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   OLG Schleswig, 25.05.2000 - 13 UF 88/99   

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https://dejure.org/2000,6750
OLG Schleswig, 25.05.2000 - 13 UF 88/99 (https://dejure.org/2000,6750)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.05.2000 - 13 UF 88/99 (https://dejure.org/2000,6750)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 13 UF 88/99 (https://dejure.org/2000,6750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhalt; Uneheliches Kind; Mehrere Unterhaltsberechtigte

  • Judicialis

    BGB § 1615 l II; ; BGB § 1516 I; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1615l Abs. 2 § 1516 Abs. 1 § 157
    Unterhaltsanspruch bei nichtehelicher Geburt; Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 13 UF 88/99
    Für diesen Unterhaltsanspruch kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH FamRZ 1998, 541, 542 f.) allgemein auf die Bedürftigkeit der Mutter und die Leistungsfähigkeit des Vaters an.

    Dieser Anspruch setzt voraus, daß die Schwangerschaft, Entbindung oder eine dadurch verursachte Krankheit zumindest mitursächlich für die Nichtaufnahme einer Erwerbstätigkeit ist, so daß ein Unterhaltsanspruch ausscheidet, wenn die Erwerbstätigkeit bereits aus anderen Gründen, etwa wegen einer davon unabhängigen Erkrankung, einer bereits zuvor bestehenden Erwerbslosigkeit oder Versorgung anderer Kinder unterlassen wird; die Unterhaltsverpflichtung des Vaters geht nur soweit, wie die Bedürftigkeit der Mutter von ihm verursacht worden ist (BGH FamRZ 1998, 541, 543).

    Zu den Voraussetzungen dieses Unterhaltsanspruchs führt der Bundesgerichtshof (BGH FamRZ 1998, 541, 543) aus, Abs. 2 S. 2 enthalte seit der Neufassung nur noch ein eingeschränktes Kausalitätserfordernis.

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 13 UF 88/99
    Hieran sind in Bezug auf rückständigen Unterhalt keine strengen Anforderungen zu stellen (vgl. hierzu insbesondere BGHZ 103, 62, 68, 70).

    Dementsprechend führt der Bundesgerichtshof (BGHZ 103, 62, 71) aus, daß es nicht der Feststellung konkreter Investitionen bedürfe, die der Unterhaltsverpflichtete im Vertrauen darauf gemacht habe, auf rückständigen Unterhalt nicht in Anspruch genommen zu werden, weil erfahrungsgemäß ein Unterhaltsverpflichteter seine Lebensführung an die ihm zur Verfügung stehenden Einkünfte anpasse, so daß er bei unerwarteten Unterhaltsnachforderungen nicht auf Ersparnisse zurückgreifen könne und dadurch regelmäßig in Bedrängnis gerate.

  • OLG Schleswig, 15.09.1993 - 12 UF 169/92

    Unterhaltspflicht; Zahlung des Unterhalts ; Verzug ; Mahnung; Erlaßvertrag;

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 13 UF 88/99
    Im Einzelfall kann schon das Verstreichenlassen von etwa einem Jahr ausreichen (BGH a. a. O. S. 70; OLG Schleswig NJW-RR 1994, 582, 583).
  • BGH, 01.12.2004 - XII ZR 3/03

    Geringerer Selbstbehalt des Vaters gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht

    Aus diesem Grund wird in der Rechtsprechung (OLG Hamm FamRZ 1997, 632; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 1521; OLG Schleswig OLGR 2000, 332; OLG München OLGR 2003, 340) und dem folgend in der Literatur durchgehend angenommen, daß dem unterhaltspflichtigen Vater stets der sog. große Selbstbehalt verbleiben müsse, wie dies bei Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder nach § 1603 Abs. 1 BGB der Fall sei (Wendl/Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 6 Rdn. 759 a; Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Teil IV Rdn. 1084; Johannsen/Henrich/Graba Eherecht 4. Aufl. § 1615 l BGB Rdn. 10; Luthin/Seidel, Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 4219; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 185; Eschenbruch, Der Unterhaltsprozess 3. Aufl. Rdn. 4024; Weinreich/Klein/Schwolow, Kompaktkommentar Familienrecht § 1615 l BGB Rdn. 20; FA-FamR/Gerhardt 4. Aufl. Kap. 6 Rdn. 211; a.A. für den Fall, daß die Eltern des Kindes zuvor in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen gelebt haben - Göppinger/Wax/Maurer, Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 1259).
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