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   OLG Schleswig, 23.11.2012 - 3 Wx 74/12   

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https://dejure.org/2012,37728
OLG Schleswig, 23.11.2012 - 3 Wx 74/12 (https://dejure.org/2012,37728)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.11.2012 - 3 Wx 74/12 (https://dejure.org/2012,37728)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. November 2012 - 3 Wx 74/12 (https://dejure.org/2012,37728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 348
    Ehegattentestament; Ankündigung vollständiger Eröffnung des Ehegattentestaments durch Längstlebenden anfechtbar; Umfang der Eröffnungsplicht; Auslassung trennbarer Textpassagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Gemeinsames Ehegattentestament wird nach dem Tod eines Ehepartners regelmäßig komplett eröffnet und bekannt gegeben

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 583
  • FamRZ 2013, 1069
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 29.10.2010 - 2 Wx 161/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen erbrechtlichen Vorbescheid im Verfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.11.2012 - 3 Wx 74/12
    In einer Eröffnung auch der in einer gemeinschaftlichen Verfügung getroffenen Anordnungen des Längstlebenden kann ein schwerer Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht liegen, das auch das Recht auf Geheimhaltung des eigenen Testaments umfasst (OLG Köln, FGPrax 2011, 49; OLG Zweibrücken, FGPrax 2010, 245, 245 f; Bumiller/Harders in dies., FamFG, 10. Aufl. 2011, § 348 Rn. 23; Keidel/Zimmermann, 17. Aufl. 2011, § 348 Rn. 79, § 349 Rn. 29).

    Der Tod des Erstversterbenden macht sie für diesen nur gegenstandslos, doch sind auch gegenstandslose Verfügungen - wie alle anderen unwirksamen Verfügungen auch - grundsätzlich zu eröffnen (BGHZ 91, 105, bei juris Tz. 12; OLG Köln, FGPrax 2011, 49, 50; Bumiller/Harders, § 349 Rn. 4; Keidel/Zimmermann, § 349 Rn. 12; Staudinger/Kanzleiter, Bearb. 2006, § 2273 Rn. 6).

  • BGH, 11.04.1984 - IVa ZB 16/83

    Umfang der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.11.2012 - 3 Wx 74/12
    Der Tod des Erstversterbenden macht sie für diesen nur gegenstandslos, doch sind auch gegenstandslose Verfügungen - wie alle anderen unwirksamen Verfügungen auch - grundsätzlich zu eröffnen (BGHZ 91, 105, bei juris Tz. 12; OLG Köln, FGPrax 2011, 49, 50; Bumiller/Harders, § 349 Rn. 4; Keidel/Zimmermann, § 349 Rn. 12; Staudinger/Kanzleiter, Bearb. 2006, § 2273 Rn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 27.04.2010 - 4 W 37/10

    Nachlassverfahren: Anfechtbarkeit von Mitteilungen des Nachlassgerichts über den

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.11.2012 - 3 Wx 74/12
    In einer Eröffnung auch der in einer gemeinschaftlichen Verfügung getroffenen Anordnungen des Längstlebenden kann ein schwerer Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht liegen, das auch das Recht auf Geheimhaltung des eigenen Testaments umfasst (OLG Köln, FGPrax 2011, 49; OLG Zweibrücken, FGPrax 2010, 245, 245 f; Bumiller/Harders in dies., FamFG, 10. Aufl. 2011, § 348 Rn. 23; Keidel/Zimmermann, 17. Aufl. 2011, § 348 Rn. 79, § 349 Rn. 29).
  • OLG Dresden, 13.10.2014 - 17 W 905/14
    Bei der nachlassgerichtlichen Versagung, Einsicht in den kompletten Testamentstext zu gewähren, handelt es sich um eine beschwerdefähige Entscheidung (Rellermeyer in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG-Kommentar, 2. Aufl. 2013, § 349 Rn. 5, zitiert nach juris; vgl. für die Ankündigung der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments, Schleswig Holsteiniches OLG, NJW-RR 2013, 583, zitiert nach juris; Senatsrechtsprechung: Beschluss vom 03.09.2014, Az.: 17 W 962/14, nicht veröffentlicht).

    Der Tod des Erstversterbenden macht sie für diesen nur gegenstandlos, doch sind auch gegenstandslose Verfügungen - wie alle anderen unwirksamen Verfügungen auch - grundsätzlich zu eröffnen (BGHZ 91, 105, bei juris Tz. 12; Schleswig Holsteinisches OLG, NJW-RR 2013, 583 m.w.N.).

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