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   OLG Schleswig, 23.03.2007 - 8 WF 191/06, 8 WF 195/06   

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https://dejure.org/2007,6770
OLG Schleswig, 23.03.2007 - 8 WF 191/06, 8 WF 195/06 (https://dejure.org/2007,6770)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.03.2007 - 8 WF 191/06, 8 WF 195/06 (https://dejure.org/2007,6770)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. März 2007 - 8 WF 191/06, 8 WF 195/06 (https://dejure.org/2007,6770)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der Anordnung eines Erblassers hinsichtlich der Verpflichtung eines Testamtentsvollstreckers zur Vermögenssorge in Bezug auf das Erbe; Entstehung einer Vertretungslücke durch die Verpflichtung eines Testamentsvollstreckers zur Vermögenssorge; Grenzen der ...

  • Wolters Kluwer

    Folgen der Anordnung eines Erblassers hinsichtlich der Verpflichtung eines Testamtentsvollstreckers zur Vermögenssorge in Bezug auf das Erbe; Entstehung einer Vertretungslücke durch die Verpflichtung eines Testamentsvollstreckers zur Vermögenssorge; Grenzen der ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1597
  • DNotZ 2008, 67
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.01.1993 - 15 W 216/92

    Keine Ernennung des gesetzlichen Vertreters zum Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2007 - 8 WF 191/06
    Ein Erblasser kann daher nicht mit bindender Wirkung bestimmen, dass ein Testamentsvollstrecker zugleich Ergänzungspfleger sein soll (zur Unvereinbarkeit beider Ämter vgl. Münchener Kommentar/Zimmermann, a. a. O., § 2215 Rdnr. 9; Münchener Kommentar/ Schwab, a. a. O., § 1917 Rdnr. 5; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1122 ff.).
  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88

    Zurückweisung des einleitenden Verfahrensantrages wegen Minderjährigkeit des

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2007 - 8 WF 191/06
    Die Eltern können daher z. B. nicht die Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB beantragen (BGHZ 106, 96 ff.) und haben keine Kontrollbefugnisse, weder als gesetzliche Vertreter (Münchener Kommentar/ Huber, BGB, 4. Aufl., § 1638 Rdnr. 18) noch - mangels gesetzlicher Grundlage - aus eigenem Recht (Erman/Michalski, BGB, 10. Aufl., § 1638 Rdnr. 10).
  • BayObLG, 19.04.1989 - BReg. 1a Z 2/89

    Ergänzungspflegschaft; Vermögensverwaltung; Kinder; Beschwerdeberechtigung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2007 - 8 WF 191/06
    Rechtswidrige Beschränkungen der elterlichen Sorge aber beschweren einen Sorgerechtsinhaber selbst dann, wenn das Sorgerecht aus anderen Gründen mit ähnlicher Wirkung wie derjenigen der rechtswidrigen Maßnahme eingeschränkt bzw. einzuschränken wäre (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1342 f.).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 2/07

    Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung der Rechte eines

    Der sich daraus ergebende Interessengegensatz sei so erheblich, dass er die Wahrnehmung der Aufgaben der beiden Ämter durch ein und dieselbe Person ausschließe (BayObLG Rpfleger 1977, 440; OLG Schleswig OLGR 2007, 442; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 162; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 272; OLG Hamm FamRZ 1993, 1122, 1123).
  • OLG Hamm, 15.05.2017 - 7 WF 240/16

    Ergänzungspfleger; Testamentsvollstrecker: Widerspruch des Mündels

    Zur Begründung hat das Familiengericht unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Schleswig-Holstein vom 23.03.2007, Az. 8 WF 191/06 und 8 WF 195/06, sowie die Kommentierung von Palandt/Weidlich, 74. Aufl., § 2197 Rn. 7, ausgeführt, dass ein Erblasser nicht verbindlich bestimmen könne, dass der Testamentsvollstrecker zugleich Ergänzungspfleger sein solle.

    Der gegenteiligen Auffassung (vgl. OLG Schleswig-Holstein, NJW-RR 2007, 1597; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 272; OLG Hamm FamRZ 1993, 1122), der das Familiengericht in dem angefochtenen Beschluss gefolgt ist, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

  • OLG München, 03.06.2022 - 2 WF 232/22

    Sorgeberechtigter Vater und Miterbe in der Rolle als Testamentsvollstrecker für

    Der sich daraus ergebende Interessengegensatz sei so erheblich, dass er die Wahrnehmung der Aufgaben der beiden Ämter durch ein und dieselbe Person ausschließe (BayObLG Rpfleger 1977, 440; OLG Schleswig OLGR 2007, 442; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 162; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 272; OLG Hamm FamRZ 1993, 1122, 1123).
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