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OLG Schleswig, 25.01.2002 - 15 UF 99/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wahrung der Jahresfrist des § 1585 b Abs. 3 BGB durch Prozesskostenhilfe-Gesuch; Verzug durch Stufenmahnung; Geltendmachung des Rückstands von Unterhalt; Anhörung im Prozesskostenhilfe-Verfahren
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1585 b Abs. 3; ZPO § 270 Abs. 3
Wahrung der Jahresfrist des § 1585 b Abs. 3 BGB durch PKH-Gesuch / Verzug durch Stufenmahnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neumünster, 23.03.2001 - 49 F 177/99
- OLG Schleswig, 25.01.2002 - 15 UF 99/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1635 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Schleswig, 06.11.1987 - 10 UF 259/85
Zeitschranke der Rechtshängigkeit; Zugang des Prozeßkostenhilfegesuchs; …
Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2002 - 15 UF 99/01
Es kann nicht als eine Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt angesehen werden, wenn eine Partei mit einem geringfügigen Einkommen, das zu einer Ratenzahlungsanordnung im PKH-Verfahren führen würde, von einer unbedingten Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses bis zum Ausgang des Prozesskostenhilfeverfahrens absieht (vgl. insgesamt OLG Schleswig, FamRZ 1988, 961 ff. - mit dem anders gelagerten Fall, dass dort die PKH beantragende Partei vor Ende des PKH-Verfahrens eine Erbschaft in der Größenordnung von über 60.000,-- DM machte). - BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89
Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen; …
Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2002 - 15 UF 99/01
In Anlehnung an die Grundsätze der Stufenklage tritt Verzug auch hinsichtlich des noch unbezifferten Unterhaltsbetrages ein, wenn außer einem Auskunftsersuchen deutlich wird, dass der Bedürftige den sich aus der begehrten Auskunft ergebenden Unterhaltsbetrag fordern und ggf. gerichtlich geltend machen wird (BGH FamRZ 1990, 283 ff.).