Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.01.2012 - 5 U 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,52756
OLG Schleswig, 27.01.2012 - 5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,52756)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.01.2012 - 5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,52756)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - 5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,52756)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,52756) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675c; BGB § 675r Abs. 1; BGB § 675r Abs. 3
    Rechtliche Einordnung des Girovertrages; Sorgfaltspflichten der Bank bei Ausführung eines Überweisungsauftrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.2005 - XI ZR 265/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Abwicklung von Zahlungsverkehraufträgen in der

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2012 - 5 U 4/12
    Der nach bisherigem Recht geltende Grundsatz der "formalen Auftragsstrenge", nach dem bei Auseinanderfallen von Konto- und Empfängerbezeichnung grundsätzlich die Empfängerbezeichnung maßgeblich war (vgl. BGH NJW 2003, 1389 ; NJW 2004, 2517 ; NJW 2006, 503 ) ist durch die gesetzliche Regelung gem. § 675 r Abs. 1 BGB überholt.
  • BGH, 14.01.2003 - XI ZR 154/02

    Auslegung eines Überweisungsauftrags

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2012 - 5 U 4/12
    Der nach bisherigem Recht geltende Grundsatz der "formalen Auftragsstrenge", nach dem bei Auseinanderfallen von Konto- und Empfängerbezeichnung grundsätzlich die Empfängerbezeichnung maßgeblich war (vgl. BGH NJW 2003, 1389 ; NJW 2004, 2517 ; NJW 2006, 503 ) ist durch die gesetzliche Regelung gem. § 675 r Abs. 1 BGB überholt.
  • BGH, 15.06.2004 - XI ZR 220/03

    Pflicht einer Bank zur Ausführung einer Überweisung zu Gunsten der Eltern des

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2012 - 5 U 4/12
    Der nach bisherigem Recht geltende Grundsatz der "formalen Auftragsstrenge", nach dem bei Auseinanderfallen von Konto- und Empfängerbezeichnung grundsätzlich die Empfängerbezeichnung maßgeblich war (vgl. BGH NJW 2003, 1389 ; NJW 2004, 2517 ; NJW 2006, 503 ) ist durch die gesetzliche Regelung gem. § 675 r Abs. 1 BGB überholt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 2/12 R 207/17

    Nochmalige Auszahlung einer Altersrente wegen behaupteter Fehlüberweisung

    Für die am Überweisungsverkehr beteiligten Banken gibt es - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 675r BGB - keine Pflicht mehr zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 5 U 4/12 - juris).
  • AG Bremen, 21.06.2019 - 9 C 250/18

    Zahlung auf veraltetes Rechnungskonto: Schadensersatz Käufer

    Es kann dahinstehen, ob dem Kläger auch gegenüber den Eltern des Zahlungsempfängers bzw. gegenüber der C...bank (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 5 U 4/12 -, juris) Regressansprüche aus diesem Vorgang zustehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht