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OLG Schleswig, 27.01.2012 - 5 U 4/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675c; BGB § 675r Abs. 1; BGB § 675r Abs. 3
Rechtliche Einordnung des Girovertrages; Sorgfaltspflichten der Bank bei Ausführung eines Überweisungsauftrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 09.12.2011 - 8 O 57/11
- OLG Schleswig, 27.01.2012 - 5 U 4/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.11.2005 - XI ZR 265/04
Formularmäßige Vereinbarung der Abwicklung von Zahlungsverkehraufträgen in der …
Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2012 - 5 U 4/12
Der nach bisherigem Recht geltende Grundsatz der "formalen Auftragsstrenge", nach dem bei Auseinanderfallen von Konto- und Empfängerbezeichnung grundsätzlich die Empfängerbezeichnung maßgeblich war (vgl. BGH NJW 2003, 1389 ; NJW 2004, 2517 ; NJW 2006, 503 ) ist durch die gesetzliche Regelung gem. § 675 r Abs. 1 BGB überholt. - BGH, 14.01.2003 - XI ZR 154/02
Auslegung eines Überweisungsauftrags
Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2012 - 5 U 4/12
Der nach bisherigem Recht geltende Grundsatz der "formalen Auftragsstrenge", nach dem bei Auseinanderfallen von Konto- und Empfängerbezeichnung grundsätzlich die Empfängerbezeichnung maßgeblich war (vgl. BGH NJW 2003, 1389 ; NJW 2004, 2517 ; NJW 2006, 503 ) ist durch die gesetzliche Regelung gem. § 675 r Abs. 1 BGB überholt. - BGH, 15.06.2004 - XI ZR 220/03
Pflicht einer Bank zur Ausführung einer Überweisung zu Gunsten der Eltern des …
Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2012 - 5 U 4/12
Der nach bisherigem Recht geltende Grundsatz der "formalen Auftragsstrenge", nach dem bei Auseinanderfallen von Konto- und Empfängerbezeichnung grundsätzlich die Empfängerbezeichnung maßgeblich war (vgl. BGH NJW 2003, 1389 ; NJW 2004, 2517 ; NJW 2006, 503 ) ist durch die gesetzliche Regelung gem. § 675 r Abs. 1 BGB überholt.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 2/12 R 207/17
Nochmalige Auszahlung einer Altersrente wegen behaupteter Fehlüberweisung
Für die am Überweisungsverkehr beteiligten Banken gibt es - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 675r BGB - keine Pflicht mehr zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 5 U 4/12 - juris). - AG Bremen, 21.06.2019 - 9 C 250/18
Zahlung auf veraltetes Rechnungskonto: Schadensersatz Käufer
Es kann dahinstehen, ob dem Kläger auch gegenüber den Eltern des Zahlungsempfängers bzw. gegenüber der C...bank (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 5 U 4/12 -, juris) Regressansprüche aus diesem Vorgang zustehen.