Rechtsprechung
OLG Schleswig, 26.04.2022 - 2 Wx 22/22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 14b Abs 1 FamFG, § 73 GBO, § 135 GBO, § 130a ZPO, § 130d ZPO
Elektronische Einreichung von Anträgen beim Grundbuchamt durch Behörden - JurPC
Keine Pflicht zur Einreichung von elektronischen Anträgen beim Grundbuchamt für Behörden
- Deutsches Notarinstitut
FamFG § 14b; GBO §§ 73, 135
Elektronische Einreichung von Anträgen durch Behörden beim Grundbuchamt - notar-drkotz.de
Elektronische Einreichung von Anträgen beim Grundbuchamt durch Behörden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 135 Abs. 1 S. 1; FamFG § 14b Abs. 1
Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamts; Anträge und Beschwerden einer Behörde; Keine zwingende elektronische Einreichung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Behörden müssen Anträge beim Grundbuchamt nicht elektronisch einreichen!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Pflicht zur elektronischen Einreichung von Anträgen beim Grundbuchamt für Behörden (IVR 2023, 39)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 1181
- NVwZ-RR 2022, 701
- NZM 2023, 184
- FGPrax 2022, 109
- FamRZ 2022, 1050
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 01.03.2023 - 2 Wx 10/23
Folgen des Verstoßes eines Notars gegen die Pflicht zur elektronischen …
Der Verstoß wirkt sich daher auf das Verfahren beim Grundbuchamt nicht aus (…Demharter, GBO, 32. Aufl., § 135 Rn. 8; vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. April 2022 - 2 Wx 22/22 -, Rn. 9, juris).