Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.02.2021 - 2 W 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,48321
OLG Schleswig, 23.02.2021 - 2 W 1/21 (https://dejure.org/2021,48321)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.02.2021 - 2 W 1/21 (https://dejure.org/2021,48321)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 2 W 1/21 (https://dejure.org/2021,48321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,48321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eltern; Elternteil; Familiensache; Schwiegereltern; sonstige Familiensache; Stiefeltern; Stiefelternteil

  • rechtsportal.de

    Eltern; Elternteil; Familiensache; Schwiegereltern; sonstige Familiensache; Stiefeltern; Stiefelternteil

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 547
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2021 - 2 W 1/21
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur dann zu, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufwirft (Hamdorf, in: Münchener Kommentar zur ZPO, a. a. O., § 574 Rn. 10; vgl. auch BGH, NJW-RR 2010, 1047, Rn. 3, zur Parallelvorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO).
  • VGH Bayern, 08.12.2015 - 4 C 15.2471

    Kostentragung bei erfolgreicher Rechtswegbeschwerde

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2021 - 2 W 1/21
    Einer Kostenentscheidung bedarf es in Konstellationen wie der vorliegenden nicht (so auch BayVGH, NVwZ-RR 2016, 399 [400], Rn. 9; Mayer, a. a. O., Rn. 32).
  • BGH, 18.05.2011 - X ARZ 95/11

    Bindungswirkung einer Verweisung des Arbeitsgerichts an das Amtsgericht bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2021 - 2 W 1/21
    Da sich die Anwendungsbereiche von § 281 Abs. 1 ZPO, § 17a Abs. 2 GVG und § 17a Abs. 6 GVG gegenseitig ausschließen, entfalten auf diese unterschiedlichen Vorschriften gestützte Verweisungsbeschlüsse wechselseitig keine Bindungswirkung und schließen Weiterverweisungen aus dem jeweils anderen Rechtsgrund daher nicht aus (BGH, NJW-RR 2011, 1497; BAG, NJW 1996, 742; Mayer, in: Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 17 Rn. 43; Prütting, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., § 281 Rn. 46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht