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   OLG Schleswig, 25.06.1999 - 1 U 58/98   

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https://dejure.org/1999,6211
OLG Schleswig, 25.06.1999 - 1 U 58/98 (https://dejure.org/1999,6211)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.06.1999 - 1 U 58/98 (https://dejure.org/1999,6211)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Juni 1999 - 1 U 58/98 (https://dejure.org/1999,6211)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückkauf; Grundstückskauf; Kaufvertrag

  • Judicialis

    BGB § 497 ff; ; BGB § 503; ; LBG § 57 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 497 ff § 503; LBG § 57 Abs. 2
    Ausgestaltung eines Rückkaufrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    § 57 LBG; § 462 BGB
    Die zeitlichen Schranken des aufschiebend bedingten Wiederkaufsrechts (Dr. Friedrich Heinzmann, Tübingen; BWNotZ 8/03, S. 160)

Verfahrensgang

  • LG Flensburg - 3 O 211/96
  • OLG Schleswig, 25.06.1999 - 1 U 58/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 03.07.1981 - 1 U 10/81

    Erlöschen eines Wiederkaufsrechts wegen Fristablaufs; Vertragliche Verlängerung

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1999 - 1 U 58/98
    Aus der Möglichkeit, die gesetzliche Ausschlußfrist des § 503 Abs. 2 BGB zu verändern, folgt auch, daß der Beginn der gesetzlichen Frist abweichend von § 503 Satz 1 BGB auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden kann (BayObLG MDR 1970, 139, 140; OLG Hamburg MDR 1982, 668; OLG Schleswig DB 1998, 875).
  • OLG Schleswig, 05.01.1998 - 2 W 108/97

    Bestand einer juristischen Person als Frist für die Ausübung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1999 - 1 U 58/98
    Aus der Möglichkeit, die gesetzliche Ausschlußfrist des § 503 Abs. 2 BGB zu verändern, folgt auch, daß der Beginn der gesetzlichen Frist abweichend von § 503 Satz 1 BGB auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden kann (BayObLG MDR 1970, 139, 140; OLG Hamburg MDR 1982, 668; OLG Schleswig DB 1998, 875).
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