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   OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 84/13   

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https://dejure.org/2014,8371
OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 84/13 (https://dejure.org/2014,8371)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.03.2014 - 3 Wx 84/13 (https://dejure.org/2014,8371)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. März 2014 - 3 Wx 84/13 (https://dejure.org/2014,8371)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • zvi-online.de

    InsO § 324 Abs. 1 Nr. 6, § 209 Abs. 1; BGB § 1836 Abs. 1, § 1915 Abs. 1; VBVG § 1 Abs. 2, § 4 Abs. 1
    Zu den Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs des Nachlasspflegers gegen die Staatskasse im Falle einer eröffneten Nachlassinsolvenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836; BGB § 1836e; BGB § 1915; VBVG § 1, 4
    Begriff der Mittellosigkeit des Nachlasses als Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Itzehoe - 34 VI 491/12
  • OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 84/13

Papierfundstellen

  • NZI 2014, 712
  • FamRZ 2015, 281
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01

    Schriftform einer Beschwerdeschrift, der die Unterschrift des Bezirksrevisors

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 84/13
    Dies ist nur gewährleistet, wenn die Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Vergütung von Betreuten in angemessener Zeit erfüllt werden können (BayObLG, FamRZ 2002, 416, 417; ausführlich und im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg, FamRZ 1996, 437).
  • OLG Oldenburg, 20.12.1995 - 5 W 194/95

    Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer, Vergütung, Mittellosigkeit, Sozialhilfe,

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 84/13
    Dies ist nur gewährleistet, wenn die Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Vergütung von Betreuten in angemessener Zeit erfüllt werden können (BayObLG, FamRZ 2002, 416, 417; ausführlich und im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg, FamRZ 1996, 437).
  • OLG Naumburg, 26.01.2011 - 2 Wx 17/10

    Nachlasspflegervergütung aus der Staatskasse: Nachholung der Feststellung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 84/13
    b) Mittellosigkeit des Nachlasses ist aber auch dann anzunehmen, wenn der Verwertung des Nachlassvermögens ein tatsächliches oder rechtliches Hindernis entgegensteht oder die Verwertung in angemessener Zeit nicht durchgeführt werden kann (OLG Naumburg, FamRZ 2011, 1252, 1253; Leipold in MüKo BGB, 6. Aufl. 2013, § 1360 Rn. 75).
  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 84/13
    a) Mittellosigkeit liegt im Grundsatz dann vor, wenn ein die Vergütung deckender Aktivnachlass nicht vorhanden ist (BayObLG ZEV 2000, 410, 412; W. Schlüter in Erman, 13. Aufl. 2011, § 1960 Rn. 25 a. E.).
  • OLG Saarbrücken, 13.05.2014 - 5 W 23/14

    Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers: Festsetzung gegen die Staatskasse

    Gegenstände, die nicht oder jedenfalls nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise und in angemessener Zeit verwertet werden können, bleiben außer Betracht (OLG Naumburg, FamRZ 2014, 245; OLG Schleswig, Beschl. v. 24.3.2014 - 3 Wx 84/13 - juris).

    Ansonsten wäre die Wahrnehmung staatlich übertragener Fürsorgemaßnahmen niemandem zuzumuten (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 24.3.2014 - 3 Wx 84/13 - juris; siehe auch - für die Verwertbarkeit von Vermögen eines Betreuten - BayObLG, FamRZ 2002, 416, 417).

    Der Staatskasse ist unbenommen, zu gegebener Zeit nach § 1836e BGB beim Nachlass Rückgriff zu nehmen (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 24.3.2014 - 3 Wx 84/13 - juris).

  • OLG Braunschweig, 01.11.2018 - 1 W 144/16

    Bestimmung der Vergütungshöhe des Nachlasspflegers bei einem nicht mittellosen

    Bei der Beurteilung der Mittellosigkeit ist allein auf den Aktivnachlass abzustellen (BayObLGZ 2000, 26; OLG Brandenburg ZEV 2011, 637; OLG Schleswig NZI 2014, 712).
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