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   OLG Schleswig, 23.03.2015 - 1 Ws 79/15 (39/15)   

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https://dejure.org/2015,15803
OLG Schleswig, 23.03.2015 - 1 Ws 79/15 (39/15) (https://dejure.org/2015,15803)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.03.2015 - 1 Ws 79/15 (39/15) (https://dejure.org/2015,15803)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. März 2015 - 1 Ws 79/15 (39/15) (https://dejure.org/2015,15803)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • schleswig-holstein.de PDF, S. 8

    § 11 Abs. 1 JVEG
    Die Übersetzung und Protokollierung aufgezeichneter fremd- sprachiger Ferngespräche ist eine Übersetzungsleistung gemäß § 11 JVEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Abgrenzung von Dolmetscher-, Übersetzer- und Sprachsachverständigentätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Transkription fremdsprachiger Telefongespräche - Dolmetscher- oder Übersetzertätigkeit?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2011 - 2 W 27/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die mündliche Übersetzung von Schriftsätzen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2015 - 1 Ws 79/15
    Übersetzer i. S. v. § 11 JVEG ist, wer schriftlich von einer in eine andere Sprache überträgt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.8.2011 - I-2 W 27/11, BeckRS 2012, 05112; Binz a. a. O. § 9 JVEG Rn. 23).
  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2015 - 1 Ws 79/15
    Seine Aufgabe besteht darin, den Prozessverkehr des Gerichts mit den der Gerichtssprache unkundigen anderen Prozessbeteiligten durch Übertragung der schriftlichen oder mündlich zum Prozess abgegebenen Erklärungen zu ermöglichen (BGHSt 1, 4; Löwe-Rosenberg-Wickern, StPO, 26. Aufl. § 185 GVG Rn. 1).
  • OLG Stuttgart, 11.11.2004 - 5 Ws 39/04

    Übersetzervergütung: Schreibauslagen für die Urschrift der Übersetzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2015 - 1 Ws 79/15
    Eine gesonderte Vergütung der Schreibleistungen gem. § 12 Abs. 1 Nr. 3 JVEG kommt nicht in Betracht, weil sich diese Vorschrift nur auf Gutachten und nicht auf Übersetzungen bezieht (BT-Drs. 15/1971, 184; OLG Stuttgart Justiz 2005, 251; Binz a. a. O. § 11 JVEG Rn. 3).
  • KG, 15.02.2011 - 1 Ws 2/11

    Dolmetscherhonorar: Übersetzung verschiedener Telefongespräche aus

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2015 - 1 Ws 79/15
    Auch die mündliche Übertragung von Tonbandmitschnitten, die in einer Hauptverhandlung vorgespielt werden, ist eine Dolmetscherleistung (KG, Beschluss vom 15. Februar 2011 -1 Ws 2/11- juris; Binz in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG 3. Aufl. § 9 JVEG Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1999 - 1 Ws 352/99

    Entschädigung eines Sprachsachverständigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2015 - 1 Ws 79/15
    Anders als Dolmetscher und Übersetzer hat der Sprachsachverständige die Aufgabe, einen zu dolmetschenden oder zu übersetzenden Text zu interpretieren (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 96), insbesondere bei Erläuterung von im Ausgangstext vorkommenden Abkürzungen, bei unklaren Begriffen, bei unvollständigem oder unklarem Ausgangstext, bei erforderlichen rechtsvergleichenden Überlegungen, aber auch bei Auslegung anderssprachiger Sprachbilder und Redewendungen (Binz a. a. O. § 9 JVEG Rn. 28).
  • OLG Hamm, 21.02.2019 - 4 Ws 150/18

    Vergütung von schriftlichen Übertragungen des Wortlauts überwachter Telefonate in

    An die Auffassung des OLG Schleswig (Beschluss vom 23. März 2015, Az.: 1 Ws 79/15 - juris Rn. 12) sieht sich die Kammer nicht gebunden, da sich der dortige Senat mit § 11 III JVEG nicht auseinandergesetzt hat.

    Die Auffassung, dass die zum Verständnis der Übersetzung angefügten Erläuterungen ebenfalls nach § 11 Abs. 1 Satz 3 JVEG abzurechnen sind, halte ich unter Bezugnahme auf die von der Bezirksrevisorin angeführte Entscheidung des OLG Schleswig vom 23.03.2015 - 1 Ws 79/15 - BeckRS 2015, 11001 RdNr. 16 für sachgerecht.".

    Bei einem Zieltext mit nicht lateinischen Schriftzeichen scheidet diese vereinfachte Honorierungsmöglichkeit aus, da nach Abs. 1 Satz 3 Hs. 2 die Anschläge des Ausgangstexts zu Grunde zu legen sind; in diesem Fall ist daher der Zeitaufwand für die Tätigkeit als Sprachsachverständiger zusätzlich nach § 9 Abs. 1 zu vergüten, wobei ein Stundensatz der Honorargruppe 2 anzusetzen sein dürfte" (so Binz/Dörndorfer/Zimmermann, a.a.O., § 9 JVEG Rn. 33 und § 11 JVEG Rn. 7; so auch OLG Schlweswig, Beschluss v. 23. März 2015 - 1 Ws 79/15 -, juris).

  • OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20

    Vergütung bei einer Übersetzung des Inhalts von Tonaufzeichnungen

    Wie bzw. auf welcher Grundlage die Leistungen der Antragstellerin nach Maßgabe des JVEG zu honorieren sind, hängt davon ab, welche Art von Tätigkeit im konkreten Fall beauftragt und innerhalb des solchermaßen vorgegebenen Rahmens erbracht worden ist (ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. April 2019 - 1 Ws 52/19, juris Rn. 26; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. März 2015 - 1 Ws 79/15 (39/15), juris Rn. 8; KG, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 1 Ws 2/11, juris Rn. 4).
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