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   OLG Schleswig, 24.10.2005 - 5 U 196/00   

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https://dejure.org/2005,4860
OLG Schleswig, 24.10.2005 - 5 U 196/00 (https://dejure.org/2005,4860)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.10.2005 - 5 U 196/00 (https://dejure.org/2005,4860)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 5 U 196/00 (https://dejure.org/2005,4860)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des "Gerichts" im Sinne von § 45 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Zweifel an der ordnungsgemäßen Besetzung des Spruchkörpers eines Oberlandesgerichts; Erlangung von Vermögensvorteilen aus der Gesellschaftsbeteiligung; Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der ...

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 45; ; ZPO § 563 Abs. 2; ; ZPO § 574; ; GVG § 122; ; BVerfGG § 15

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 § 45 § 563 Abs. 2; GVG § 122
    "Gericht" im Sinne von § 45 ZPO bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zweifel an seiner Besetzung klärt der Spruchkörper selbst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Schleswig, 02.06.2005 - 5 U 162/01

    Finanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds: Reichweite des

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2005 - 5 U 196/00
    Zur Begründung haben sie sich auf Ziffer 2 a) der Terminsladung und Hinweise der abgelehnten Richter in der mündlichen Verhandlung vom 28. April 2005 in der gleichgelagerten Sache 5 U 162/01 zur Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gemäß § 563 Abs. 2 ZPO bezogen.

    Das gelte auch vor dem Hintergrund, dass die abgelehnten Richter ihre Sicht in der mündlichen Verhandlung des Parallelverfahrens 5 U 162/01 bekräftigt hätten.

    "Den Parteien ist die Senatsentscheidung vom 2. Juni 2005 (WM 2005, 1173) bekannt.

  • BVerfG, 19.01.1996 - 1 BvR 662/93

    Verstoß gegen das Willkürverbot wegen mangelnder Auseinandersetzung des Gerichts

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2005 - 5 U 196/00
    Dies ist anzunehmen, wenn die Verhaltensweise des Richters oder seine Rechtsauffassung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, so dass sich der Schluss aufdrängt, er beruhe auf sachfremden Erwägungen (BVerfG NJW 1996, 1336).
  • BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68

    Waschmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2005 - 5 U 196/00
    Nach einhelliger Auffassung ist die Bindung der Vorinstanz bei ihrer anderweitigen Entscheidung auf diejenigen Punkte beschränkt, deren rechtsirrtümliche Würdigung durch die Vorinstanz die Aufhebung ihrer ersten Entscheidung unmittelbar herbeigeführt hat, während die Vorinstanz im Übrigen bei ihrer anderweitigen Entscheidung, zu der die Sache an sie zurückverwiesen wurde, frei ist, insbesondere bei Veränderung des vorgetragenen Sachverhalts diesen auch rechtlich anders beurteilen kann (BGH BGHZ 51, 131, 135).
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 372/02

    Einwendungsdurchgriff bei einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2005 - 5 U 196/00
    Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13. September 2004 - II ZR 372/02 - das Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • LSG Hessen, 27.04.2005 - L 6/7 KA 610/03

    Sozialgerichtliches Verfahren - ordnungsgemäße Besetzung der Richterbank -

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2005 - 5 U 196/00
    Nach einhelliger Auffassung hat jeder Spruchkörper bei Zweifeln an der ordnungsgemäßen Besetzung in eigener Zuständigkeit und ohne Mitwirkung des betroffenen Richters durch Beschluss über die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung zu entscheiden (BVerfG BVerfGE 40, 356; 46, 34; 65, 152; 89, 359; VerfGH des Saarlandes NJW 1987, 3247, dazu BVerfG NJW 1991, 217; Hess. LSG, Urteil vom 27. April 2005 - L 6/7 KA 610/03 -, zitiert nach juris; Kissel, GVG, 4. Aufl., § 16 Rn 25, § 21 a Rn 3, § 21 e Rn 116).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2005 - 5 U 196/00
    Richtet sich ein Befangenheitsantrag gegen alle bei einer Entscheidung mitwirkenden Richter so bestimmt sich der geschäftsplanmäßige Vertreter bei überbesetzten Senaten (vgl. zur Geschäftsverteilung in überbesetzten Senaten BVerfG NJW 1997, 1497) zunächst nach der Geschäftsverteilung des Spruchkörpers.
  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2005 - 5 U 196/00
    Nach einhelliger Auffassung hat jeder Spruchkörper bei Zweifeln an der ordnungsgemäßen Besetzung in eigener Zuständigkeit und ohne Mitwirkung des betroffenen Richters durch Beschluss über die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung zu entscheiden (BVerfG BVerfGE 40, 356; 46, 34; 65, 152; 89, 359; VerfGH des Saarlandes NJW 1987, 3247, dazu BVerfG NJW 1991, 217; Hess. LSG, Urteil vom 27. April 2005 - L 6/7 KA 610/03 -, zitiert nach juris; Kissel, GVG, 4. Aufl., § 16 Rn 25, § 21 a Rn 3, § 21 e Rn 116).
  • VerfGH Saarland, 19.05.1987 - Lv 3/86

    Anforderungen an die Mitwirkungsbefugnisse von Landesverfassungsrichtern an einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2005 - 5 U 196/00
    Nach einhelliger Auffassung hat jeder Spruchkörper bei Zweifeln an der ordnungsgemäßen Besetzung in eigener Zuständigkeit und ohne Mitwirkung des betroffenen Richters durch Beschluss über die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung zu entscheiden (BVerfG BVerfGE 40, 356; 46, 34; 65, 152; 89, 359; VerfGH des Saarlandes NJW 1987, 3247, dazu BVerfG NJW 1991, 217; Hess. LSG, Urteil vom 27. April 2005 - L 6/7 KA 610/03 -, zitiert nach juris; Kissel, GVG, 4. Aufl., § 16 Rn 25, § 21 a Rn 3, § 21 e Rn 116).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2005 - 5 U 196/00
    Nach einhelliger Auffassung hat jeder Spruchkörper bei Zweifeln an der ordnungsgemäßen Besetzung in eigener Zuständigkeit und ohne Mitwirkung des betroffenen Richters durch Beschluss über die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung zu entscheiden (BVerfG BVerfGE 40, 356; 46, 34; 65, 152; 89, 359; VerfGH des Saarlandes NJW 1987, 3247, dazu BVerfG NJW 1991, 217; Hess. LSG, Urteil vom 27. April 2005 - L 6/7 KA 610/03 -, zitiert nach juris; Kissel, GVG, 4. Aufl., § 16 Rn 25, § 21 a Rn 3, § 21 e Rn 116).
  • BVerfG, 27.01.1994 - 1 BvR 1693/92

    Herzog

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2005 - 5 U 196/00
    Nach einhelliger Auffassung hat jeder Spruchkörper bei Zweifeln an der ordnungsgemäßen Besetzung in eigener Zuständigkeit und ohne Mitwirkung des betroffenen Richters durch Beschluss über die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung zu entscheiden (BVerfG BVerfGE 40, 356; 46, 34; 65, 152; 89, 359; VerfGH des Saarlandes NJW 1987, 3247, dazu BVerfG NJW 1991, 217; Hess. LSG, Urteil vom 27. April 2005 - L 6/7 KA 610/03 -, zitiert nach juris; Kissel, GVG, 4. Aufl., § 16 Rn 25, § 21 a Rn 3, § 21 e Rn 116).
  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

  • BGH, 05.03.2001 - I ZR 58/00

    Besorgnis der Befangenheit wegen der Zugehörigkeit verschiedener Richter am BGH

  • OLG Rostock, 12.11.2003 - 8 U 88/01

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit

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