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   OLG Schleswig, 23.02.2022 - 9 Wx 23/21   

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https://dejure.org/2022,6277
OLG Schleswig, 23.02.2022 - 9 Wx 23/21 (https://dejure.org/2022,6277)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.02.2022 - 9 Wx 23/21 (https://dejure.org/2022,6277)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - 9 Wx 23/21 (https://dejure.org/2022,6277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zum Umfang des Auskunftsanspruchs wegen eines Fake-Accounts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TTDSG § 21 Abs. 2; TMG a.F. § 14
    Auskunftsansprüche hinsichtlich eines Nutzerkontos auf Instagram; Auskunftserteilung über Bestandsdaten; Spezialgesetzliche Anspruchsgrundlage für eine Auskunftspflicht des Betreibers einer Social-Media-Plattform gegenüber den Betroffenen von ...

  • rechtsportal.de

    TTDSG § 21 Abs. 2; StGB § 185
    Auskunft über Bestandsdaten eines auf der Plattform Instagram registrierten Nutzers; Strafrechtlich relevante Verletzung des allgemeinen Perönlichkeitsrechts; Schaffung eines Fake-Accounts

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Auskunftsansprüche nach dem TTDSG

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Instagram bei Persönlichkeitsrechtsverletzung zu Auskunft über User verpflichtet

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Instagram muss dem Geschädigten bei Persönlichkeitsrechtsverletzung Auskunft über E-Mail und Telefonnummer des Nutzers geben

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Social Media - und der Auskunftsanspruch bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegen Betreiberin einer Social-Media-Plattform bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegen Betreiberin einer Social-Media-Plattform bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Fake-Account" mit Sexauftritt einer ahnungslosen Frau - Bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts muss Instagram Nutzerdaten herausgeben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Instagram muss Auskunft zu Name, E-Mail und Telefon-Nummer eines Rechtsverletzers geben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auskunftsanspruch gegen Betreiberin einer Social-Media-Plattform bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Instagram unterliegt Auskunftspflicht bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    TTDSG: Schnellere Auskunft von Instagram & Co.?

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftsanspruch - Instagram muss Stammdaten von Nutzern herausgeben

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 770
  • MDR 2022, 826
  • MMR 2022, 480
  • K&R 2022, 372
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18

    Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2022 - 9 Wx 23/21
    Die internationale Zuständigkeit für das richterliche Gestattungsverfahren nach § 21 Abs. 2 und Abs. 3 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) richtet sich nach der EuGVVO, da es sich dabei um eine Zivilsache im Sinne von Art. 1 Abs. 1 EuGVVO handelt (BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - VI ZB 39/18, juris Rn. 19).

    Vielmehr folgt der Senat insoweit der Auffassung des Bundesgerichtshofs, wonach es sich bei § 21 TTDSG (bzw. der Vorgängernorm § 14 TMG a.F.) um eine Rechtsvorschrift im Sinne des Art. 6 Abs. 4 DSGVO handelt (BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - VI ZB 39/18, juris Rn. 40 ff.).

    Diese Norm ist lex specialis zu der allgemeinen Kostenregelung in § 81 FamFG, so dass eine abweichende Kostenentscheidung nicht möglich ist (BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - VI ZB 39/18, juris Rn. 13).

  • BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2022 - 9 Wx 23/21
    Die Äußerungen auf dem Nutzerkonto sind auch nicht wegen einer Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 StGB, der den Belangen der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG Ausdruck verleiht, gerechtfertigt (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2021 - 1 BvR 1073/20 -, juris Rn. 26 mwN).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 19. Dezember 2021 (1 BvR 1073/20, juris Rn. 25) § 21 TTDSG sowie seine Vorgängernorm als Rechtsgrundlage für einen Auskunftsanspruch anerkannt, ohne eine mögliche europarechtliche Einschränkung zu problematisieren.

  • BGH, 13.01.2022 - I ZR 35/21

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Förderung des Absatzes eines fremden Unternehmens

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2022 - 9 Wx 23/21
    Die genannten Ausnahmen sind hier nicht einschlägig, vielmehr handelt es sich bei dem von der Beteiligten angebotene Dienst Instagram um ein Telemedium im Sinne der Vorschrift (BGH, Urteil vom 13. Januar 2022 - I ZR 35/21, juris Rn. 57).
  • BGH, 29.03.2017 - XII ZB 51/16

    Betreuungssache: Zustellung eines anfechtbaren Beschlusses an alle

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2022 - 9 Wx 23/21
    Da es keine Vermutung für den Zugang der formlos übersandten Entscheidung gibt, hat die Frist aus § 63 Abs. 1 FamFG nicht zu laufen begonnen (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2015 - XII ZB 491/14, NJW 2015, 2576, 2577, Rn. 7; Beschluss vom 29. März 2017 - XII ZB 51/16, MDR 2017, 661 Rn. 8).
  • BGH, 13.05.2015 - XII ZB 491/14

    Betreuungssache: Unwirksamkeit der Bekanntgabe eines anfechtbaren Beschlusses

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2022 - 9 Wx 23/21
    Da es keine Vermutung für den Zugang der formlos übersandten Entscheidung gibt, hat die Frist aus § 63 Abs. 1 FamFG nicht zu laufen begonnen (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2015 - XII ZB 491/14, NJW 2015, 2576, 2577, Rn. 7; Beschluss vom 29. März 2017 - XII ZB 51/16, MDR 2017, 661 Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 06.09.2022 - 14 W 61/22

    Verpflichtung des Betreibers einer Social-Media-Plattform zur Auskunftserteilung

    a) Dies erfordert die Erfüllung eines strafgesetzlichen Tatbestands, denn der in § 21 Abs. 2 TTDSG genannte § 1 Abs. 3 NetzDG führt als rechtswidrige Inhalte ausdrücklich solche auf, die den Tatbestand der dort genannten Vorschriften des StGB, darunter §§ 185 - 187 StGB, erfüllen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 23.03.2022 - 9 Wx 23/21 Tz. 35, beck- online m.w.N.).
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