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   OLG Schleswig, 26.03.2012 - 3 W 25/12   

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https://dejure.org/2012,10487
OLG Schleswig, 26.03.2012 - 3 W 25/12 (https://dejure.org/2012,10487)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.03.2012 - 3 W 25/12 (https://dejure.org/2012,10487)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. März 2012 - 3 W 25/12 (https://dejure.org/2012,10487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 899; GBO § 22; GBO § 29; ZPO § 920; ZPO § 936; ZPO § 945
    Anforderungen an Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks ins Grundbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch

  • notar-drkotz.de

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Schleswig, 26.05.1994 - 2 W 40/94

    Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.03.2012 - 3 W 25/12
    Richtig ist allerdings, dass obligatorische Ansprüche auf Verschaffung eines Grundstücks nicht mittels Rechtshängigkeitsvermerks gesichert werden können, sondern nur mittels Vormerkung (Kohler in MüKo- BGB , 5. A. 2009, § 899 Rn. 30; vgl. auch OLG Schleswig, NJW-RR 1994, 1498 f bei juris Rn. 11).

    Es genüge vielmehr der Nachweis der Rechtshängigkeit gegenüber dem Grundbuchamt in der Form des § 29 GBO (so auch der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in NJW-RR 1994, 1498 ff; zuletzt OLG Frankfurt FGPrax 2009, 250 ff bei juris Rn. 11 f; OLG Braunschweig NJW-RR 2005, 1099 ff bei juris Rn. 23 f - dort allerdings mit dem Hinweis, dass die Gegenmeinung gewichtige Argumente für sich in Anspruch nehmen könne; OLG München NJW-RR 2000, 384 f bei juris Rn. 7-9; OLG Zweibrücken, NJW 1989, 1098 f Rn. 13).

    Weil das Gewicht eines Rechtshängigkeitsvermerks immerhin etwas geringer als das eines Widerspruchs anzusetzen ist, werden in der Rechtsprechung 15 - 20 % des Hauptsachestreitwerts für angemessen gehalten (OLG Schleswig, NJW-RR 1994, 1498 f bei juris Rn. 16; BayObLG JurBüro 1993, 227 f Leitsatz 2).

  • OLG Köln, 02.01.2012 - 2 Wx 240/11

    Voraussetzungen der Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.03.2012 - 3 W 25/12
    Es hat sich zur Begründung im Ausgangspunkt auf die von ihm für zutreffend gehaltenen Ausführungen des OLG Köln in seinem Beschluss vom 02.01.2012 - 2 Wx 240/11, juris - gestützt wonach für die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks - wie beim Widerspruch nach § 899 BGB - die Unrichtigkeit des Grundbuchs glaubhaft gemacht werden müsse.

    Der Senat folgt der Auffassung des Landgerichts (im Anschluss an OLG Köln, B.v.02.01.2012, 2 Wx 240/11, juris) wonach zur Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch nicht allein ein in entsprechender Anwendung von § 22 Abs. 1 GBO gegenüber dem Grundbuchamt zu führender Nachweis in der Form des § 29 GBO genügt, dass ein die eingetragene Rechtsposition betreffender dinglicher Anspruch rechtshängig geworden ist.

    Dieser Auffassung hat sich das OLG Köln mit dem auch vom Landgericht herangezogenem Beschluss vom 02.01.2012, 2 Wx 240/11 mit ausführlicher, überzeugender Begründung angeschlossen.

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.03.2012 - 3 W 25/12
    Auf die Frage, ob die Herausgabe des Grundstücks für die Antragsgegnerin im Sinne des von der Antragstellerin mehrfach herangezogenen Urteils des BGH vom 16.03.2007 ( V ZR 190/06, NJW 2007, 2183 f) schlechthin unerträglich wäre, kommt es nicht an.
  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 353/87

    Wirksamkeit von Verpflichtungsgeschäften eines Testamentsvollstreckers -

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.03.2012 - 3 W 25/12
    Darüber hinausgehend ist anerkannt, dass die Unwirksamkeitsfolge auch dann greift, wenn zwar bei dem Käufer Vorsatz in diesem Sinne nicht festgestellt werden kann, sich der Testamentsvollstrecker aber ersichtlich verdächtig verhalten hat und der Vertragspartner den Missbrauch/Treubruch jedenfalls hätte erkennen müssen (BGH NJW-RR 1989, 642 f, bei juris Rn. 11 f; Zimmermann in MüKo- BGB , 5. A. 2010, § 2205 Rn. 68 und § 2206 Rn. 5; Palandt/Weidlich, aaO., § 2206 Rn. 2).
  • BayObLG, 01.10.1992 - 3Z BR 13/92
    Auszug aus OLG Schleswig, 26.03.2012 - 3 W 25/12
    Weil das Gewicht eines Rechtshängigkeitsvermerks immerhin etwas geringer als das eines Widerspruchs anzusetzen ist, werden in der Rechtsprechung 15 - 20 % des Hauptsachestreitwerts für angemessen gehalten (OLG Schleswig, NJW-RR 1994, 1498 f bei juris Rn. 16; BayObLG JurBüro 1993, 227 f Leitsatz 2).
  • OLG Zweibrücken, 23.01.1989 - 3 W 189/88

    Zulässigkeit der Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch;

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.03.2012 - 3 W 25/12
    Es genüge vielmehr der Nachweis der Rechtshängigkeit gegenüber dem Grundbuchamt in der Form des § 29 GBO (so auch der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in NJW-RR 1994, 1498 ff; zuletzt OLG Frankfurt FGPrax 2009, 250 ff bei juris Rn. 11 f; OLG Braunschweig NJW-RR 2005, 1099 ff bei juris Rn. 23 f - dort allerdings mit dem Hinweis, dass die Gegenmeinung gewichtige Argumente für sich in Anspruch nehmen könne; OLG München NJW-RR 2000, 384 f bei juris Rn. 7-9; OLG Zweibrücken, NJW 1989, 1098 f Rn. 13).
  • OLG München, 05.11.1999 - 23 W 2894/99

    Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.03.2012 - 3 W 25/12
    Es genüge vielmehr der Nachweis der Rechtshängigkeit gegenüber dem Grundbuchamt in der Form des § 29 GBO (so auch der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in NJW-RR 1994, 1498 ff; zuletzt OLG Frankfurt FGPrax 2009, 250 ff bei juris Rn. 11 f; OLG Braunschweig NJW-RR 2005, 1099 ff bei juris Rn. 23 f - dort allerdings mit dem Hinweis, dass die Gegenmeinung gewichtige Argumente für sich in Anspruch nehmen könne; OLG München NJW-RR 2000, 384 f bei juris Rn. 7-9; OLG Zweibrücken, NJW 1989, 1098 f Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2008 - 20 W 315/08

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde des eingetragenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.03.2012 - 3 W 25/12
    Es genüge vielmehr der Nachweis der Rechtshängigkeit gegenüber dem Grundbuchamt in der Form des § 29 GBO (so auch der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in NJW-RR 1994, 1498 ff; zuletzt OLG Frankfurt FGPrax 2009, 250 ff bei juris Rn. 11 f; OLG Braunschweig NJW-RR 2005, 1099 ff bei juris Rn. 23 f - dort allerdings mit dem Hinweis, dass die Gegenmeinung gewichtige Argumente für sich in Anspruch nehmen könne; OLG München NJW-RR 2000, 384 f bei juris Rn. 7-9; OLG Zweibrücken, NJW 1989, 1098 f Rn. 13).
  • OLG Braunschweig, 03.02.2005 - 2 W 264/04

    Miteigentum an einem Luftfahrzeug; Guter Glaube an das Eigentum im

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.03.2012 - 3 W 25/12
    Es genüge vielmehr der Nachweis der Rechtshängigkeit gegenüber dem Grundbuchamt in der Form des § 29 GBO (so auch der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in NJW-RR 1994, 1498 ff; zuletzt OLG Frankfurt FGPrax 2009, 250 ff bei juris Rn. 11 f; OLG Braunschweig NJW-RR 2005, 1099 ff bei juris Rn. 23 f - dort allerdings mit dem Hinweis, dass die Gegenmeinung gewichtige Argumente für sich in Anspruch nehmen könne; OLG München NJW-RR 2000, 384 f bei juris Rn. 7-9; OLG Zweibrücken, NJW 1989, 1098 f Rn. 13).
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 198/01

    Anwendung des Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c, Nr. 2 Buchst. b EGBGB

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.03.2012 - 3 W 25/12
    Es ist aber anerkannt, dass ein Auflassungsantrag als Anspruch auf Grundbuchberichtigung ausgelegt werden kann, wenn dieses Rechtsschutzziel aus der Antragsbegründung erkennbar ist (BGH FamRZ 2003, 93 ff bei juris Rn. 14 m.w.N.; Palandt/Bassenge, BGB , 71. A. 2012, § 894 Rn. 8).
  • OLG Hamburg, 13.02.2012 - 3 W 92/11

    vorbeugende Unterlassungsverpflichtungserklärungen - Übersendung "vorbeugender

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