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   OLG Schleswig, 25.03.2010 - 16 Kart 34/09   

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OLG Schleswig, 25.03.2010 - 16 Kart 34/09 (https://dejure.org/2010,5076)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.03.2010 - 16 Kart 34/09 (https://dejure.org/2010,5076)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09 (https://dejure.org/2010,5076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des maßgeblichen Kostenniveaus bei der Ermittlung der Erlösobergrenzen eines Gasnetzbetreibers; Rechtmäßigkeit des Ansatzes des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des maßgeblichen Kostenniveaus bei der Ermittlung der Erlösobergrenzen eines Gasnetzbetreiber; Rechtmäßigkeit des Ansatzes des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 24.09.2009 - 16 Kart 1/09
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.03.2010 - 16 Kart 34/09
    In Bestandskraft erwachsen aber nicht die einzelnen Feststellungen, sondern erwächst nur der Tenor, hier das genehmigte Kostenblatt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. September 2009, 16 Kart 1/09, S. 24 mit Verweis auf Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG , Kommentar, 7. Auflage, § 48 Rn. 51).

    Ebenso wären nach Meinung des Senats Korrekturen aufgrund neuerer Erkenntnisse zu dem als betriebsnotwendig anzusehenden Umlaufvermögen möglich, wenn sich, wie die Beschwerdegegnerin im Verfahren 16 Kart 1/09 im Zusammenhang mit der Frage einer Verböserung geltend gemacht hat, die in den Kostengenehmigungen zugrunde gelegten Annahmen als sachwidrig erwiesen hätten.

    Auch nach Meinung des Senats (Beschluss vom 24. September 2009, 16 Kart 1/09, S. 18ff.) ist der Ansatz von 4, 8% mit der gegebenen Begründung nicht haltbar gewesen, weil die Beschwerdegegnerin zureichende empirische Feststellungen zum tatsächlichen Fremdkapitalzinssatz der Beschwerdeführerin und zum kapitalmarktüblichen Zins nicht getroffen hat, weswegen der Beschwerdegegnerin aufgegeben worden ist, hierüber nach Maßgabe einer auszuwählenden Methode zur Bestimmung dieses Zinssatzes (mit einer ihr diesbezüglich zustehenden Einschätzungsprärogative) neu zu befinden.

    Diesem kommt insoweit für dieses "Wie viel" eine notwendige Einschätzungsprärogative zu, die gerichtlich nur daraufhin überprüfbar ist, ob sie von der einschlägigen Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist, ob sie konsistent (ohne logische, methodische und empirische Fehler) durchgeführt worden ist und ob sie nicht in dem Sinne willkürlich ist, dass sich eine abweichende Vorgehensweise aus wissenschaftlicher Perspektive als eindeutig überlegen oder sachlich vorzugswürdig darstellt (so für die Einschätzungsprärogative der Regulierungsbehörde Senat, Beschluss vom 24. September 2009, 16 Kart 1/09, S. 22).

  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 202 EnWG 3/09

    Energierechtliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.03.2010 - 16 Kart 34/09
    § 6 Abs. 2 ARegV schließt Modifikationen an dem Kostenniveau, das sich aus dem letzten Netzkostengenehmigungsbescheid ergibt, nicht aus, sondern gebietet sie, wenn sich Parameter der Kostenermittlung geändert oder als falsch erwiesen haben, und auch dann, wenn sich einzelne Kostenansätze so geändert haben, dass das ehemals festgelegte Kostenniveau den Status des Netzbetreibers nicht mehr sachangemessen abbildet (a. A. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010, Kart W 2/09, OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010, 202 EnWG 3/09).

    § 6 Abs. 2 ARegV schließt Modifikationen an dem Kostenniveau, das sich aus dem letzten Netzkostengenehmigungsbescheid ergibt, nicht aus, sondern gebietet sie, wenn sich Parameter der Kostenermittlung geändert oder als falsch erwiesen haben, und auch dann, wenn sich einzelne Kostenansätze so geändert haben, dass das ehemals festgelegte Kostenniveau den Status des Netzbetreibers nicht mehr sachangemessen abbildet (a. A. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010, Kart W 2/09, Rn. 42ff. bei juris, wonach das Ergebnis der letzten bestandskräftigen Kostengenehmigung für kleine Netzbetreiber gemäß § 34 Abs. 3 ARegV als fix - an sich sogar hinsichtlich der von der Beschwerdegegnerin vorgenommenen Anpassungen im Hinblick auf den neu festgelegten Eigenkapitalzinssatz - zu behandeln ist und nur für die Kosten für die Inanspruchnahme des vorgelagerten Netzes aktuelle Werte heranzuziehen sind; a. A. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010, 202 EnWG 3/09, S. 6ff., 19f., wonach gemäß § 6 Abs. 2 ARegV die Kostenbasis nach dem letzten, bestandskräftigen Entgeltbescheid nicht wieder aufgeschnürt werden dürfe).

    Hiergegen lässt sich auch nicht argumentieren, dass durch die Zulassung von Anpassungen das "Ausgangsniveau aufgelöst" und "jedweder, auch rückwirkender Korrektur unterworfen" würde (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010, 202 EnWG 3/09, S. 13).

  • OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09

    Berücksichtigung eines pauschalierten Investitionsfaktors im vereinfachten

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.03.2010 - 16 Kart 34/09
    b) Der pauschalierte Investitionszuschlag kann auch nicht unter dem weiter angeführten Gesichtspunkt beansprucht werden, dass er der Beschwerdeführerin nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung hätte gewährt werden müssen (ebenso OLG Brandenburg, aaO., Rn. 50ff. bei juris; im Ergebnis auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010, 202 EnWG 19/09, S. 20ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009, 1 W 6/09 ( EnWG ), Rn. 75 bei juris).

    b) Unter diesem regulatorischen Blickwinkel lässt sich dem EnWG eine zureichende materiell-rechtliche gesetzliche Vorgabe für den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor entnehmen (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, aaO., S. 9ff.; a. A. OLG Naumburg, 1 W 6/09 ( EnWG ), Rn. 51ff. bei juris; OLG Brandenburg, aaO., Rn. 74ff. bei juris):.

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07

    Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.03.2010 - 16 Kart 34/09
    Darin, auf den Gesichtspunkt der Sachangemessenheit als Korrekturfaktor bzw. abschließende Kontrollüberlegung abzustellen, sieht sich der Senat auch durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. August 2008 ( KVR 34/07, Rn. 19 bei juris) bestärkt.

    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. August 2008 ( KVR 34/07) wäre ein Risikozuschlag auf den "risikolosen" Zins von 4, 8% einzukalkulieren.

  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 2/09

    Anreizregulierung für Stromnetzbetreiber: Festsetzung der Erlösobergrenze im

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.03.2010 - 16 Kart 34/09
    § 6 Abs. 2 ARegV schließt Modifikationen an dem Kostenniveau, das sich aus dem letzten Netzkostengenehmigungsbescheid ergibt, nicht aus, sondern gebietet sie, wenn sich Parameter der Kostenermittlung geändert oder als falsch erwiesen haben, und auch dann, wenn sich einzelne Kostenansätze so geändert haben, dass das ehemals festgelegte Kostenniveau den Status des Netzbetreibers nicht mehr sachangemessen abbildet (a. A. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010, Kart W 2/09, OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010, 202 EnWG 3/09).

    § 6 Abs. 2 ARegV schließt Modifikationen an dem Kostenniveau, das sich aus dem letzten Netzkostengenehmigungsbescheid ergibt, nicht aus, sondern gebietet sie, wenn sich Parameter der Kostenermittlung geändert oder als falsch erwiesen haben, und auch dann, wenn sich einzelne Kostenansätze so geändert haben, dass das ehemals festgelegte Kostenniveau den Status des Netzbetreibers nicht mehr sachangemessen abbildet (a. A. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010, Kart W 2/09, Rn. 42ff. bei juris, wonach das Ergebnis der letzten bestandskräftigen Kostengenehmigung für kleine Netzbetreiber gemäß § 34 Abs. 3 ARegV als fix - an sich sogar hinsichtlich der von der Beschwerdegegnerin vorgenommenen Anpassungen im Hinblick auf den neu festgelegten Eigenkapitalzinssatz - zu behandeln ist und nur für die Kosten für die Inanspruchnahme des vorgelagerten Netzes aktuelle Werte heranzuziehen sind; a. A. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010, 202 EnWG 3/09, S. 6ff., 19f., wonach gemäß § 6 Abs. 2 ARegV die Kostenbasis nach dem letzten, bestandskräftigen Entgeltbescheid nicht wieder aufgeschnürt werden dürfe).

  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 202 EnWG 19/09

    Regulierung des Entgelts für den Netzzugang: Festlegung der Erlösobergrenze im

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.03.2010 - 16 Kart 34/09
    b) Der pauschalierte Investitionszuschlag kann auch nicht unter dem weiter angeführten Gesichtspunkt beansprucht werden, dass er der Beschwerdeführerin nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung hätte gewährt werden müssen (ebenso OLG Brandenburg, aaO., Rn. 50ff. bei juris; im Ergebnis auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010, 202 EnWG 19/09, S. 20ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009, 1 W 6/09 ( EnWG ), Rn. 75 bei juris).
  • OLG Celle, 19.08.2010 - 13 VA 25/09

    Anpassung der Erlösobergrenzen wegen gestiegener Kosten für Verlustenergie;

    aa) Das gilt auch, soweit die Beschwerde die Berücksichtigung des - nach den Vorgaben der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - aufgrund des Risikozuschlags erhöhten Eigenkapitalzinssatz II/Fremdkapitalzinses bei den zu Grunde zu legenden Kosten fordert (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175; a. A. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 25. März 2010, 16 Kart 34/09, zitiert nach juris Tz. 17 ff. und 16 Kart 51/09, zitiert nach juris Tz. 23 ff.).

    Bei der Aufnahme des § 25 ARegV in den Katalog der im vereinfachten Verfahren nicht anwendbaren Vorschriften des § 24 Abs. 3 ARegV durch die Änderung der Anreizregulierungsverordnung vom 8. April 2008 handelt es lediglich um eine Klarstellung der bislang schon geltenden Rechtslage (BR-Drucks. 24/08 S. 8; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 50 ff. und Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 45 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 38 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09, S. 9 f.; offen gelassen in OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 75).

    Der Beschwerdeführerin waren die unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten hinsichtlich der Berücksichtigung des pauschalierten Investitionszuschlages nach § 25 ARegV im Rahmen des vereinfachten Verfahrens und die ablehnende Haltung der Beschwerdegegnerin dazu bereits vor Antragstellung bekannt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 47; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 19/09, zitiert nach Juris Tz. 92 ff.; OLG Frankfurt, a. a. O., S.11).

    Mit dem sektoralen Produktivitätsfaktor des § 9 ARegV hat der Verordnungsgeber ein Element eingeführt, das von der Ermächtigungsgrundlage des Gesetzgebers in § 21 a Abs. 6 S. 1 EnWG nicht gedeckt ist (ebenso: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 53 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 51 f.; a. A.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 63 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 48 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 103 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09 (Kart), derzeit noch nicht veröffentlicht).

  • OLG Celle, 25.11.2010 - 13 VA 10/09

    Rechtmäßigkeit des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors; Begriff des

    Mit dem sektoralen Produktivitätsfaktor des § 9 ARegV hat der Verordnungsgeber ein Element eingeführt, das von der Ermächtigungsgrundlage des Gesetzgebers in § 21 a Abs. 6 Satz 1 EnWG nicht gedeckt ist (ebenso: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 53 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 51 f.; a. A.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 63 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 48 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 103 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09 (Kart), zitiert nach juris, Tz. 39).

    aa) Das gilt auch, soweit die Beschwerde die Berücksichtigung des - nach den Vorgaben der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - aufgrund des Risikozuschlags erhöhten Eigenkapitalzinssatz II/Fremdkapitalzinses bei den zu Grunde zu legenden Kosten fordert (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175; a. A. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 25. März 2010, 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 17 ff. und 16 Kart 51/09, zitiert nach juris, Tz. 23 ff.).

    Bei der Aufnahme des § 25 ARegV in den Katalog der im vereinfachten Verfahren nicht anwendbaren Vorschriften des § 24 Abs. 3 ARegV durch die Änderung der Anreizregulierungsverordnung vom 8. April 2008 handelt es lediglich um eine Klarstellung der bislang schon geltenden Rechtslage (BR-Drucks. 24/08 S. 8; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 50 ff. und Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 45 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 38 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09, S. 9 f.; offen gelassen in OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 75).

    Der Beschwerdeführerin waren die unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten hinsichtlich der Berücksichtigung des pauschalierten Investitionszuschlages nach § 25 ARegV im Rahmen des vereinfachten Verfahrens und - davon geht der Senat aus - die ablehnende Haltung der Beschwerdegegnerin dazu bereits vor Antragstellung bekannt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 47; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 19/09, zitiert nach Juris Tz. 92 ff.; OLG Frankfurt, a. a. O., S.11).

  • OLG Celle, 22.06.2010 - 13 VA 25/09

    Ermittlung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenze im vereinfachten

    aa) Das gilt auch, soweit die Beschwerde die Berücksichtigung des - nach den Vorgaben der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - aufgrund des Risikozuschlags erhöhten Eigenkapitalzinssatz II/Fremdkapitalzinses bei den zu Grunde zu legenden Kosten fordert (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175. a. A. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 25. März 2010, 16 Kart 34/09, zitiert nach juris Tz. 17 ff. und 16 Kart 51/09, zitiert nach juris Tz. 23 ff.).

    OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 38 ff.

    Der Beschwerdeführerin waren die unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten hinsichtlich der Berücksichtigung des pauschalierten Investitionszuschlages nach § 25 ARegV im Rahmen des vereinfachten Verfahrens und die ablehnende Haltung der Beschwerdegegnerin dazu bereits vor Antragstellung bekannt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 47. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 19/09, zitiert nach Juris Tz. 92 ff.. OLG Frankfurt, aaO., S.11).

    OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09 , zitiert nach juris, Tz. 48 f.

  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 16/10

    Gemeindewerke Schutterwald

    Die Neuregelung hat nur die Rechtslage wiederhergestellt, die bis zu der Senatsentscheidung vom 28. Juni 2011 (EnVR 48/10, RdE 2011, 308 - EnBW Regional AG) der allgemeinen Handhabung durch die Regulierungsbehörden und der Rechtsauffassung der meisten Oberlandesgerichte entsprach (vgl. nur OLG Düsseldorf; RdE 2011, 100, 106 f.; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10. August 2010 - 11 W 4/09, juris Rn. 42 ff.; OLG Jena, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 2 Kart 11/09, juris Rn. 50 ff.; OLG München, ZNER 2010, 604, 605 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, juris Rn. 48 ff.; OLG Stuttgart, ZNER 2010, 296, 297 ff.; a.A. OLG Brandenburg, ZNER 2010, 80, 82 f.; OLG Celle, ZNER 2010, 389 ff.; OLG Naumburg, RdE 2010, 150, 154 f.).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 184/09

    Behandlung von Erlösen aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen und

    Daher gibt § 21a in den Absätzen 2 bis 5 EnWG auch nur die inhaltlichen Grundlagen für die Anreizregulierung vor (ebenso OLG Schleswig, Beschluss vom 25.03.2010, Az. 16 Kart 34/09, juris RN 58).

    Die Vorgaben des § 21a Abs. 5 S. 1 und § 21a Abs. 4 S. 6 EnWG finden auf ihn schon keine Anwendung (ebenso OLG Stuttgart, a.a.O., Az. 202 EnWG 3/09, S. 31; Az. 202 EnWG 19/09, S. 14; a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 05.11.2009, Az. 1 W 6/09 (EnWG), juris RN 52, 58ff; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.03.2010, Az. 16 Kart 34/09, juris R. 68).

  • OLG Jena, 21.07.2010 - 2 Kart 11/09

    Bestimmung des Ausgangsniveaus für die erste Regulierungsperiode im Rahmen der

    § 34 Abs. 3 Satz 2 ARegV ist ebenso wie § 6 Abs. 2 ARegV richtig dahin zu verstehen, dass das Ergebnis der letzten Kostenprüfung grundsätzlich unverändert zu übernehmen ist (so auch OLG Brandenburg Beschluss vom 12.01.2010, Az. Kart W 7/09, zit. nach juris; OLG Düsseldorf Beschluss vom 24.03.2010, Az. VI-3 Kart 200/09 (V); OLG Stuttgart Beschluss vom 21.01.2010, Az. 202 EnWG 3/09; nur teilweise a.A. OLG Schleswig Beschluss vom 25.03.2010, Az. 16 Kart 34/09).

    Ein pauschalierter Investitionszuschlag nach § 25 ARegV war der Beschwerdeführerin nicht zuzubilligen (so auch OLG Naumburg Beschluss vom 5.11.2009, Az. 1 W 6/09; OLG Schleswig Beschluss vom 25.3.201, Az. 16 Kart 34/09; OLG Stuttgart Beschluss vom 21.1.2010, Az. 202 EnWG 19/09; OLG Brandenburg Beschluss vom 12.1.2010, Az. Kart W 7/09).

    Im Gegenteil war davon auszugehen, dass die Zuerkennung eines Investitionszuschlags im vereinfachten Verfahren auch nach "alter" Rechtslage nicht möglich gewesen wäre (so auch OLG Schleswig Beschluss vom 25.3.2010, Az. 16 Kart 34/09).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - 3 Kart 204/09

    Genehmigung von Höchstnetzentgelte für ein Stromverteilernetz durch die

    Daher gibt § 21a in den Absätzen 2 - 5 EnWG auch nur die inhaltlichen Grundlagen für die Anreizregulierung vor (ebenso OLG Schleswig, Beschluss vom 25.03.2010, Az. 16 Kart 34/09, juris R. 58).

    Die Vorgaben des § 21a Abs. 5 S. 1 und § 21a Abs. 4 S. 6 EnWG finden auf ihn schon keine Anwendung (ebenso OLG Stuttgart, a.a.O., Az. 202 EnWG 3/09, S. 31; Az. 202 EnWG 19/09, S. 14; a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 05.11.2009, Az. 1 W 6/09 (EnWG), juris R. 52, 58ff; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.03.201, Az. 16 Kart 34/09, juris R. 68).

    Der Einwand der Betroffenen, es müsse eine kumulierte Berücksichtigung erfolgen, geht fehl (so auch OLG Stuttgart Beschluss vom 25.03.2010, 202 EnWG 20/09, S. 54; OLG Schleswig Beschluss vom 25.03.2010, 16 Kart 34/09, R. 41 ff., zitiert nach juris).

  • OLG München, 02.09.2010 - Kart 5/09

    Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang Gas: Anpassung der Erlösobergrenze in

    44 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2010 - 202 EnWG 3/09, juris, Tz. 67 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.06.2010 - 11 W 3/09 (Kart) = Anlage BG 12, BA S. 12 ff.; SchlHOLG, Beschluss vom 25.03.2010 - 16 Kart 34/09, juris, Tz. 51 ff; a. M. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010 - Kart W 7/09, juris, Tz. 53 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.11.2009 - 1 W 6/09 (EnWG), juris, Tz. 52 ff.).

    Das Interesse der Betroffenen an der Beseitigung des Auflagenvorbehalts schätzt der Senat im Streitfall, in dem es um ein vereinfachtes Verfahren betreffend einen kleinen Netzbetreiber geht, auf e Euro (ebenso SchlHOLG, Beschluss vom 25.03.2010 - 16 Kart 34/09, juris, Tz. 86).

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2010 - 3 Kart 209/09

    Beschwerde des Betreibers eines Stromverteilernetzes gegen die Festsetzung der

    Daher gibt § 21a in den Absätzen 2 bis 5 EnWG auch nur die inhaltlichen Grundlagen für die Anreizregulierung vor (ebenso OLG Schleswig, Beschluss vom 25.03.2010, Az. 16 Kart 34/09, juris R. 58).

    Die Vorgaben des § 21a Abs. 5 S. 1 und § 21a Abs. 4 S. 6 EnWG finden auf ihn schon keine Anwendung (ebenso OLG Stuttgart, a.a.O., Az. 202 EnWG 3/09, S. 31; Az. 202 EnWG 19/09, S. 14; a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 05.11.2009, Az. 1 W 6/09 (EnWG), juris R. 52, 58ff; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.03.201, Az. 16 Kart 34/09, juris R. 68).

  • OLG Celle, 19.08.2010 - 13 VA 23/09

    Anpassung der Erlösobergrenzen wegen gestiegener Kosten für Verlustenergie;

    Mit dem sektoralen Produktivitätsfaktor des § 9 ARegV hat der Verordnungsgeber ein Element eingeführt, das von der Ermächtigungsgrundlage des Gesetzgebers in § 21 a Abs. 6 Satz 1 EnWG nicht gedeckt ist (ebenso: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 53 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 51 f.; a. A.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 63 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 48 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 103 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09 (Kart), derzeit noch nicht veröffentlicht).

    aa) Das gilt auch, soweit die Beschwerde die Berücksichtigung des - nach den Vorgaben der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - aufgrund des Risikozuschlags erhöhten Eigenkapitalzinssatz II/Fremdkapitalzinses bei den zu Grunde zu legenden Kosten fordert (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, ZNER 2010, 174, 175; a. A. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 25. März 2010, 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 17 ff. und 16 Kart 51/09, zitiert nach juris, Tz. 23 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - 3 Kart 206/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für den Betrieb eines Stromverteilernetzes

  • OLG Frankfurt, 08.06.2010 - 11 W 3/09

    Energiewirtschaft: Antrag auf Anpassung der Erlösobergrenze durch Einbeziehung

  • OLG Celle, 19.08.2010 - 13 VA 9/09

    Anpassung der Erlösobergrenzen wegen gestiegener Kosten für Verlustenergie;

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 90/09

    Berücksichtigung eines Erweiterungsfaktors i.R.d. Gewährung eines pauschalierten

  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 31/10

    Stadtwerke Freudenstadt

  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 58/09

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung des generellen sektoralen

  • OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 11 W 4/09

    Vereinfachte Elektrizitätsnetzentgeltgenehmigung: Zwingende Folgeanpassung der

  • OLG München, 25.11.2010 - Kart 17/09

    Gasnetzentgeltregulierung: Berücksichtigung von Erlösen aus der Auflösung von

  • OLG Koblenz, 19.08.2010 - W 91/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode;

  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 10/10

    Rechtmäßigkeit der Festlegung eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Kart 205/09

    Behandlung von Erlösen aus der Auflösung von Netzanschlusskostenbeiträgen;

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2010 - 3 Kart 65/09

    Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode;

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2010 - 3 Kart 50/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Gasverteilernetzes im

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2010 - 3 Kart 227/09

    Bestimmung der Erlösobergrenzen von zwei Elektrizitätsverteilernetzen durch die

  • OLG Schleswig, 25.03.2010 - 16 Kart 51/09

    Bestimmung des maßgeblichen Kostenniveaus bei der Ermittlung der Erlösobergrenzen

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2010 - 3 Kart 138/09

    Feststellung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenzen eines Netzbetreibers im

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