde Energie zur Beteiligung von Gemeinden an Gemeinschaftsunternehmen mit Energieversorgungsunternehmen sowie zu Pachtmodellen im Zusammenhang von wegerechtsbezogenen Konzessionsvergaben im Strom- und Gassektor vom 5.12.2011, AS 10 der Behördenakte).
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