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   OLG Schleswig, 26.01.2005 - 2 W 289/04   

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https://dejure.org/2005,1799
OLG Schleswig, 26.01.2005 - 2 W 289/04 (https://dejure.org/2005,1799)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.01.2005 - 2 W 289/04 (https://dejure.org/2005,1799)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 2 W 289/04 (https://dejure.org/2005,1799)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 68

    GmbHG § 40 Abs. 1; FGG §§ 30, 27
    Inhalt der Abtretungsanzeige des Notars

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 40
    Kammerbesetzung für Handelssachen in Beschlusssachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung der Kammer für Handelssachen in vollständiger Besetzung bei Beschlusssachen; Inhalt einer Abtretungsanzeige eines Gesellschafters; Auslegung des § 40 GmbHG (Gesetz der Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

  • Judicialis

    FGG § 30; ; FGG § 27; ; ZPO § 547 Nr. 1; ; GmbHG § 40 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Anzeige der Abtretung eines GmbH-Anteils an das Registergericht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils: Anforderungen an die Anzeige des Notars beim Registergericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1125
  • MDR 2005, 584
  • DNotZ 2005, 715
  • FGPrax 2005, 135
  • DB 2005, 766
  • Rpfleger 2005, 265
  • NZG 2005, 432
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 18.02.1999 - 9 W 20/99

    Inhalt der Pflicht des Notars eine Änderung der Geschäftsanteile an einer GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.01.2005 - 2 W 289/04
    Weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinn und Zweck des § 40 GmbHG ergibt sich, dass die Anzeige des Notars Angaben zu den Personalien des Abtretenden und des Abtretungsempfängers zu enthalten hätte (im Ergebnis ebenso OLG Celle NJW-RR 2000, 40; Scholz/Schneider, GmbHG, 9. Auflage, § 40 Rn. 24; a.A. z.B. Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht, 6. Auflage, Rn. 1103 und Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Auflage, § 40 Rn. 11).
  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.01.2005 - 2 W 289/04
    Diese Regelung gilt gemäß § 30 Abs. 1 Satz 3 FGG jedoch nur für die Zivilkammer des Landgerichts und nicht für die Kammer für Handelssachen (Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage, § 30 Rn. 4, 9; vgl. dazu grundsätzlich auch BGH NJW 2004, 856).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021 - L 6 BA 15/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Es musste lediglich der Notar gem. § 40 Abs. 1 Satz 2 GmbHG die Abtretung dem Registergericht am Sitz der Gesellschaft anzeigen, wobei er sogar die Personalien des Abtretenden und des Abtretungsempfängers nicht anzugeben hatte (vgl. Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss vom 26.01.2005 - 2 W 289/04, juris Rn. 5).
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